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Selbstbestimmt leben – Patientenschützer helfen

Wer Pflege bentragt, muss jede Menge Unterlagen ausfüllen. Foto: fizkes

Dortmund – Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Stiftung Patientenschutz e.V. mit Sitz in Dortmund vertritt die Interessen von schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Sie äußert sich öffentlich zu aktuellen Themen in den Bereichen Recht und Gesetz, Pflege, Versicherungen und bietet psychosoziale Hilfe für pflegende Angehörig. oder auch Unterstützung bei bürokratischen Fragen zu Patientenverfügungen, Vollmachten oder Versicherungsangelegenheiten.

Leistungsansprüche bei der Pflegeversicherung durchsetzen

Viele Menschen fühlen sich allein gelassen, wenn sie plötzlich selbst Pflege benötigen oder für nahestehende Verwandte verantwortlich werden. Überforderung macht sich breit und genau hier setzen die Patientenschützer an, denn sie kennen die Rechte, um sich gegenüber Ärzten, Krankenkassen und Pflegeanbietern zu behaupten und helfen, die rechtlichen Ansprüche selbstbewusst durchzusetzen. 

Schwerkranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben oftmals Probleme mit ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, wenn es um den Pflegegrad, die Bewilligung eines Hilfsmittels, um den Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung oder um Leistungsansprüche geht. Auch in den vier Vorsorge-Ordnern von SZ Lebensbegleiter wird darauf hingewiesen, wie sinnvoll es ist, sich rechtzeitig vor einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit abzusichern und zu informieren, was im Notfall an Unterstützung geboten wird. 

Welche Krankenkasse Sie auswählen, liegt bei Ihnen, wenn Sie alle Leistungen geprüft haben. Die Stiftung Patientenschutz berät effektiv, kann aber keine Empfehlungen aussprechen. 

Bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4 und schwer dementiell erkrankten Menschen beraten die Patientenschützer auch Nichtmitglieder. Wer die Stiftung fördern und sich so auch selbst absichern möchte, ist mit vier Euro Monatsbeitrag bereits Mitglied der Stiftung.

Themen wie assistierter Suizid, das heißt Beihilfe zur Selbsttötung, gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Stiftung Patientenschutz, die hierzu offen Stellung nimmt und die Rechtslage darstellt.

Die Stiftung Patientenschutz

Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität auch bei schwerer Krankheit zu erhalten. Langjährige Schirmherrin der Stiftung ist übrigens die Schauspielerin Uschi Glas. 

Gegründet wurde die Stiftung 1995 als Deutsche Hospiz Stiftung mit einer Anschubfinanzierung des Malteserordens. Heute finanziert sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz durch Spenden und Beiträge ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Sie ist deutschlandweit die einzige Stiftung, die sich völlig unabhängig für die Interessen der genannten Patientengruppen und deren Angehörigen einsetzt und für Recht, Selbstbestimmung sowie gegen Willkür und Kostendruck im Gesundheitswesen kämpft. Kostenfreie Beratungstelefone stehen in Dortmund, Berlin und München für hilfebedürftige Patienten und Angehörige für alle Fragen rund um Patientenrechte bereit, um Krisenhilfe zu leisten.

Anette Rietz

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Prüfen Sie, ob Sie alle Unterlagen im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit oder schweren Krankheit für sich und Ihre nahen Angehörigen parat haben. 
  • Besitzen Sie bereits einen Organspendeausweis? 
  • Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade (früher Pflegestufen). 
  • Die Patientenschützer helfen bei der Antragstellung und prüfen, ob Ihnen ebenfalls ein Hilfsmittel zusteht. 
  • Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. 
  • Für Hilfsmittel stellt Ihr Arzt ein Rezept aus. 
  • Das Rezept lösen Sie im Sanitätshaus ein, das wiederum einen Kostenvoranschlag an die Kranken- oder Pflegeversicherung sendet. Bestätigt die Versicherung das Preisangebot, so wird das Hilfsmittel geliefert oder von Ihnen oder Ihren Angehörigen abgeholt.

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