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Immobilie steht leer? Gefahr steigt!

Schlüssel übergeben oder leer stehen lassen? Auf jeden Fall muss der Versicherer informiert werden.
Schlüssel übergeben oder leer stehen lassen? Auf jeden Fall muss der Versicherer informiert werden.

Deutschland – Steht ein Haus oder eine Wohnung leer, birgt das gleich mehrere Risiken. Vor allem aber sollte der Leerstand der Versicherung gemeldet werden. Ziehen beispielsweise die Eltern in ein Pflegeheim und nutzen die Kinder die elterliche Immobilie nicht, dann ist seitens einer Versicherung von einer Gefahrerhöhung die Rede.

Die Einhaltung der allgemeinen Vertragsbedingungen ist für die Inhaber der Immobilie, deren Kinder oder auch deren eventuell gesetzlich bestellten Betreuer zwingend. Was der Versicherungsnehmer mit der jeweiligen Versicherung geregelt hat ist in der entsprechenden Police festgeschrieben. Und Vorsicht: Wer an Stelle der Immobilien-Inhaber alle Belange regeln möchte, muss eine Betreuungsvollmacht vorlegen können.

Sven-Wulf Schöller

Was ist bei einer leer stehenden Immobilie zu beachten?

Wir fragten Sven-Wulf Schöller. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter an der Hochschule Coburg und Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie. Außerdem ist er im Deutschen Anwaltsverein Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht und dort für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Foto: Kurt Fuchs.

Herr Schöller, meine Eltern geben ihr Haus auf und ziehen ins Pflegeheim. Wann muss ich diesen Vorgang meiner Versicherung melden?

Unverzüglich, wenn der Zustand nicht nur vorübergehend gilt. Bei einem Leerstand

steigen verschiedene Risiken wie etwa Einbrüche, Vandalismus oder defekte Wasserleitungen. Deshalb sollte die Immobilie auch ausreichend versichert sein. So werden hohe Folgekosten für Besitzer vermieden. Es gibt auch dafür ein geltendes Recht. Die Policen jedoch sind so unterschiedlich wie die zahlreichen Versicherungen in Deutschland. Prinzipiell gilt: Eine Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten bei Schäden für unbewohnte Häuser – vorausgesetzt, der Eigentümer meldet dem Versicherer den Leerstand unverzüglich. Aufgrund der sogenannten Gefahrenerhöhung muss er jedoch mit höheren Beiträgen rechnen.

Welche Versicherungen müssen bezüglich eines Leerstands informiert werden?

Die Hausrat- und Gebäudeversicherungen, je nachdem wie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Umfang des Versicherungsschutzes regeln, wird zu den vereinbarten Konditionen bis zu drei Monaten weiter versichert.

Was bedeutet das, wenn Versicherer von einer Gefahrenerhöhung sprechen?

Dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, etwa durch defekte Wasserleitungen, bei Brandstiftung oder Vandalismus einen Schaden zu nehmen.

Angenommen, ich informiere meine Versicherung nicht über einen Leerstand, was passiert dann?

Dann könnte eine Kündigung drohen. Denn es könnte unterstellt werden, dass der Versicherungsnehmer eine der vereinbarten Sicherungsvorschriften schuldhaft verletzt hat. Das heißt, dass der Versicherer direkt kündigen kann oder auch eventuelle Schäden nicht übernehmen wird. Es gilt dabei die Frist von einem Monat ab Kenntnis der Obliegenheitsverletzung.

Liegt kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, dann muss der Versicherungsnehmer das beweisen.

Gibt es eine Meldefrist, an die ich mich halten muss, damit ich den elterlichen Versicherungstarif erhalte?

In der Regel können das zwei bis drei Monate sein. Es empfiehlt sich dringend, die Police zu lesen und die darin festgeschriebenen Allgemeinen Vertragsbedingungen zu prüfen.

Was kann ich tun, wenn der Versicherer kündigt?

Widersprechen! Eine Kündigung hat erst einmal mit einem aktuellen Schadensfall und einer eventuellen Leistungsfreiheit des Versicherers nichts zu tun. Ist von einer Gefahrenerhöhung die Rede, muss eine Kausalität durch den Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Das Ergebnis kann sich auf den Umfang der Leistungspflicht auswirken. Bei diesem komplexen Thema empfiehlt es sich, sofort einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.

Welcher Versicherungsschutz kann erteilt werden, wenn das Haus weiterhin leer steht?

Im Zweifel bietet der Versicherer eine neue Police mit eventuellen Auflagen und eine höhere Prämie an.

Welche Pflichten habe ich – trotz Versicherungsschutzes -, wenn Haus und Grundstück ungenutzt bleiben?

Das Objekt muss regelmäßig kontrolliert werden, vor allem die Wasser- und Heizungsleitungen. Aber auch der Check auf Schäden in der Immobilie und auf dem Grundstück wird vorausgesetzt.

Die Fragen stellte Katrin Fiedler.

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