Sachsen – Das sächsische Bundesland wählt im Jahr 2024. Doch bis dahin ist noch reichlich Zeit, um wichtige Gesetze auf den Weg zu bringen. Zum Beispiel eine neue Bestattungsverordnung, die dem Wandel und damit den menschlichen Bedürfnissen zur Friedhofs- und Bestattungskultur gerecht wird. SZ-Lebensbegleiter fragte beim Sozialministerium Sachsen nach:
Bis Januar 2021 konnten die Sachsen zur Neugestaltung der Themenbereiche des Sächsischen Bestattungsgesetzes Stellung beziehen. Wie viele Fragen oder Empfehlungen sind bei Ihnen eingegangen?
Bei der Bürgerbeteiligung zur Novellierung des Sächsischen Bestattungsgesetzes sind 177 Stellungnahmen eingegangen.
Es betrifft die Bereiche Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen. Worauf kommt es in diesen Bereichen an, um dem Wandel unserer Gesellschaft gerecht zu werden?
Das Friedhofs- und Bestattungswesen muss sich dem Wandel der Gesellschaft anpassen, ohne dabei Traditionen und Werte aus den Augen zu verlieren. Es ist zu prüfen, ob Vorschriften zu eng sind, zum Beispiel bei der Ermöglichung neuerer Bestattungsformen und Einbeziehung anderer als der christlichen Glaubensvorstellungen.
Die Bürgerinnen und Bürger wählen zunehmend auch alternative Formen für eine letzte Ruhestätte. Wie viele kirchliche und kommunale Friedhöfe hat Sachsen?
Es gibt in Sachsen ca. 1 220 kirchliche und 500 kommunale Friedhöfe.
Wie viele Bestattungswälder stehen zur Wahl?
Es gibt derzeit neun Bestattungswälder in Sachsen.
Welche alternativen Bestattungsformen gibt es in Sachsen darüber hinaus?
Neben der klassischen Sarg- und Urnenbestattung gibt es die Bestattungswälder und die Seebestattung. Die Friedhofsträger bieten darüber hinaus viele Varianten der klassischen Bestattungsarten an und gehen auf die gewandelten Wünsche der Bevölkerung ein.
Es gibt Menschen, die ihre Liebsten nach der Einäscherung gerne in einer Urne mitnehmen oder wie in der Schweiz in einen Diamanten pressen möchten? Wie wird das Land Sachsen mit seiner Bestattungsverordnung auf die vielen individuellen Bedürfnisse reagieren?
Das Sächsische Bestattungsgesetz ist bereits jetzt relativ offen formuliert und lässt alternative Bestattungsarten zu, soweit dabei der Würde des Menschen, den allgemeinen sittlichen Vorstellungen und den anerkannten gesellschaftlichen Ordnungen entsprochen wird. Um diese Voraussetzungen zu gewährleisten, muss eine Bestattung im Freistaat Sachsen auf einem genehmigten Bestattungsplatz stattfinden.
Vielen Einwohnern ist die Laufzeit der Gräber ein wichtiges Thema. Wird es diesbezüglich eine Verkürzung derzeitigen Laufzeit von 20 Jahren geben?
Es ist derzeit geplant, die Mindestruhezeit auf 15 Jahre zu verkürzen. Letztendlich entscheidet darüber der Sächsische Landtag.
Werden die Bestattungsfristen neu geregelt?
Die Bestattungsfrist könnte von acht auf zehn Tage erhöht und die Einsargungsfrist verlängert werden, um die Trauerkultur zu unterstützen. Auch darüber entscheidet der Sächsische Landtag.
Wer gehört zu den Entscheidungsträgern, die die Bestattungsverordnung auf den Weg bringen werden?
Die Novellierung des Sächsischen Bestattungsgesetzes beschließt der Sächsische Landtag.
Wann ist mit einem offiziellen Ergebnis zu rechnen?
Das hängt davon ab, wann sich der Sächsische Landtag mit dem Gesetzesentwurf befasst. Der Entwurf wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres in den Landtag gebracht.
Das Gespräch führte Katrin Fiedler.
SZ-Lebensbegleiter Tipp:
Wo kann ich mich dann über die neuesten Regeln informieren? Im Internet unter www.revosax.sachsen.de oder https://amt24.sachsen.de/ oder beim jeweiligen Friedhofsträger.
Unter der Rubrik „Der letzte Weg“ des SZ-Lebensbegleiters finden Sie mehr Informationen zum Thema.