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Hohe Nachfrage nach Zuschüssen für barrierefreien Umbau

Jeder noch so kleine Griff kann im Alter Halt bieten. Deshalb lohnt sich ein barrierefreier Umbau von Bad und Wohnung im Alter.
Jeder noch so kleine Griff kann im Alter Halt bieten. Deshalb lohnt sich ein barrierefreier Umbau von Bad und Wohnung im Alter. Foto: Stock Adobe/manassanant

Bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben, das wünschen sich viele Senioren. Doch irgendwann werden ihnen die Treppen zur Wohnung zu steil oder die Schwellen zu hoch. Nur schätzungsweise drei Prozent aller von Senioren bewohnten Einfamilienhäuser und Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Um den Alltag zu erleichtern, sind oft Umbauten notwendig. Auf den Kosten bleibt man jedoch nicht allein sitzen. Wer einen Pflegegrad hat, kann von seiner Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Die AOK Plus etwa hat im vergangenen Jahr 6.669 Versicherte in Sachsen unterstützt und 20,16 Millionen Euro ausgegeben. Die Nachfrage steigt. Bei der Barmer in Sachsen gingen 2021 rund 2.400 Anträge ein und damit 300 mehr als im Jahr zuvor.

Was zählt zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Am häufigsten unterstützt die AOK Plus das Ersetzen einer Badewanne durch eine Dusche, den Einbau eines Treppenliftes und das Anbringen von Haltegriffen und Handläufen. Grundsätzlich soll ein barrierefreier Umbau dabei helfen, die Pflege eines kranken Menschen daheim überhaupt möglich zu machen oder sie zu erleichtern. Ziel ist zudem, die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen in seinem Alltag zu stärken. Versicherte der IKK Classic in Sachsen stellen besonders oft Anträge für Türverbreiterungen, Badmodernisierungen und die Installation von Rampen. Förderfähig sind aber auch Ein- und Umbauten von Mobiliar, zum Beispiel der Einbau von Arbeitsflächen, die mit einem Rollstuhl unterfahrbar sind, oder absenkbare Hängeschränke.

Wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung bezuschusst?

Ja. Zum Beispiel, wenn eine pflegebedürftige Person aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung zieht. „Sofern Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, können diese neben den Umzugskosten bezuschusst werden“, erklärt Claudia Szymula, Sprecherin der Barmer. Mieter brauchen in der Regel die Zustimmung des Vermieters für Umbauten. Der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht bezuschusst.

Wie viel übernehmen die Pflegekassen für Umbauten?

Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, können es bis 16.000 Euro sein. Allerdings werden die Beträge selten ausgeschöpft. So hat die AOK Plus 2021 im Schnitt 3.114 Euro je Antrag gewährt. Bei der Barmer waren es 2.820 Euro, bei der IKK Classic 3.114 Euro. „Wenn die Pflegesituation sich so verändert, dass erneut Maßnahmen nötig werden, kann der Zuschuss ein zweites Mal gewährt werden“, erklärt Andrea Ludolph von der IKK Classic. Bei der Kasse sind etwa 17.000 Pflegebedürftige in Sachsen versichert, die zu Hause versorgt werden.

Mit welchen Kosten muss man insgesamt rechnen?

Nach den Erfahrungen vom Verbund Pflegehilfe liegen die Kosten für eine Badsanierung zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Das berichtet das Verbraucherportal Biallo. Eine Teil-Badsanierung gebe es ab 8.000 Euro. Die Kosten für Treppenlifte starteten bei 3.800 Euro für ein gerades Stockwerk. Müssen Kurven und Winkel überwunden werden, erhöhe sich der Preis bis auf 15.000 Euro. Dafür bekomme man dann aber auch schon einen Home-Lift, der keinen gemauerten Schacht benötigt. Der Preis einer Türerweiterung liege zwischen 400 und 750 Euro, für den Umbau einer kleinen Küche reichten in der Regel 2.000 Euro aus.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse?

Das Wichtigste ist: Der Antragsteller muss einen Pflegegrad eins bis fünf haben. Außerdem müssen die Ein- oder Umbauten in der Wohnung des Pflegebedürftigen vorgenommen werden oder in dem Haushalt, in dem er aufgenommen wurde. Gezahlt wird das Geld im Übrigen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegeleistungen für die ambulante Betreuung durch Pflegedienste.

Wie wird der Antrag auf den Zuschuss gestellt?

Schriftlich und formlos bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme eingeht – sonst besteht die Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben. „Empfehlenswert ist, eine kurze schriftliche Erläuterung beizulegen, warum der Umbau notwendig ist, und ein Foto der bestehenden Wohnsituation“, sagt Barmer-Sprecherin Szymula. Hilfreich ist zudem, einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma einzureichen.

In der Regel rechnen Betriebe auch Haltegriffe, Toilettensitzerhöhungen oder Duschklappsitze mit ein. Diese zählen jedoch zu Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse getragen werden. „Liegt uns ein Kostenvoranschlag vor, können wir den Versicherten darauf hinweisen, dass diese Kosten im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nicht bezuschusst werden“, sagt Ludolph.

Wie lange muss man auf eine Entscheidung warten?

Die Pflegekassen haben drei Wochen Zeit. Diese Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Das ist jedoch nur selten der Fall. Etwa, wenn sich die Notwendigkeit nicht erschließt.

Wann wird das Geld an die Pflegebedürftigen ausgezahlt?

Im Regelfall nach Abschluss des Umbaus. „Entweder geht der Versicherte in Vorleistung und reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Oder die Baufirma rechnet direkt mit der Pflegekasse ab“, so Ludolph.

Wo finden Versicherte fachliche Unterstützung?

Ansprechpartner sind die Pflegeberater der gesetzlichen Pflegekassen. Sie kommen bei Bedarf auch in die Wohnung. „Versicherte sollten allerdings immer schon vor einer Maßnahme mit ihrer Pflegekasse Kontakt aufnehmen“, rät Andrea Ludolph. Zudem haben sich mehr als 250 Wohnberatungsstellen und Wohnberater in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung zusammengeschlossen.

Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima gibt es außerdem etwa 2.000 Betriebe „Barrierefreies Bad“. Diese haben eine fachliche Anerkennung vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Übersicht gibt es online.

Kornelia Noack

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Zuschüsse gibt es auch für nicht pflegebedürftige Menschen

  • Wer seine Wohnung barrierefrei umbauen möchte, kann ebenso finanziell von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt werden. Zwischenzeitlich waren die Fördertöpfe geschlossen. Nun sind wieder „Barrierereduzierung“-Zuschüsse bis zu 6.250 Euro möglich – bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
  • Das Alter des Bewohners spielt dabei keine Rolle. Die Förderung ist auch gänzlich unabhängig vom Gesundheitszustand. Unterstützt werden laut KfW alle Bauprojekte, durch die Barrieren in der Wohnung reduziert werden – auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum. Unter anderem zählen dazu das Verbreitern von Wegen und Türen, die Reduzierung von Barrieren am Eingang, das Verlegen rutschhemmender Beläge im Treppenhaus oder die Installation heller Beleuchtung am Haus.
  • Wer bereits von der Pflegekasse eine Zuwendung erhält, kann diese nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinieren. Wer in dem Fall jedoch zwei Einzelmaßnahmen zum Barriereabbau umsetzen möchte, kann eine Förderung bei der Pflegekasse und die andere bei der KfW beantragen.
  • Auch einen Kredit bietet die KfW an („Altersgerecht umbauen“). Eine Kreditsumme von bis zu 50.000 Euro gibt es aktuell für einen Effektivzins von 1,72 Prozent. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre.
  • Ob ein Anspruch auf die Förderung besteht, kann man mit nur wenigen Klicks auf der Internetseite der KfW überprüfen.
  • Fachfirmen finden Sie unter www.shk-barrierefrei.de
  • Wohnberater finden Sie auf dieser Seite: www.sz-link.de/wohnberatung

Weitere Infos lesen Sie in unserem Text Barrierefrei duschen – jetzt Zuschüsse sichern“

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