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So funktioniert der Kassenwechsel

So funktioniert der Kassenwechsel
Bessere Leistungen, individueller Service, bares Geld: Manchmal lohnt es sich, die Kasse Foto: Andriy Popov

Ein höherer Zusatzbeitrag, Ärger wegen abgelehnter Kostenübernahme oder Nachwuchs in der Familie? Bisher konnten Mitglieder erst nach 18 Monaten ihrer Krankenkasse kündigen. Das geht seit 2021 schneller und leichter. 

Es kann verschiedene Gründe und Situationen geben, um über einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nachzudenken. Jetzt ist die Kündigung für gesetzlich Versicherte noch einfacher. Der Schritt sollte aber immer wohlüberlegt sein, raten Verbraucherschützer.

Bisher durften Versicherte die Krankenkasse in der Regel nach 18-monatiger Mitgliedschaft wechseln. Diese Frist wurde nun auf zwölf Monate verkürzt. Bestimmte Wahltarife können diese Frist allerdings verlängern. Wer den Arbeitgeber wechselt oder wegen eines höheren Jahreseinkommens nun freiwillig gesetzlich versichert ist, kann ungeachtet der zwölfmonatigen Bindungsfrist kündigen und eine neue Kasse wählen. Eine Ausnahme gilt nach wie vor, wenn die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Dann ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Ein Beispiel: Wer noch im Januar aktiv wird, kann zum 31. März kündigen und ist ab April Mitglied der neuen Kasse.

Die Kündigung muss nun nicht mehr schriftlich erfolgen. Es genügt der Aufnahmeantrag bei einer anderen Krankenkasse. Die übernimmt dann die Kündigung bei der alten Krankenkasse und die weiteren Formalitäten. Versicherte erhalten lediglich eine Mitteilung über den Wechsel, den Arbeitgeber müssen sie nur noch formlos darüber informieren.

Einmalig gelten einige Übergangsregelungen. Wer die Bindungsfrist von 18 Monaten zum Jahreswechsel 2020/2021 noch nicht erfüllt hat, kann trotzdem schon nach zwölf Monaten wechseln. Abweichende Modalitäten müssen auch beachtet werden, wenn der Wechsel noch im ersten Quartal 2021 erfolgen soll.

rnw/sk

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