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Krankenkassen in Sachsen – ein Vergleich

Kassen im Vergleich_Personaltraining auch online
Das Training muss derzeit nicht ausfüllen. Bei Online-Kursen werden die Übungen per Video übertragen. Foto: : auremar

Sachsen – Als die Versicherten kurz vor Weihnachten Post von ihrer Krankenkasse erhielten, haben viele erst mal geschluckt. Die Mitteilung: Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird ab Januar teurer, zum Teil sogar deutlich. Die AOK Plus hob den Zusatzbeitrag gleich mal um 0,6 Prozentpunkte an, die TK und die Knappschaft um 0,5. Das hatte nur zum Teil mit Corona zu tun. Es sind vor allem mehrere Bundesgesetze, die die Ausgaben der Kassen spürbar nach oben treiben – und eine Ende ist noch nicht abzusehen.

Was können Versicherte tun?

Bei einer Beitragserhöhung steht ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Allerdings sind die möglichen Einsparungen bei einem Kassenwechsel längst nicht mehr so groß wie noch zu Jahresbeginn. Außerdem sollte der Beitragssatz nur eines von mehreren Kriterien sein, die für einen Wechsel sprechen. Auch die Erreichbarkeit, der Service und die Zusatzleistungen spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Zu den Zusatzleistungen gehören all jene Angebote, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und sich beispielsweise an bestimmte Versichertengruppen, wie junge Familien, richten. Je nach persönlicher Situation lassen sich so mit der richtigen Kassenwahl mehrere Hundert Euro sparen.

Unser Vergleich soll Ihnen helfen, die für Sie beste Kasse zu finden. Dazu haben wir die mitgliederstärksten Krankenkassen in Sachsen um die entsprechenden Angaben gebeten. Die Antworten finden Sie in den Tabellen, eine Erläuterung in diesem Text.

Das bieten alle Kassen

Mehr als 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich geregelt und deshalb überall gleich. Dazu gehören etwa die freie Arztwahl und eine Reihe von kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen. Dieser Leistungskatalog wird regelmäßig erweitert. So sind die Rotaviren-Impfung für Säuglinge und das erweiterte Neugeborenen-Screening mittlerweile Pflichtleistungen. Vergleichsweise neu ist der Anspruch auf eine HPV-Impfung für Jungen bis 18 Jahre. 2020 hat der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen den Anspruch auf weitere Leistungen beschlossen, die im Laufe dieses Jahres Inkrafttreten – darunter ein Screening auf Hepatitis Typ B und C im Rahmen des Gesundheitschecks, der Test von Neugeborenen auf eine Spinale Muskelatrophie, eine Unterkiefer-Protrusionsschiene gegen Atemaussetzer beim Schlafen und das Recht auf Zweitmeinung bei geplantem Kniegelenkersatz.

Der Service

Alle befragten Kassen legen Wert auf umfassende Beratung. Die Zahl der Geschäftsstellen beziehungsweise Servicepunkte nimmt zwar ab, dafür werden die Angebote am Telefon und im Internet weiter ausgebaut. Sie reichen vom Ärzte-Chat bis zur Medikamentenberatung. Viele Kassen haben auch eine Corona-Hotline geschaltet.

Die Impfungen

Impfungen, die in der sogenannten Schutzimpfungsrichtlinie aufgeführt sind, sind für gesetzlich Versicherte kostenlos. Für eine Reihe von Krankheiten wie Typhus und Cholera, die im Ausland verbreitet sind, gilt diese Regelung nicht. Unsere Übersicht zeigt aber, dass sich alle Krankenkassen auch hier großzügig zeigen. Mehrere Kassen haben den kostenlosen Grippeschutz auf alle Altersgruppen ausgeweitet.

Alternative Medizin

Weil die Nachfrage nach alternativen Heilmethoden steigt, haben immer mehr Kassen in ihren Satzungen eine Kostenübernahme für die ambulante Behandlung beim Homöopathen beschlossen und zahlen auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Apotheke. Ob damit auch Globuli gemeint sind, sollten Versicherte aber sicherheitshalber bei ihrer Kasse erfragen.

Gesundheitskurse

Bewegung, Entspannung, Ernährung: In speziellen Gesundheitskursen lernt man, wie man seinen Alltag gesünder gestalten kann. Alle Kassen übernehmen die Kosten für zwei Kurse pro Kalenderjahr. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem. Denn manche Kassen gewähren den Zuschuss zweimal für den gleichen Kurs oder beschränken ihn auf eine bestimmte Summe.

Bonusprogramme

Bonusprogramme sollen einen Anreiz für gesundheitsbewusstes Verhalten schaffen. Wie und wofür genau das passiert, bestimmen die Kassen in ihren Satzungen. Die Belohnung wird in Form von Punkten, Zuschüssen und/oder Geld- oder Sachprämien gewährt. Die bonusfähigen Leistungen sind weitgehend gleich, eine Höchstgrenze soll es dabei aber künftig nicht mehr geben. 

Zahnbehandlungen

Mit dem regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt können sich Versicherte einen höheren Zuschuss sichern, falls irgendwann mal Zahnersatz nötig wird. Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen lediglich etwa die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung, bei einem regelmäßig geführten Bonusheft seit Kurzem sogar bis zu 75 Prozent. Einige Kassen erhöhen den Zuschuss auf bis zu 100 Prozent, allerdings ist das an Bedingungen, wie Zusatzversicherungen oder ausgewählte Zahnärzte, geknüpft. Unterschiedliche Konditionen gelten auch beim Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung.

Junge Familien

In den vergangenen Jahren haben viele Kassen ihre Angebote für Schwangere und junge Paare ausgeweitet. Dazu gehört beispielsweise die Kostenübernahme für eine Hebammen-Rufbereitschaft und die Teilnahme von Angehörigen an einem Geburtsvorbereitungskurs. In der Regel sind die Leistungen in einem Paket zusammengefasst und auf eine Maximalsumme begrenzt. Die unterscheidet sich von Kasse zu Kasse allerdings erheblich – für junge Familien lohnt sich also ein Vergleich. Nicht zuletzt hilft es auch, wenn erfahrene Großeltern auch einen Blick auf die Angebote haben und beratend zur Seite stehen.

Steffen Klameth

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