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Barrierefrei duschen – jetzt Zuschüsse sichern

Viele Senioren möchten gerne ihr Bad umrüsten. Doch bevor etwa die Badewanne rauskommt und eine barrierefreie Dusche eingebaut wird, sollten Förderungen für diesen Umbau geprüft werden. Foto: Stock Adobe/Anselm
Viele Senioren möchten gerne ihr Bad umrüsten. Doch bevor etwa die Badewanne rauskommt und eine barrierefreie Dusche eingebaut wird, sollten Förderungen für diesen Umbau geprüft werden. Foto: Stock Adobe/Anselm

Wie fördert der Freistaat Sachsen einen barrierefreien Umbau?

Einen Zuschuss von maximal 8.000 Euro für barrierefreie Umbauten gibt es mit dem Programm „Wohnraumanpassung“. Rollstuhlfahrer bekommen bis zu 20.000 Euro. Bezuschusst werden 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, zum Beispiel in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen. Wichtig ist die voraussichtliche Dauerhaftigkeit der Mobilitätseinschränkung. Möchten Sie einen Antrag stellen, ist zwingend eine der drei zertifizierten Beratungsstellen aufzusuchen: der VdK in Chemnitz, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen in Dresden oder der Behindertenverband Leipzig. Alle Infos finden Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank unter www.sab.sachsen.de.

Wie sieht es derzeit mit Zuschüssen zur Barrierefreiheit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus?

Aktuell sind keine verfügbar. Lediglich bereits zugesagte Mittel werden ausgezahlt.

Ich kann wegen des hohen Einstiegs meine Wanne kaum noch nutzen. Muss ich nun das Bad umbauen lassen?

Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach der Wohnberatungsstelle und lassen Sie sich unterstützen. Entscheidend ist, ob für Sie ein Wannenlifter infrage kommt oder eine bodengleiche Dusche. Erst dann lässt sich auch etwas zu den Kosten sagen, zumal es unterschiedliche Finanzierungstöpfe gibt. Wohnberater kennen sich damit aus. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, besteht Anspruch auf einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Ergänzend könnten Sie das Programm „Wohnraumanpassung“ wählen.

Wir wollen in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Meine Bekannte meinte, den Zuschuss von der Pflegekasse gäbe es auch dafür. Stimmt das?

Ja. Den Zuschuss der Pflegekasse von maximal 4.000 Euro gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung zählt dazu. Voraussetzung ist aber, dass wenigstens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad besitzt. Ist das nicht der Fall, könnten andere Unterstützungsmöglichkeiten zum Tragen kommen – bei Hilfebedürftigkeit beispielsweise über das Sozialamt.

Wir haben den Zuschuss der Pflegekasse schon einmal für Umbauten im Bad bekommen. Nun müssen wir einen Treppenlift im Haus für meine Mutter einbauen. Erhalten wir noch mal Geld?

Wenn sich die Situation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese erneut mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung vom behandelnden Arzt.

Ich wohne zur Miete. Nach einem Sturz habe ich eine Behinderung, bei der mir eine bodengleiche Dusche sehr helfen würde. Kann ich die einbauen lassen?

In der Regel benötigen Mieter für solch einen Umbau das Einverständnis des Vermieters. Nehmen Sie Kontakt mit ihm dazu auf. Wenn er den Umbau trägt, kann er ebenfalls finanzielle Unterstützung von der KfW bekommen. Tut er das nicht, können Sie mit seinem Einverständnis selbst umbauen. Liegt bei Ihnen ein Pflegegrad vor, kann Ihnen Ihre Pflegekasse den Umbau mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen.

Wir haben einen Kostenvoranschlag für den Badumbau machen lassen. Könnten wir dafür den sogenannten Blankokredit der Bausparkasse nehmen?

Als Eigentümer einer Immobilie können Sie das tun. Die sogenannten Blankodarlehen eignen sich besonders für Modernisierungen und altersgerechte Umbauten. Laut der aktuellen Bausparkassen-Verordnung können Bauspardarlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden. Das spart Grundbuchkosten. Geprüft wird die Bonität, die Beleihungsprüfung entfällt.

Meine Mutter hat einen Rollator. Wir wollen das Haus so umbauen, dass sie später mit einem Rollstuhl darin leben kann. Wer hilft uns bei der Planung?

Der richtige Ansprechpartner ist der Sozialverband VdK Sachsen oder die Wohnberatungsstelle Ihrer Kommune. Normalerweise kommt ein Berater direkt zu Ihnen ins Haus und bespricht mit Ihnen vor Ort, welche Umbauten in welcher Reihenfolge nötig sind. Er informiert Sie außerdem über Zuschüsse und Förderungen. Dafür müssen in der Regel Kostenvoranschläge von Fachfirmen eingeholt werden.

Wir wollen die untere Etage unseres Hauses barrierefrei umbauen. Gibt es Kredite über die KfW?

Ja, und zwar aus dem Programm 159 „Altersgerecht umbauen“. Pro Wohneinheit ist ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro möglich. Die aktuellen Konditionen erfahren Sie von Ihrer Hausbank oder Bausparkasse. Über diese läuft auch der Kreditantrag. Es gibt eine Bonitätsprüfung, außerdem sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Wichtig: Sie müssen den Kredit vor Beginn der Arbeiten beantragen.

Kann man eine normale Riester-Rente für einen barrierefreien Umbau verwenden, oder muss man sie dafür in eine Eigenheimrente umwandeln?

Nein, man kann aus allen geförderten Verträgen barrierefreie Umbauten finanzieren. Eine Umwandlung würde nur zusätzlich kosten. Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Anbieter in Verbindung.

Ich habe keinen Pflegegrad, könnte aber Stützgriffe im Bad gut gebrauchen. Erhalte ich dafür auch Geld?

Ja, Stützgriffe gehören zu den Hilfsmitteln. Die können vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Meine Mutter benötigt einen Rollstuhl. Damit sie in die obere Etage kommt, wollen wir einen Treppenlift einbauen lassen. Das Angebot ist so vielfältig. Wie finden wir den passenden Lift?

Suchen Sie sich zunächst unabhängige Beratung bei einer Wohnberatungsstelle oder bei der Verbraucherzentrale, ehe Sie Kontakt zu einem Anbieter von Treppenliften aufnehmen. Als Erstes sollte man klären, welche Art von Lift bei Ihnen im Haus überhaupt infrage kommt. Wenn Ihre Mutter einen Rollstuhl braucht, wird ein Sitzlift, wie man ihn ja meist vor Augen hat, eher nicht passen. Vielleicht ist ein Plattformlift oder ein Außenaufzug die bessere Wahl. Dazu müssen aber auch die baulichen Gegebenheiten angeschaut werden. Wenn das alles geklärt ist, lassen Sie sich Angebote verschiedener Firmen machen.

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Unter Treppenlift-Anbietern sind viele schwarze Schafe

* Wer nicht zu viel Geld für schlechte Ware zahlen will, sollte die Hinweise von Finanztest (Ausgabe 6/2022) beherzigen.

* Details vergleichen: Die Preise variieren erheblich – also mehrere Angebote einholen. Die Erstellung sollte kostenlos sein und einen Besuch zu Hause beinhalten. Sind Garantie und Wartung inklusive?

* Zeit lassen: Keinesfalls beim ersten Besuch unterschreiben und erst nach kompletter Fertigstellung zahlen.

* Finanzierung checken: Bei Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 gibt die Pflegekasse bis 4.000 Euro pro Umbau. Förderungen kann es auch von der KfW-Bank, vom Land, der Stadt oder Gemeinde geben.

* Unabhängige Infos zum Thema Treppenlifte und Rampen gibt es online:
www.nullbarriere.de

* Beratungs- und Fördermöglichkeiten im Überblick gibt es hier: www.vdk.de/sachsen oder auch hier: www.bausparkassen.de; www.kfw.de

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