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Todesfall
In Trauer vereint: Jede Familie hat ihre eigenen Rituale. Foto: kzenon

Was tun bei einem Todesfall?

Auf den Tod eines geliebten Menschen kann man sich nicht vorbereiten. Trotzdem sind viele Dinge im Todesfall umgehend zu erledigen. Jedoch tritt der Tod nicht immer unerwartet ein. Vor allem nicht nach langer Krankheit oder im hohen Alter. Für viele Menschen ist es schwierig, sich zu Lebzeiten bereits mit dem Tod auseinanderzusetzen, wollen wir unsere Lieben doch für immer um uns haben. Da einige Formalitäten umgehend erledigt werden müssen, ist es sehr hilfreich, sich und seine Angehörigen trotzdem auf diesen Moment theoretisch vorzubereiten, einfach einmal „zur Probe“ zu sterben. Denn in den ersten Tagen nach dem Ableben eines lieben Menschen, möchten wir uns nicht mit zu vielen Formalitäten beschäftigen, sondern das traurige Ereignis erst einmal verarbeiten. Tod kann auch Erlösung bedeuten, aber trotzdem weilt dieser Mensch nicht mehr unter uns, daran müssen wir uns erstmal gewöhnen.

Erste zwingend notwendige Schritte nach dem Todesfall

Zunächst muss ein Arzt den Tod und die Todesursache offiziell auf einem Totenschein mit Uhrzeit und Datum feststellen. Verstirbt der Angehörige im Krankenhaus oder im Pflegeheim, so kümmern sich die dortigen Ärzte darum. Bei Todeseintritt zu Hause, kann der Hausarzt oder der ärztliche Notarzt gerufen werden. Der Totenschein ist Grundlage für die Erstellung der Sterbeurkunde seitens des ortsansässigen Standesamtes. Das führt das Sterberegister und meldet den Verstorbenen ab. Sie benötigen die Sterbeurkunde für die Bestattung und die Regelung vieler Formalitäten. Das Standesamt erstellt in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen diese Urkunde. Die Sterbeurkunde, ebenso wie andere Personenstandsurkunden, können jederzeit nachbestellt werden.

Sollte der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen haben (siehe SZ-Lebensbegleiter Ordner „Mein letzter Wille“), so erfahren Sie hieraus den Namen des gewünschten Bestatters und können ihn nach dem Eintritt des Todes mit allen Formalitäten bezüglich des Todesfalls und der Bestattungsorganisation beauftragen. So wird die Last von Ihren Schultern genommen und Sie können sich mit der Trauer im Kreis der Familie und Freunde beschäftigen und in Ruhe die Trauerfeier planen. Liegt keine Bestattungsverfügung vor, so lassen Sie sich Angebote zum Preisvergleich von verschiedenen Bestattungsinstituten erstellen. Das Beerdigungsinstitut bietet ebenfalls an, die ersten Formalitäten wie die Erstellung der Sterbeurkunde, das daraufhin mögliche Abmelden von der Krankenkasse und von der Rentenversicherung für Sie zu erledigen.  Auch für eine Überführung an die gewünschte Grabstätte sorgt das Bestattungsunternehmen, selbst wenn der Angehörige andernorts verstorben ist. Die Überführung sollte zeitnah stattfinden (siehe Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes). Wenn Sie die Formalitäten nicht selbst übernehmen möchten, erteilen Sie dem Bestattungsinstitut eine Vollmacht und senden nur die nötigen Informationen zu (Krankenkassenkarte, Rentenversicherungsnummer, Totenschein bzw. Kontaktadresse des Pflegeheims oder Krankenhauses für die Erstellung der Sterbeurkunde, Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde und gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehepartners, sollte dieser Verstorben sein). Hat der Verstorbene nicht über einen Bekleidungswunsch bei einer Sargbestattung verfügt, so wählen Sie die Sargbekleidung nach Ihren Wünschen aus und senden sie an das Institut.

Liegt sogar ein Bestattungsvorsorgevertrag (siehe SZ-Lebensbegleiter Ordner „Mein letzter Wille“) mit einem Beerdigungsinstitut vor, so hat der Verstorbene bereits festgelegt, wie und wo er beerdigt werden möchte, wobei er sogar die Beerdigung schon vorausgezahlt hat. In diesen Fällen sollten Sie umgehend das Beerdigungsinstitut kontaktieren. Gibt es keine solche Verfügung, so gilt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Sachsen wird das Bestattungsgesetz in der jetzigen Legislaturperiode novelliert, dies umfasst unter anderem die Möglichkeit, neben traditionellen Formen der Bestattung auch alternative Formen der letzten Ruhestätte zuzulassen. Bürger und Bürgerinnen konnten sich mit Vorschlägen bis zum 17. Januar 2021 mit Vorschlägen einbringen. Das Team vom SZ-Lebensbegleiter wird Sie entsprechend  informieren.

Wichtige Dokumente und Papiere

Es empfiehlt sich, wichtige Dokumente wie den Personalausweis, die Krankenkassenkarte, den Organspendeausweis, die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls eine Heirats- und Scheidungsurkunde gut verfügbar aufzubewahren. Die wichtigsten persönlichen Ausweise befinden sich in der Regel bei uns im Portemonnaie. Neben den oben bereits genannten Dokumenten sollten weitere Unterlagen wie ein Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft, falls diese im Sterbefall zahlt oder eine Sterbegeldversicherung (siehe Ordner SZ-Lebensbegleiter „Meine Vorsorge“) für die Hinterbliebenen verfügbar sein. Versicherer für eine Lebens- und Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, gesetzliche oder private Krankenversicherung sollten innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall informiert werden. Das können Sie dem Bestatter überlassen oder selbst übernehmen. Der Arbeitgeber muss ebenfalls informiert werden. Grabdokumente und Urkunden über das Nutzungsrecht einer vorhandenen Grabstätte sind ebenfalls an das Bestattungsinstitut zu übermitteln, damit es in Kontakt mit der Friedhofsverwaltung treten kann.

Wer ein Testament oder jede Art von Niederschrift eines „Letzten Willens“ vorfindet (siehe Ordner SZ Lebensbegleiter „Mein letzter Wille“), ist gesetzlich verpflichtet, es umgehend dem Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen zur Verfügung zu stellen.

Sind diese ersten Schritte geklärt und Sie haben entschieden, welche Formalitäten Sie selbst erledigen möchten und welche das Beerdigungsinstitut, so können Sie beginnen, den Abschied zu gestalten und im Sinne des Verstorbenen zu planen.

Anette Rietz

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Sorgen Sie rechtzeitig für die gute Verfügbarkeit Ihrer Unterlagen nach dem Todesfall, um Ihren eigenen Abschied gut zu planen.
  • Stellen Sie nahen Angehörigen eine (notariell beglaubigte) Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht aus und erteilen Sie eine Bankvollmacht mit Gültigkeit über den Tod hinaus.
  • Eine Patientenverfügung sollte ebenfalls bereit liegen, damit Sie eine Willenserklärung bereits abgegeben haben, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, gegenüber Ärzten, Pflegepersonal und Einrichtungsträgern Ihren Willen zu äußern.
  • Erstellen Sie ein Testament und besprechen Sie dieses zu Lebzeiten mit Ihren Angehörigen, um Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Das Testament kann zu Hause aufbewahrt, beim Bestatter oder digital hinterlegt werden. Erben sollten das Testament beim Nachlassgericht persönlich abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein per Post zustellen.
  • Wenn das Geld für eine Bestattung fehlt: Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger. Der Verstorbene selbst muss keine Sozialhilfe bezogen haben, es kommt auf die finanzielle Situation des für die Bestattungsorganisation Verpflichteten an. Ist die Übernahme der Kosten für den gesetzlich Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger im zuständigen Bestattungsort die erforderlichen Kosten für eine einfache, ortsübliche und würdige Erd- oder Feuerbestattung.
  • Generell gilt: Geordnete Unterlagen helfen nicht nur Ihnen, sondern auch Angehörigen in Notsituationen weiter. Ein praktisches System sind etwa die vier SZ-Vorsorgeordner. Sie können Sie derzeit elektronisch unter ddv-lokal.de bestellen. Einfach auf „Bücher&Unterhaltung“ gehen, auswählen und absenden. Auch in allen DDV Treffpunkten sind die SZ-Vorsorgeordner erhältlich.

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