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Ausgebrannt: Kuren für pflegende Angehörige

Auschnitt eines Formulars für einen Kurantrag
Loslassen können ist sehr wichtig, um neue Kraft bei einer Reha zu tanken. Foto: AdobeStock/akf

Deutschland – Etwa 4,1 Millionen Menschen haben in Deutschland einen Pflegegrad -Tendenz steigend. Laut Statistisches Bundesamt werden 2,1 Millionen Pflegebedürftige von den Angehörigen gepflegt. Das ist für Angehörige eine große Herausforderung. Viele leiden deshalb unter Depressionen, Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder Burnout. Besonders Frauen müssen häufig jahrelang neben der Pflege auch die beruflichen Anforderungen und die Organisation der Familie leisten – eine Sisyphusarbeit.

Kraft tanken durch Vorsorge und Reha

Wenn ein Haus- oder Facharzt es für medizinisch notwendig hält, haben pflegende Angehörige ein Recht auf Vorsorge oder Reha. Der Arzt muss begründen, dass die Krankheit oder Beschwerde durch die Pflege entstanden ist. Wie der Name schon sagt, tritt die Vorsorge früher ein, denn sie soll dafür sorgen, dass eine Krankheit gar nicht erst eintritt oder gesundheitliche Probleme sich nicht verschlimmern. Entsprechend der medizinischen Empfehlung kann die Krankenkasse über eine ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahme entscheiden. Für ambulante Maßnahmen wie Physiotherapie, Gesprächstherapien oder Entspannungsangebote ist jedoch viel Zeit im Alltag einzuplanen. Dies ist für pflegende Angehörige oft ein Problem.

Übrigens: Einen Anspruch auf Reha haben die Personen, die bereits medizinisch erkrankt sind und wieder gesund werden müssen. In den drei Wochen der Reha-Maßnahme soll sich ihr Körper regenerieren. Der Arzt sollte in diesem Fall bescheinigen, dass ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und zu keiner Verbesserung geführt haben. So kann eine Reha zur Behebung von gesundheitlichen Problemen durch Pflege genehmigt werden. Das Attest-Formular für den Reha-Antrag für pflegende Angehörige erteilt der Arzt. Die Krankenkasse prüft den Antrag, der möglichst schon den Klinikwunsch enthält. Wer privat versichert ist, sollte vorab mit der eigenen Krankenkasse sprechen, in welcher Form die Kosten übernommen werden.

Die richtige Klinik finden

Unter den Stichworten „Reha für pflegende Angehörige“ lassen sich im Internet viele Kliniken finden, die für eine Vorsorge oder Reha in Frage kommen. Spezielle Therapiewünsche in besonderen Kliniken werden von der Krankenkasse berücksichtigt. So unterstützt und berät etwa die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAIzG) Angehörige von Menschen mit Demenz und verschickt auf Anfrage eine Liste von Reha-Angeboten. Ebenso hält die Gesellschaft umfangreiche Informationen und Publikationen zum Herunterladen auf der Webseite in mehreren Sprachen bereit. Hierzu gehört auch das Infoblatt 17 „Urlaubsreisen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen“. 

Auf Kur gehen 

Wenn die Krankenkasse die Kur bewilligt, fällt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag an. Wer diese Zusatzzahlung nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, sich an einen Sozialhilfeträger zu wenden. Die Kur ist ansonsten kostenlos und beinhaltet eventuell mit einer Zuzahlung die Kostenübernahme für die Anfahrt zur Klinik. Wird die Kur abgelehnt, kann schriftlich, innerhalb der angegebenen Frist, Widerspruch eingelegt werden. Der Arzt hilft hier sicher mit einer Begründung über den Bedarf einer Reha. Ebenfalls kann eine Beratungsstelle hinzugezogen werden. Wird die Kur genehmigt, besprechen Sie den Therapieplan direkt mit dem behandelnden Arzt der zugewiesenen Klinik.

Auch mal an sich denken. Foto: AdobeStock/Matthias Buehner

Abschalten, ja! – Aber was passiert mit den zu pflegenden Angehörigen?

Wer Angehörige pflegt, zeichnet sich durch große Empathie aus. Zu dieser positiven Charaktereigenschaft gehört oft auch, seine eigenen Bedürfnisse nicht wahrzunehmen. Damit ist allerdings niemandem geholfen, denn auf Dauer ist eine Auszeit und Erholung notwendig.

Die Krankenkasse sieht für diese Fälle einen jährlichen Verfügungsbetrag (maximal 1.612 Euro für sechs Wochen pro Jahr) im Rahmen der Verhinderungspflege bei Senioren mit Pflegegrad (ab 2) vor. Die Verhinderungspflege gehört zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung und beinhaltet den Anspruch für den Einsatz einer vorübergehenden oder zeitweiligen Ersatzpflegeperson, eben um pflegende Angehörige zu entlasten. 

Eine weitere Maßnahme des Bundesgesundheitsministeriums ist die Kurzzeitpflege mit Betreuung der pflegebedürftigen Person im Pflegeheim. Es empfiehlt sich allerdings, rasch einen Platz zu suchen, denn die Angebote in der näheren Umgebung sind oft sehr begrenzt.

Anette Rietz

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Sie benötigen medizinische Versorgung im Rahmen einer Reha, weil Sie Angehörige zu Hause pflegen?

Lassen Sie sich kostenlos beraten: Hierbei helfen Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), DIAKONIE oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Weitere Beratungsmöglichkeiten für Angehörige von Demenzkranken in Sachsen bietet die Landesinitiative Demenz Sachsen e.V. Alzheimer Gesellschaft unter der Telefonnummer 0351-81085122.

Im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege empfehlen wir Ihnen auch unseren Beitrag über die Möglichkeit des Einsatzes von Seniorenassistenten oder Alltagsbegleitern bei der Pflege im eigenen Zuhause.

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