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Pflegereform: Bescheid wissen – Vorteile nutzen

Ein älteres Ehepaar lässt sich bei der Pflege beraten.
Fachkundige Beratung für Betroffene ist nach der Reform besonders wichtig, um Geld zu sparen. Foto: Adobe Stock / Rido

Deutschland – Unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie hat die alte Bundesregierung eine Pflegereform vorgelegt, die bereits im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen wurde.  Sie sieht unter anderem eine bessere Entlohnung des Pflegepersonals und bessere Personalschlüssel vor. Aus Daten der PflegeVertrauen UG, die ein Portal für Dienstleister im Bereich Pflegeunterstützung führt, geht hervor, dass mehr als 5.6 Millionen Pflege- und Hilfebedürftige ausschließlich von etwa 6.75 Millionen pflegenden Angehörigen versorgt werden. Die Angehörigen  pflegen demnach ohne professionelle Unterstützung von Pflegediensten. Somit kümmert sich jeder 12. Deutsche um einen Pflegefall, teilt das Unternehmen mit.

Warum ist eine Pflegeversicherung notwendig?

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung von der Bundesregierung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. 

Rechtzeitige Vorsorge ist das A und O im Alter

Alle Industrienationen haben laut Bundesgesundheitsministerium eines gemeinsam: Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach den Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung wird in Deutschland die Anzahl der 67-Jährigen und Älteren bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf knapp 21,5 Millionen steigen. Sie wird damit um 6,3 Millionen oder um 42 Prozent höher sein als die Anzahl der über 67-Jährigen im Jahr 2013. 

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, rapide an – auf rund 32 Prozent. Das heißt: Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen, zumal sich Familienstrukturen verändert haben: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind diese berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war.

Mehr Geld für ambulanten Pflegedienst

“Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erhöhung der Pflegesachleistungen“, erklärt Tina Land von der privaten compass Pflegeberatung . Für die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes werden ab dem Jahreswechsel fünf Prozent mehr erstattet, es gibt nun 724 Euro für Pflegegrad 2, 1.363 Euro für Pflegegrad 3, 1.693 Euro für Pflegegrad 4 und 2.095 Euro für Pflegegrad 5. “Dadurch wird die Beauftragung eines Pflegedienstes auch für Menschen attraktiver, die bisher keine Hilfe von außen in Anspruch genommen haben. Unter pflegeberatung.debeispielsweise gibt es einen Pflegekostenrechner für ambulante Leistungen.

Ebenfalls erhöht wurden die Leistungen für die Kurzzeitpflege – von 1.612 auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Wer unsicher ist, welchen Einfluss die Änderungen bei der Zusammenstellung und Berechnung der ihm oder seinen Angehörigen zustehenden Leistungen haben und sich Unterstützung wünscht, sollte sein Recht auf Pflegeberatung wahrnehmen. Für alle Hilfesuchenden gibt es professionellen Rat über eine kostenlose Hotline.

Höhere Zuschüsse auch zu den Kosten im Pflegeheim

Vermehrten Beratungsbedarf wird es nach Einschätzung von Tina Land auch bei den neu beschlossenen Zuschüssen zu den Pflegekosten im Heim geben. Hier sollen die Pflegekassen im ersten Jahr des Aufenthalts fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent übernehmen. „Wichtig ist es, dabei zu verstehen, dass diese Zuschüsse nur auf den pflegerischen Teil begrenzt sind“, betont die Beraterin. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten und gegebenenfalls die Ausbildungsumlage der Heime seien davon nicht betroffen. Wie viel diese Entlastung individuell ausmacht, lässt sich ebenfalls am besten in einer professionellen Beratung klären.

AR/djd

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung. 

Was ist eigentlich eine Pflegeversicherung? 

Oberstes Ziel der Pflegeversicherung ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitgehend ein selbstbestimmtes Leben? zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst. Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als „Teilkostenversicherung“ bezeichnet.

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