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Apotheken müssen jetzt E-Rezepte annehmen

Apotheker Patrick Kolbe in seiner Zwingli-Apotheke in Dresden zeigt, wie der Ausdruck eines E-Rezepts aussieht. Foto: Matthias Rietschel
Apotheker Patrick Kolbe in seiner Zwingli-Apotheke in Dresden zeigt, wie der Ausdruck eines E-Rezepts aussieht. Foto: Matthias Rietschel

Sachsen – Seit 1. September 2022 darf ein E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden. Noch sind es nur wenige Patienten, die mit einem E-Rezept in den Apotheken von Patrick Kolbe vorbeikommen. Gerade einmal 150 digitale Verordnungen haben er und seine Kollegen während der letzten Monate eingelöst – im Gegensatz zu Tausenden altbekannten rosa Scheinen.

Dabei ist der Unternehmer, der in Dresden und Umgebung vier Apotheken führt, schon seit mehr als einem Jahr „E-Rezept-ready“, wie er sagt. Die technische Anbindung stehe und die Mitarbeiter seien in der neuen Software geschult. Dafür habe er in seinen Apotheken jeweils 5.000 bis 10.000 Euro investiert. „Nun fehlen noch die E-Rezepte. Die Schwierigkeit besteht in der Einbindung von Arztpraxen und Kliniken“, sagt Patrick Kolbe.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen hatten bis Ende März 2022 nur 14,4 Prozent der Praxen im Freistaat die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Ausstellung eines E-Rezeptes geschaffen. Dabei war ein bundesweiter Start ursprünglich schon zum Januar dieses Jahres vorgesehen gewesen.

Wie funktioniert das E-Rezept genau?

Gesetzlich Versicherte erhalten bei ihrem Arzt statt des bekannten rosa Rezeptes einen QR-Code. Wer ein Smartphone besitzt, muss sich dafür die kostenlose App „E-Rezept“ herunterladen. Sie wurde von der Gematik entwickelt, die für die Telematikinfrastruktur in Deutschland verantwortlich ist. „Der Arzt verordnet ein Medikament dann nicht mehr auf Papier, sondern digital. Der Patient erhält den QR-Code auf seine Handy-App und zeigt ihn in der Apotheke vor“, erklärt Patrick Kolbe.

Damit das alles klappt, muss das Smartphone den NFC-Übertragungsstandard unterstützen. Die meisten neueren Geräte haben diese Funktion für Nahfeldkommunikation. Bei Android-Geräten kann man sie etwa über die Einstellungen ein- und ausschalten. Zudem müssen die Smartphones mindestens iOS 14 (ab Iphone 6) oder Android 7 als Betriebssystem haben, erklärt die Gematik. Zudem ist eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion nötig. Die meisten Kassen haben diese schon vielfach verschickt. Erkennen kann man sie an einer sechsstelligen CAN-Nummer im oberen rechten Eck der Gesundheitskarte. Wer noch keine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion hat, kann sie bei seiner Krankenkasse bestellen. Zudem braucht man die PIN-Nummer der Karte. Wer die PIN nicht hat, fragt bei der Krankenkasse nach.

Was genau hat sich am 1. September geändert?

„Ab dem Stichtag sind alle Apotheken verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen und einzulösen“, sagt Patrick Kolbe. Beschlossen hatten das die Gesellschafter der halbstaatlichen Firma Gematik. Dazu gehören neben dem Bundesgesundheitsministerium auch Kassen-, Ärzte-, Apotheker- und Klinikorganisationen. Die sechsmonatige Erprobungsphase läuft damit aus. In dieser Zeit wurden bundesweit nur gut 175.000 E-Rezepte eingelöst. Gemessen an den jährlich etwa 500 Millionen Rezepten, die in Deutschland auf Papier ausgestellt werden, ist das ein verschwindend geringer Anteil.

Die meisten Apotheken sind ohnehin schon bereit. Laut Sächsischem Apothekerverband haben sich in den vergangenen Wochen immer mehr der insgesamt 900 Apotheken im Freistaat bereit gemeldet. Deutschlandweit meldeten sich zuletzt 10.000 der 18.000 Apotheken startklar.

Wann steigen die Arztpraxen auf E-Rezepte um?

Der Beschluss betrifft nur die Apotheken. Für die Einführung des E-Rezeptes in Arztpraxen und Kliniken sieht die Gematik ein regionales Stufenmodell vor. Demnach startete am 1. September in der Region Westfalen-Lippe ein Pilotverfahren, bei dem immer mehr Arztpraxen und Kliniken Schritt für Schritt mitmachen sollen. In Schleswig-Holstein soll die Einführung des E-Rezeptes vorerst nur bei Zahnärzten anlaufen. Für andere Praxen im Norden hatte die Kassenärztliche Vereinigung vergangene Woche einen Rückzug erklärt, weil eine mail-basierte Umsetzung laut Landesdatenschutzgesetz untersagt sei – und damit der für Patienten praktikabelste Weg. Nach drei Monaten sollen E-Rezepte in diesen beiden Regionen dann Pflicht sein. „Parallel wird ab Dezember die Einführung in sechs weiteren Bundesländern sukzessive umgesetzt“, sagt Gematik-Sprecher Sebastian Lambeck. Welche das sein werden, steht noch nicht fest. Ab Januar 2023 sollen alle übrigen Bundesländer folgen.

Welche Vorteile bringen das E-Rezept und die App noch?

Im Grunde kann ein Patient, der sein E-Rezept auf dem Handy hat, schon auf dem Heimweg vom Arzt in der App nach einer Apotheke suchen und eine unverbindliche Anfrage stellen, ob sein Arzneimittel vorrätig ist. Bietet die Apotheke einen Botendienst an, bringt sie einem das Medikament vielleicht direkt abends vorbei.

„Außerdem können innerhalb eines Quartals Folgerezepte vom Arzt elektronisch in der App übermittelt werden“, sagt Patrick Kolbe. Damit bleibt beispielsweise chronisch Kranken der ein oder andere Besuch in der Praxis erspart. Kennt der Arzt einen Patienten samt Krankengeschichte gut, reicht künftig ein Anruf in der Praxis. „Der Arzt kann ein Medikament verordnen und ein E-Rezept schicken“, sagt Kolbe. Und der Apotheker verweist auf einen weiteren Vorteil: „Hinweise zur Einnahme eines Medikaments sind ebenfalls in dem QR-Code hinterlegt. Damit sind Fehlinterpretationen ausgeschlossen, weil man vielleicht etwas nicht entziffern kann. Das bedeutet mehr Sicherheit für die Patienten.“

Was passiert, wenn ich kein Smartphone habe?

In dem Fall wird der Code in der Praxis auf Papier ausgedruckt, der dann in der Apotheke gescannt wird. Wer kein Smartphone hat, wird also nicht ausgeschlossen. Verschreibt der Arzt mehrere Medikamente, gibt es für jede Verordnung einen eigenen Code. Das hat einen entscheidenden Vorteil: „Wenn eine Apotheke eines von drei verschriebenen Medikamenten nicht vorrätig hat, kann der Patient den dritten Code in einer anderen Apotheke einlösen“, sagt Kolbe. Jedes E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden. Scannt der Apotheker den QR-Code, sieht er, ob die Verordnung schon eingelöst wurde oder nicht.

Gibt es das E-Rezept für alle Medikamente?

Nein, bislang funktioniert das nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Für Hilfsmittel, in der Apotheke hergestellte Rezepturen sowie Betäubungsmittel erhalten Patienten weiter die altbekannten Rezeptformulare. Ähnlich läuft es, wenn gesetzlich Versicherte Medikamente erhalten sollen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden. Hierfür gibt es ein grünes Papierrezept.

Ändert sich auch etwas für Privatversicherte?

Vorerst nicht. Das blaue Rezept wird es zunächst weiter in Papierform geben. Künftig sollen die Patienten aber auch einen Zugang zum E-Rezept erhalten. Zurzeit müssen Privatversicherte in der Apotheke jeweils in Vorleistung gehen.

Ist ein E-Rezept bei Versandapotheken einlösbar?

Ja. Abgerechnet wird wie bisher zwischen Apotheke und Krankenkasse. (mit dpa)

Auf Mein-Apothekenmanager finden Sie eine Übersicht über Apotheken, die E-Rezepte einlösen.

Lesen Sie zum Thema auch unseren Text „Neue Apps auf Rezept vom Arzt“.

Kornelia Noack

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