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Elektronische Patientenakte – warum?

Elektronische Patientenakte
Verschlüsselt und immer griffbereit: Alle Daten werden in eine elektronische Patientenakte gefüllt. Foto: Leo Wolfert

Dresden – Welche Blutgruppe habe ich eigentlich? Wie lange war ich voriges Jahr im Krankenhaus? Seit wann nehme ich schon dieses Schmerzmittel? Fragen, die kaum jemand für sich aus dem Stegreif beantworten kann. Doch damit soll nun Schluss sein: Seit Beginn dieses Jahres gibt es in Deutschland die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Das Problem: Nur die wenigsten Bundesbürger können damit etwas anfangen, wie aktuelle Umfragen zeigen. „Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig“, sagt Stefan Knupfer, Vorstand der AOK Plus.

Was soll und was kann die elektronische Patientenakte?

Befunde, Rezepte, Röntgenbilder: Wenn Menschen erkranken, wird alles akribisch dokumentiert, häufig auch noch auf Papier, und in der Regel an vielen verschiedenen Orten aufbewahrt beziehungsweise gespeichert. Ein Austausch zwischen Praxen und Krankenhäusern scheitert oft an unterschiedlichen elektronischen Systemen. Die ePA soll künftig alle relevanten Dokumente bündeln und eine mühevolle Suche ersparen. „Ärzte können dann in Voruntersuchungen unkomplizierter Einblick nehmen und weitere Untersuchungen darauf aufbauen, Vergleiche ziehen oder Doppeluntersuchungen vermeiden“, sagt Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Dies kann der Patientensicherheit dienen.“

Wann und wie bekommen Patienten ihre elektronische Patientenakte?

Die ePA ist am 1. Januar 2021 offiziell an den Start gegangen. Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse über eine App den Zugang zur Akte. Für die Aktivierung bieten die Kassen verschiedene Verfahren an. Die AOK Plus nutzt das Video-Ident-Verfahren, wie es auch bei Direktbanken verbreitet ist. Der Versicherte weist sich dabei per Video-Chat mit seinem Pass oder Personalausweis aus. Alternativ könne dieser Vorgang auch in einer Geschäftsstelle erfolgen, heißt es.

Auch die TK setzt auf das Video-Ident-Verfahren. Bei der Barmer und der IKK classic ist die Identifizierung und Authentifizierung zunächst nur in den Geschäftsstellen möglich. Es sollen weitere Verfahren (Video, eID, Postfiliale) dazukommen. Im Laufe des Jahres plant die IKK classic auch die sichere Identifizierung und Zustellung von PINBriefen über ein spezielles Post-Produkt. Wichtig: Wer die Identifizierung in einer Geschäftsstelle durchführen will, muss sich dort wegen Corona vorher anmelden.

Welche Unterlagen finde ich in meiner E-Akte?

Zunächst gar keine. Die Nutzer müssen also selbst aktiv werden, indem sie bereits elektronisch gespeicherte Daten in der ePA ablegen oder Dokumente, wie Befunde und Arztbriefe, scannen beziehungsweise fotografieren und danach hochladen. „Am Anfang ist die Akte nur eine bessere Dropbox“, sagt AOK-Chef Knupfer. Versicherte könnten auch bei ihrer Kasse die dort gespeicherten Daten und Dokumente, etwa Krankenscheine und Nachweise zu Krankenhausaufenthalten, anfordern. Ab 1. Januar 2022 hätten Versicherte darauf einen gesetzlichen Anspruch, betont die Barmer. Eine Ausnahme gilt derzeit für 200 Praxen in Westfalen-Lippe und im Umland von Berlin. Hier können auch Ärzte die Akte bereits nutzen und befüllen – gewissermaßen als Test. Ab Mitte dieses Jahres soll das überall in Deutschland so funktionieren, allerdings nur für aktuelle und künftige Behandlungen.

Ab Juli 2021 wird die Akte auch einen elektronischen Medikationsplan und Informationen für den Notfall enthalten. Bei manchen Kassen, darunter AOK und Barmer, soll das schon jetzt möglich sein. Krankenhäuser haben für die Bereitstellung von Dokumenten sechs Monate mehr Zeit. Spätestens mit Beginn 2022 werden auch Unterlagen wie die Impfdokumentation, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft in der Akte gespeichert. Funktioniert die ePA nur mit dem Smartphone? Wer kein Smartphone besitzt oder die App nicht nutzen will, kann die ePA – nach Aktivierung–ebenfalls in der Arztpraxis oder bei einem anderen Leistungserbringer nutzen. Dafür benötigen Versicherte nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ihre elektronische Gesundheitskarte und eine PIN, die ihnen von ihrer Krankenkasse zugestellt wird. Die Praxis lädt dann die lokal gespeicherten Daten in die ePA hoch. Der Nachteil: Ein Zugriff auf die Akte von zu Hause aus ist dann nicht möglich. Alternativ könne man auch eine dritte Person, zum Beispiel ein Familienmitglied, beauftragen, die ePA über die App zu verwalten, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.

Muss ich die elektronische Patientenakte überhaupt nutzen?

Nein, die Nutzung ist freiwillig. Man kann die App auch noch später herunterladen und die ePA einrichten.

Wer darf meine ePA einsehen? Kann ich bestimmte Ärzte ausschließen?

Jeder Versicherte ist Eigentümer seiner EAkte und besitzt die alleinige Hoheit über die Daten. Das heißt, jeder entscheidet selbst, was in der Akte gespeichert oder gelöscht wird und wer Zugriff auf welche Informationen bekommt. Die Freigabe für Ärzte, Therapeuten oder Apotheken erfolgt mittels App oder PIN. Sie kann einmalig oder für einen längeren Zeitraum – zum Beispiel für den Hausarzt – erteilt werden. In diesem Jahr können Versicherte entscheiden, ob sie Ärzten und anderen Leistungserbringern Einsicht in alle von Dritten eingespeisten Daten gewähren beziehungsweise auch oder nur auf die von ihnen selbst hochgeladenen Dokumente. Ab 2022 steht es Patienten dann frei zu entscheiden, welcher Arzt welches Dokument lesen darf. Damit wurde einer Forderung von Datenschützern entsprochen. Aus Sicht von Ärzten schränkt dies den Nutzen der ePA dagegen deutlich ein, weil für Diagnosen und Therapien oft die ganze Krankheitsgeschichte des Patienten von Bedeutung sein kann. Dies sei auch ein wesentlicher Grund, weshalb die Ärzteschaft einen Haftungsanspruch im Zusammenhang mit der ePA-Nutzung ablehnt, sagt Ärztepräsident Bodendieck: „Es bleibt dabei, dass der Patient verantwortlich ist, für das was er dem Arzt mitteilt und welche Konsequenzen daraus erwachsen.“

Wie sicher sind die Daten in der ePA? Wo werden sie gespeichert?

Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. „Niemand außer der oder die Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, können die Inhalte lesen – auch nicht die Krankenkasse“, betont das Gesundheitsministerium. Der Zugriff auf die ePA erfolge über die Telematikinfrastruktur, die ein sicheres, in sich geschlossenes Netz bilde. Die Server stehen in Deutschland. Allerdings hätten IT-Sicherheitsexperten noch kurz vor Einführung der ePA gravierende Sicherheitslücken entdeckt, meldeten BR und NDR. In etwa 200 Fällen seien Konnektoren offen über das Internet erreichbar gewesen. Die für die Telematik-Infrastruktur zuständige Betreibergesellschaft Gematik räumte ein, dass bei einem fehlerhaften Anschluss der Zugriff auf die elektronische Patientenakte für einen Angreifer „mit geringem Aufwand“ möglich sei, und wies die Hersteller der Konnektoren auf die Sicherheitslücke hin.

Warum gibt es keine einheitliche elektronische Patientenakte?

Jede Krankenkasse hat ihre eigene App, zum Beispiel „AOK Mein Leben“, „TK-Safe“, „IKK classic-ePA“ oder „eCare“ (Barmer). Versicherte können nur die App ihrer Kasse nutzen. Die Vielfalt resultiert aus der Tatsache, dass die Krankenversicherungen mit verschiedenen technischen Dienstleistern kooperieren. Dies wiederum hat strategische und finanzielle Gründe. „Jede Kasse hat ihre eigenen Vorstellungen, was die ePA über den gesetzlichen Auftrag hinaus sinnvoll ergänzen kann“, sagt Knupfer. Die AOK Plus entschied sich als größter Versicherer in Sachsen und Thüringen zusammen mit den anderen AOKs (insgesamt rund 27 Millionen Versicherte) von Beginn an für eine gemeinsame Lösung mit mehreren Partnern. „Die Investition ist am Anfang erst mal teurer, dafür sind die Folgekosten nicht so hoch“, erklärt Knupfer. Andere Dienstleister, wie IBM, verfolgen das entgegengesetzte Geschäftsmodell. Den Service von IBM nutzt unter anderem Deutschlands größte Krankenkasse, die TK, für ihre 10,7 Millionen Versicherten.

Gibt es weitere Pläne für die ePA?

Ab 2023 sollen Patienten ihre Daten auch für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen können – ein Plan, der aber noch umstritten ist. Aus Sicht der Krankenkassen sind die Möglichkeiten der ePA aber auch dann noch längst nicht ausgeschöpft. AOK-Vorstand Stefan Knupfer: „Wichtig ist, dass man den Kunden nicht einfach ein Dokument zur Verfügung stellt, sondern immer auch ein Angebot, das ihrer Gesundheit dient.“ Als Beispiele nennt er einen Erinnerungsservice an Vorsorge- und Impftermine, Hinweise zur Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker bei bestimmten Verordnungen oder die Organisation eines Lieferservice für Arznei- und Lebensmittel pünktlich zur Entlassung aus dem Krankenhaus.

Steffen Klameth

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