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Die Grundsteuererklärung fristgemäß abgeben 

Ein Haus muss neu geschätzt werden. Zwei Menschen sitzen am Tisch und füllen gemeinsam die Unterlagen aus. Für die Kalkulation wird ein Taschenrechner
Steuerberater, Angehörige und auch die passende Software: Ob auf dem Papier oder elektronisch, die Grundsteuererklärung muss bis 31. Januar 2023 abgegeben werden. Foto: StockAdobe/Wasan

Sachsen -Trotz Terminverlängerung bis 31. Januar 2023 hat rund die Hälfte der Steuerpflichtigen deutschlandweit noch keine Erklärung abgegeben.  Was Sie dazu wissen müssen? SZ-Lebensbegleiter fragte bei der Pressestelle des Sächsischen Ministeriums für Finanzen nach: 

Wieviele Meldungen erwarten Sie aus Sachsen und wieviel Prozent davon sind bei Ihnen eingegangen? 

In Sachsen werden ungefähr zwei Millionen Erklärungen erwartet. Davon sind bis zum 15. Januar 2023 rund 56 % bei den sächsischen Finanzämtern eingegangen. 

Viele Menschen scheinen mit dem elektronischen System überfordert zu sein. Wie können Sie zum Beispiel später festgestellte fehlerhafte Eingaben korrigieren? 

Die Haushalte haben Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag erhalten. Sie wurden in der Regel zeitgleich mit der Post versandt. So kann jeder Grundstückseigentümer auf dem Papier in Ruhe prüfen, ob die dort enthaltenen Angaben zum Grundstück (z. B. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnungsgröße, Baujahr und Anzahl der Garagenstellplätze) zutreffend sind.  

Was tun, wenn ich einen Fehler entdecke? 

Ist zum Beispiel eine Fläche falsch angegeben oder vergessen worden, kann man sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat an das Finanzamt wenden. Die zu korrigierenden Angaben müssen schriftlich mitgeteilt werden. Das Finanzamt wird die fehlerhaften oder fehlenden Angaben dann korrigieren und neue Bescheide erlassen. 

Eine hohe Prozentzahl von Eigentümern sind Senioren. Viele von ihnen sind mit der elektronischen Meldung überfordert und zudem nicht vertraglich an einen Steuerberater gebunden, der unterstützen könnte. Gibt es für sie eine Beratungsstelle? Wenn ja, wo und wie ist sie erreichbar? 

Bei allen Fragen rund um die Erklärungsabgabe empfiehlt es sich, als erstes auf unserer sächsischen Internetseite zur Grundsteuerreform unter nachzusehen. Dort sind viele wichtige Informationen zusammengestellt. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu den in der Erklärung erforderlichen Angaben und wo diese zu finden sind sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Erklärungsabgabe mit ELSTER

Was finde ich dort noch und ist diese Seite gebührenpflichtig? 

Viele der für die Erklärungsabgabe notwendigen Informationen, wie beispielsweise die amtliche Fläche, der Bodenrichtwert und die Ertragsmesszahl, können auf dieser Seite im Grundsteuerportal Sachsen  kostenfrei abgerufen werden. 

Haben Sie noch einen Tipp für eine einfache elektronische Abgabe? 

Neben ELSTER stellt die vereinfachte Online-Erklärung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie unbebauten Grundstücken eine gute und nutzerfreundliche Möglichkeit dar, die Erklärung am PC zu erledigen.  

Auch das ist kostenfrei? 

Wir empfehlen, vorab zu prüfen, ob dieser kostenlose Online-Service den konkreten Einzelfall abdeckt. 

Kann ich Hilfe vom Finanzamt erwarten? 

Die Mitarbeiter der Finanzämter stehen telefonisch an den extra eingerichteten Grundsteuer-Hotlines oder persönlich im Rahmen der Grundsteuersprechstunden für die Fragen der Bürger zur Verfügung. Alle Kontaktdaten und die Sprechstundenzeiten sind auf unserer Internetseite zu finden.  

Bei der Registrierung bei ELSTER helfen die ELSTER-Ansprechpartner der Finanzämter und an der ELSTER-Hotline gern.  

Was empfehlen Sie noch? 

Angehörige dürfen bei der Erstellung der Feststellungserklärung unentgeltlich helfen. Sogar das eigene ELSTER-Benutzerkonto kann für die Übermittlung einer Erklärung im Auftrag von Verwandten genutzt werden.  

Kann die Meldung auch in Papierform abgegeben werden?  

Wem die elektronische Abgabe nicht möglich ist, weil er nicht über die entsprechende Technik verfügt bzw. keinen Internetzugang hat, der kann die Erklärung in Papierform abgeben.  

Wo finde ich die Formulare dazu? 

In diesem Fall kann sich der Eigentümer telefonisch, schriftlich oder persönlich an das Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten. 

Wo kann ich die gedruckten Unterlagen abgeben? 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Papiererklärungen sind dann beim zuständigen Finanzamt abzugeben oder an dieses zu senden. 

Was passiert, wenn ich den Stichtag 31. Januar 2023 nicht einhalte und noch keine Meldung abgegeben habe? 

Sofern nach Ablauf der Erklärungsfrist keine Erklärung vorliegt, werden die Betroffenen zunächst an die Abgabepflicht erinnert. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. 

Wie hoch ist der Säumniszuschlag? 

Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.  

Wird es eine Schätzung geben und wie läuft sie ab? 

Die Grundsteuer darf nur noch bis einschließlich 2024 auf Basis der bisherigen Werte erhoben werden. Aus diesem Grund sind alle Grundstücke für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu zu bewerten. Deshalb wird das Finanzamt den Grundsteuerwert regelmäßig schätzen, wenn keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben worden ist. 

Warum wird dieser Aufwand betrieben? 

Nur wenn den Kommunen von der Finanzverwaltung eine fundierte Grundlage für die Bemessung der neuen Hebesätze und den Erlass der neuen Bescheide übermittelt wird, kann die Grundsteuerreform gerecht und aufkommensneutral umgesetzt werden. 

Kann es vorkommen, dass die Schätzungen überhöht sind? 

Bei der Schätzung sind die Finanzämter gehalten, den Grundsteuerwert realitätsnah und unter Berücksichtigung vorliegender Unterlagen zu ermitteln. 

Das Gespräch führte Katrin Fiedler. 

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Falls Sie keinen Steuerberater aufsuchen möchten, aber mit dem Ausfüllen der Formulare überfordert sind, finden Sie auch kommerzielle Angebote.  

So hat zum Beispiel die Redaktion des Finanztipps geprüft, welche Ausfüllhilfe hilfreich ist. Interessiert müssen sich zuerst beim Newsletter der Redaktion anmelden. Dann können alle Infos von der Seite des Finanztipps kostenlos heruntergeladen werden.  

Ein empfehlenswerter kommerzieller Anbieter ist WISO. Bekannt durch seine Software für Steuererklärungen, bietet er auch speziell eine Software für die Grundsteuererklärung an.  

Weitere kommerzielle Softwares sind Lama-Immo auch Smartsteuer.

Warum müssen Grundstücke neu bewertet werden? 

  • Wie das Bundesfinanzministerium informiert, hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System als verfassungswidrig erklärt, da gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt würden.  
  • So werden etwa im Westen Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964, im Osten nach Werten aus dem Jahr 1935 eingeordnet. 
  • Diese Werte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl und danach mit dem sogenannten Hebesatz bestimmt. 
  • Gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.  
  • Es wurde eine Frist gesetzt, dass der Bundesgesetzgeber die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden erhält. Derzeit sind das knapp 15 Milliarden Euro im Jahr. 
  • Auf der Grundlage der neuen Werte und der damit auch neu berechneten Grundsteuer muss ab 1. Januar 2025 eine neue Grundsteuer gezahlt werden. 

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