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So wichtig ist ein Organspendeausweis

Ja oder Nein? Diese Frage wird auf dem Antragsformular gestellt. Wer mit seinem Kugelschreiber Ja ankreuzt, erhält einen Organspendeausweis. Foto: StockAdobe/shootingankauf

Deutschland – Aktuell warten in der Bundesrepublik rund 8 500 Patienten auf ein Spenderorgan – auch weil die Spenderbereitschaft hierzulande viel zu gering ist. Wer nach seinem Tod Leben retten möchte, sollte sich deshalb unbedingt einen Organspendeausweis besorgen.

Doch warum sollten auch diejenigen das Dokument ausfüllen, für die eine Spende gar nicht infrage kommt? Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zum Organspendeausweis.

1. Warum ist der Ausweis für alle sinnvoll?

Weil er Leben retten kann. Jeder sollte sich zu Lebzeiten die Frage stellen, ob eine Spende für ihn infrage kommt. Keine Sorge: Eine Spende kommt nur dann in Betracht, wenn ein vollständiges und irreversibles Hirnversagen vorliegt – festgestellt von zwei Fachärzten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Eine Entnahme der Organe ist zudem nur zulässig, wenn das explizite Einverständnis des Spenders vorliegt. Anderenfalls müssen die nächsten Angehörigen entscheiden. Auch deshalb ist der Organspendeausweis wichtig.

Tipp: Wer sich generell gegen eine Spende entscheidet oder nur bestimmte Organe spenden möchte, kann auch dies im Ausweis vermerken. Das Dokument entlastet so im Todesfall die Familie, die den Willen des Verstorbenen womöglich nicht kannte.

2. Sind Änderungen möglich?

Jederzeit. Wer in seinem Organspendeausweis festgelegt hat, ob oder welche Organe er nach dem Tod spenden möchte, muss nicht ein Leben lang daran festhalten. Man kann auch eine einmal erteilte Spendenbereitschaft wieder zurücknehmen. Dazu den Ausweis einfach vernichten und einen neuen beantragen. Tipp: Es ist auch möglich, nach Absprache eine Person einzutragen, die nach dem Tod darüber entscheidet, was mit den Organen passieren soll.

3. Wo bekomme ich den Ausweis?

Er liegt in vielen Arztpraxen, Apotheken, Einwohnermeldeämtern oder bei Krankenkassen und -versicherungen aus. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit steht der Ausweis zum Download bereit. Auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann man den Ausweis ausdrucken oder als Plastikkarte im Scheckkartenformat bestellen.

4. Gibt es ein Mindestalter oder andere Voraussetzungen?

Ab dem 16. Lebensjahr sind potenzielle Spender berechtigt, sich für oder gegen eine Spende auszusprechen und dies im Ausweis festzuhalten. Für über 14-Jährige gilt: Sie dürfen einer Organspende widersprechen, sich aber noch nicht rechtswirksam dafür entscheiden. Ein Höchstalter gibt es nicht. Bei der Organspende ist nicht das Alter des Spenders, sondern der Zustand der Organe entscheidend. Komplett ausgeschlossen sind aktuell nur Personen mit einer akuten Krebserkrankung oder HIV-Positive. Tipp: Wer an einer chronischen Krankheit leidet, kann dies freiwillig im Ausweis angeben.

5. Wo sollte der Ausweis aufbewahrt werden?

Im Ernstfall ist es wichtig, dass der Organspendeausweis schnell zur Hand ist. Also am besten immer bei sich tragen – zum Beispiel im Portmonee. Tipp: Oft ist es sinnvoll, Angehörige über die getroffene Entscheidung und den Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen.

Blü

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Die Suche nach Argumenten

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) berichtet regelmäßig zu den komplexen Bereichen Gesundheitsvorsorge und –erhaltung. Ein großes Thema ist die Organ- und Gewebespende.

Wer sich bei seiner Entscheidung für oder gegen einen Organspendeausweis unsicher ist, kann sich allumfassend auf der Internetseite der BZgA informieren. Hilfreich ist die Pro und Contra-Seite, die Gedanken anderer Menschen sichtbar werden lässt.

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