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Warum die Pflege reformiert werden muss

Pflegerin hilft älterer Frau, aus dem Stuhl aufzustehen

Viele Senioren können die Heimkosten nicht mehr bezahlen und brauchen Hilfe. Wie könnte das Problem gelöst werden?

Die Anzahl der Deutschen, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, wächst rapide. Bekamen vor 20 Jahren noch rund 1,8 Millionen Bundesbürger Geld von der Pflegeversicherung, sind es aktuell fast vier Millionen Menschen, wie Daten der Pflegekasse zeigen. Dabei kennen die Kosten für Pflegebedürftige in Heimen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die die Linke-Bundestagsfraktion beim Verband der Ersatzkassen (Vdek) erfragt hat.

Im Durchschnitt müssen die Bundesbürger demnach zusätzlich zu den Zahlungen aus der Pflegeversicherung monatlich 2015 Euro aus eigener Tasche für ihren Heimplatz aufbringen. Das waren für das Jahr 2020 124 Euro mehr als 2019 und 243 Euro mehr als 2018. Dabei fallen die Belastungen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. In Sachsen müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen 1.621 Euro draufzahlen. Damit erhöhte sich dieser Betrag im Vergleich zum Jahresbeginn 2019 um rund 200 Euro. Seit Anfang 2018 stieg der Eigenanteil im Freistaat sogar um durchschnittlich 472 Euro. Der Betrag, der selbst gezahlt werden muss, setzt sich aus den Kosten für die Betreuung, für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionen zusammen, die anteilig auf die Heimbewohner umgelegt werden. Enthalten ist auch der Eigenanteil für die reine Pflege. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten.

Eigenanteil steigt

Da sich die Leistungen der Pflegekassen seit 2017 nicht verändert haben, werden höhere Ausgaben automatisch auf den Eigenanteil der Pflegebedürftigen draufgeschlagen. Die immense Kostensteigerung seit Anfang 2018 führt der Vdek Sachsen neben der allgemeinen Preisentwicklung vor allem auf eine bessere Personalausstattung und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte im Freistaat zurück. Zudem gebe es seit März 2020 neben der Ausbildungsvergütung auch eine Ausbildungsumlage, für die die Heimbewohner mit zur Kasse gebeten werden.

Jährliche Anpassung gefordert

Viele sächsische Pflegebedürftige bringt das in Not. Denn nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten im Jahr 2018 Frauen in Sachsen nach mindestens 35 Versicherungsjahren durchschnittlich nur 979 Euro Rente im Monat und Männer 1.252 Euro. Wer nicht privat vorgesorgt hat, eine überdurchschnittlich hohe Rente bezieht oder beispielsweise das Eigenheim verkauft und den Verkaufserlös aufzehrt, kann also den Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim nicht selbst zahlen. Damit Pflegebedürftige nicht auf einen Platz im Heim verzichten müssen, springt in solchen Fällen das Sozialamt ein. Betroffene können dort einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ einreichen. Solange sich der Pflegebedürftige kein Luxusheim aussucht und die Kosten im Rahmen bleiben, übernimmt der Staat den Rest. In Sachsen sind immer mehr Senioren auf diese „Hilfe zur Pflege“ angewiesen. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2018 konnten demnach rund 11.500 Pflegebedürftige im Freistaat ihren Eigenanteil nicht oder nicht mehr stemmen. Bundesweit waren es rund 300.000 Menschen. Schon 3,8 Milliarden Euro mussten 2019 in Deutschland für die „Hilfe zur Pflege“ ausgegeben werden -– ein Plus von 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sachsen verzeichnete sogar einen Anstieg bei diesen Ausgaben um 31 Prozent auf 93 Millionen Euro binnen zwei Jahren. Das belastet die Bürger – und die Kommunen, die diese Kosten tragen müssen. Deshalb werden die Rufe nach einer Reform der Pflegeversicherung immer lauter.

Konkrete Vorschläge für eine Reformierung

Sie liegen auf dem Tisch. Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte und Gemeindetages, spricht sich für Änderungen bei der Zuordnung der Investitions- und Behandlungspflegekosten aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband  (VZBV) fordert eine jährliche automatische Anpassung der Leistungssätze der Pflegeversicherung – orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten. Zudem gebe es eine gesamtgesellschaftliche Finanzierungsverantwortung, sagt VZBV-Chef Klaus Müller. „Deswegen braucht es einen Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen für die Pflege. Das ist sinnvoll und angemessen, um das Risiko weder allein auf die Pflegebedürftigen noch allein auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler zu verlagern.“

Forderung nach Systemwechsel

Nach dem Willen des Linke-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch sollten hingegen künftig alle Bürger, also auch Selbstständige, in die Pflegeversicherung einzahlen. Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen, darunter Sozialverbände, Verbraucherschützer, kirchliche Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, fordert einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung – sie müsse künftig alle pflegebedingten Kosten abdecken und solidarisch finanziert werden. Dazu gehöre die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen. Die Länder müssten die Investitionskosten und die Krankenkassen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen übernehmen, so das Bündnis. Zudem müssten die Eigenanteile begrenzt werden. Konzept sollte schon vorliegen.

Darüber hinaus setzt sich das Bündnis für eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte ein. „Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zulasten der Betroffenen gehen“, heißt es. Selbst Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält eine Finanzreform der Pflegeversicherung für dringend notwendig. Ursprünglich hatte er schon im Frühsommer ein Konzept dafür vorlegen wollen. Das wurde allerdings wegen der Corona-Krise verschoben. Auf Anfrage erklärt das Bundesgesundheitsministerium, dass eine gesamtgesellschaftliche Debatte über das richtige Verhältnis aus Eigenverantwortung, familiärer Unterstützung und dem, was die Pflegeversicherung leisten kann, erforderlich sei. Dem Bundesgesundheitsminister sei es wichtig, hier einen fairen Ausgleich zu finden. Zu den konkreten, bereits vorliegenden Vorschlägen, durch die die Pflegebedürftigen entlastet werden könnten, äußert sich das Ministerium allerdings nicht.

Jürgen Becker

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