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Auch der Tod ist ein Geschäft

Frau in schwarz mit Lilien im Arm legt eine Hand auf den Holzsarg.
Um den Nachfahren die Kosten für das eigene Begräbnis zu ersparen, kann vorher gespart werden. Foto: AdobeStock/Syda productions.

Deutschland – Am 20. November ist Totensonntag. Viele machen sich vor allem in der dunklen Jahreszeit auch Gedanken über den eigenen Abschied, wie er gestaltet werden soll und dass er für die Angehörigen zumindest keine finanzielle Belastung darstellt. Denn das Sterben in Deutschland ist teuer: Alleine die Beerdigungskosten liegen schnell bei 6.000 bis 8.000 Euro, mit Grabpflege und Friedhofsgebühren kommen weitere Ausgaben auf die Familie zu.

Um seinen Hinterbliebenen diese Kosten zu ersparen, kann man für den Todesfall Geld zurücklegen – oder eine klassische Sterbegeldversicherung abschließen. Gerade in der dunklen Jahreszeit versenden Versicherungen gerne ihre Werbung. Verbraucherschützer empfehlen, die Angebote gut zu prüfen, um letztendlich nicht mehr als nötig anzulegen, falls hierfür überhaupt der Abschluss einer Versicherung notwendig ist.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sterbegeldversicherung: 

Was kostet eine Sterbegeldversicherung?  

Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab. 

Wie lange müssen Beiträge bezahlt werden?  

Bei der Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa müssen Beiträge nicht lebenslang gezahlt werden, sondern maximal 25 Jahre bei einem Eintrittsalter bis 60 Jahren. Bei einem Eintrittsalter zwischen 61 und 80 Jahren läuft die Beitragszahlung maximal bis zum Alter von 85 Jahren. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?  

Sie sollte der Höhe der zu erwartenden örtlichen Bestattungskosten und den persönlichen Wünschen entsprechen. So liegen die durchschnittlichen Bestattungskosten zwar bei „nur“ 6.000 bis 8.000 Euro – aber die Ausgestaltung wird dann vielleicht den individuellen Vorstellungen nicht gerecht. Möchte man vor allem spezielle Wünsche für die Bestattung oder etwa auch die Kosten der Grabpflege abdecken, empfiehlt sich daher ein höherer Betrag, um zumindest den Großteil der Ausgaben zu decken. 

Wer kann keine Sterbegeldversicherung abschließen?  

Personen unter gesetzlicher Betreuung können in der Regel keine Bestattungsvorsorge vereinbaren und für sie kann auch keine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden. 

An wen wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt?  

Das Geld wird an das Bestattungsunternehmen beziehungsweise an die Erben überwiesen. 

Was bedeutet Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung?  

Die Bestattungsvorsorge der Nürnberger Versicherung etwa kann man ohne Gesundheitsfragen abschließen, im Gegenzug gibt es eine Wartezeit beziehungsweise Staffelung der Leistung in den ersten 18 Monaten. 

AR/djd

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Es ist ratsam, vor Abschluss jeglicher Versicherung, die Empfehlungen der Verbraucherschützer wie „Stiftung Warentest“, „Finanztest“ zu lesen oder sich bei der Verbraucherzentrale zu informieren. Sparpläne oder ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsunternehmen können ebenso eine Lösung sein. Damit die Nachkommen entlastet werden, ist es außerdem möglich, eine Grabstätte im Vorfeld zu pachten.

Zur Vertiefung des Themas „Tod“ empfehlen wir Ihnen weitere Artikel aus unserer Rubrik „Der letzte Weg“ wie z.B. „Im Bestattungswald die letzte Ruhe finden“ oder „Was ist ein guter Tod, Herr Roth?“

Hilfreiche Unterstützung bei einem plötzlichen Todesfall bieten unsere Beiträge „Was tun bei einem Todesfall“ oder auch „Reden ist gold„. 

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