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Wenn der Pflegende eine Auszeit braucht

Geben pflegende Angehörige die Betreuung für ein paar Tage ab, weil sie selbst eine Pause brauchen, werden sie von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Foto: 123rf/bialasiewicz
Geben pflegende Angehörige die Betreuung für ein paar Tage ab, weil sie selbst eine Pause brauchen, werden sie von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Foto: 123rf/bialasiewicz

SachsenWer durchblickt schon den Dschungel an Möglichkeiten? Allein einen Angehörigen zu pflegen, ist mühsam genug. Aber Pflegende sollten sich dabei nicht selbst aus den Augen verlieren. Denn ihre Gesundheit ist ebenso wichtig. Hier finden Sie einige wesentliche Fragen und die dazugehörigen Experten-Antworten:

Ich pflege meinen Mann tagtäglich. Für wie viele Tage kann ich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Möchten Sie sich einen kurzen Urlaub gönnen oder fallen Sie wegen Krankheit für die Pflege Ihres Mannes aus, können Sie die Verhinderungspflege für sechs Wochen, also 42 Tage im Jahr, nutzen. Die Pflege kann in der Zeit ein anderer Angehöriger übernehmen, ein ehrenamtlich Pflegender oder auch ein Pflegedienst. Nutzen Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise, entfällt die Begrenzung von sechs Wochen. Man spricht von einer stundenweisen Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. Das maximale Budget von jährlich 1.612 Euro bleibt jedoch bestehen. Beachten Sie: Verhinderungspflege kann nur in Anspruch nehmen, wer mindestens einen Pflegegrad zwei hat.

Meine Frau wird hauptsächlich von mir gepflegt. Zweimal pro Woche kommt noch ein Pflegedienst. Wie ist hier die Verhinderungspflege geregelt?

Wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind, kann eine Ersatzpflegeperson einspringen. Die Erstattung der Kosten dafür ist unabhängig von der Sachleistung der Pflegekasse, die Sie für den Pflegedienst nutzen.

Ich pflege meine Mutter. Muss ich einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen, bevor ich sie in Anspruch nehme?

Nein. Verhinderungspflege muss oft ohne großen Vorlauf organisiert werden, da der Anlass dafür sehr plötzlich eintreten kann. Deshalb können Sie die Kostenerstattung auch nachträglich bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen geltend machen, und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend. Der Antrag muss allerdings von der zu pflegenden Person oder einem Bevollmächtigten gestellt werden – und nicht von demjenigen, der verhindert ist.

Sind besondere Qualifikationen für eine Verhinderungspflege erforderlich?

Nein. Wichtig ist nur, dass die Pflege sichergestellt ist.

Wie weise ich der Pflegekasse nach, welche Kosten für die Verhinderungspflege entstanden sind? Gibt es Formulare?

Ja, diese erhalten Sie bei der Pflegekasse oder auf deren Internetseite. Sie können sich aber ebenso gut Quittungen für Barzahlungen unterschreiben lassen oder Überweisungsbelege einreichen. Wenn Sie die Kosten nicht verauslagen können, reichen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse ein, aus der hervorgeht, wie viel Geld sie bekommt. Sie können die Pflegekasse auch bitten, direkt an die Ersatzpflegeperson zu zahlen.

Gibt es so etwas wie einen Stundenlohn für die Verhinderungspflege?

Nein, wie viel der Ersatz-Pflegeperson gezahlt wird, unterliegt keinerlei Vorgaben. Wichtig ist nur, dass Zahlungen quittiert oder dokumentiert werden, um sie bei der Pflegekasse geltend machen zu können.

Wann wird während der Verhinderungspflege mein Pflegegeld gekürzt und wann nicht?

Wenn die Pflegeperson nur stundenweise verhindert ist, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des gezahlten Pflegegeldes. Sollte die Pflegeperson allerdings acht Stunden oder länger verhindert sein, liegt eine tageweise Verhinderungspflege vor. In dem Fall wird das Pflegegeld während der Zeit um die Hälfte gekürzt. Nur für den ersten und letzten Tag der tageweisen Verhinderungspflege gibt es das volle Pflegegeld.

Mein pflegebedürftiger Vater ist plötzlich gestorben. Kann ich noch das Geld abrechnen, das er dieses Jahr für Verhinderungspflege ausgegeben hat?

Ja, wenn Sie Erbe oder Rechtsnachfolger sind und den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach seinem Tod stellen.

Worauf muss ich achten, wenn ich Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen will?

Wichtig ist, dass Sie im Ernstfall noch Mittel für eine Kurzzeitpflege abrufen können. Deshalb sollten Sie mit dem Antrag auf Kostenerstattung bis Jahresende warten. Dann wissen Sie, ob Sie noch Budget aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung haben.

Meine Eltern werden von einer osteuropäischen 24-Stunden-Betreuerin gepflegt. Bekommen sie Verhinderungspflege, wenn sie mal nach Hause fährt?

Nein. Verhinderungspflege wird nur gezahlt, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Pflegeperson ist nach dem Gesetz jedoch nur, wer dies nicht erwerbsmäßig tut. Da die 24-Stunden-Betreuerin beruflich pflegt, kann für ihren Ersatz keine Verhinderungspflege beantragt werden.

Wir fahren mit unserem pflegebedürftigen Sohn in den Urlaub. Der Opa kommt mit und betreut ihn, wenn mein Mann und ich etwas unternehmen. Gilt das als Verhinderungspflege?

Ja, Verhinderungspflege gibt es auch im Urlaub. Sie können diese für die stundenweise Pflege durch den Opa beantragen.

Ich pflege meinen Mann. Warum bekommt meine Nachbarin mehr Geld, wenn sie als Ersatz einspringt, als wenn meine Tochter das übernimmt?

Das ist im Sozialgesetzbuch XI so geregelt. Wenn Sie mit der Ersatzpflegeperson im selben Haushalt leben oder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind – so wie bei Ihrer Tochter – bekommen Sie nur das Verhinderungspflegegeld. Der jährliche Betrag errechnet sich aus dem monatlichen Pflegegeld, multipliziert mit 1,5. Mit Nachweisen werden zusätzlich Aufwendungen wie Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet. Bei nicht nahestehenden Ersatzpflegepersonen dagegen, zum Beispiel Ihre Nachbarin, gibt es im Jahr 1.612 Euro. Die können um 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Ihre Nachbarin kann also den Höchstbetrag von 2.418 Euro für die Pflege bekommen. Für Ihre Tochter gibt es diese Summe nur, wenn ihre Aufwendungen entsprechend hoch ausfallen.

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Die Fragen beantworteten Raquel Reng, Jana Mehnert, Isabell Gruner-Babic und Marko Schröder von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
  • Benötigen Sie weitere Hilfe, dann können Sie auch das kostenfreie Beratungstelefon der UPD unter 0800/0117722 (Mo-Fr 8 bis 20 Uhr, Sa 8 bis 16 Uhr) nutzen.
  • Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite www.patientenberatung.de der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
  • Lesen Sie zum Thema auch unsere Beiträge „Kündigung durch den Pflegedienstleister: Was tun?“ oder „Pflegerin von Herzen“
  • Steht ein Umzug ins Pflegeheim bevor und Sie müssen sich emotional damit auseinandersetzen? Bitte schauen Sie sich dazu unsere siebenteilige Serie „Rosemaries erster und letzter Umzug“ an.

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