DRESDEN – Die Verkaufszahlen bei Fahrrädern steigen. Es gibt immer mehr – und auch immer besser ausgestattete und damit teurere Modelle. Das reizt nicht nur Radfahrer, sondern leider auch Diebe. Zur Diebstahl-Abschreckung empfiehlt der ADFC eine Fahrradcodierung.
„Um Diebe etwas abzuschrecken, kann man sehr leicht etwas tun, und zwar das Fahrrad von uns codieren lassen“, berichtet Niklas Poggel vom ehrenamtlichen Codier-Team des ADFC Dresden, „und mit unserer minutengenauen Terminbuchung über unser Termin-Anmeldeportal kommt jede und jeder sofort an die Reihe. Ganz wichtig dabei: Der Kaufbeleg zum Fahrrad, denn ohne diesen keine Codierung“. Codiert wird vor den Türen der ADFC-Geschäftsstelle im Innenhof Bautzner Straße 25. Etwa 10 Minuten dauert die Prozedur. Wird Ihr Rad nach einem Diebstahl aufgefunden, kann es dank Codierung dem Besitzer zugeordnet werden. Außerdem erschwert es Dieben den Verkauf – eine Codierung kann deshalb vom Diebstahl abschrecken.
Der nächste Termine der Fahrradcodierung der ADFC-Ehrenamtlichen ist am 9. Oktober. Die Codierung findet in der Zeit von 16:30 bis 18:30 Uhr statt.
Terminbuchungsportal: https://www.terminland.eu/adfc-dresden
Download der nötigen Einverständniserklärung: https://adfc-dresden.de/wp-content/uploads/2023/10/230507-codierformular_v1_2p.pdf
Mitzubringen sind der Personalausweis, der Kaufbeleg oder ein anderer Eigentumsnachweis (ohne ist die Codierung nicht möglich!) sowie zehn Euro pro Fahrrad. Für ADFC-Mitglieder sowie Ermäßigungsberechtigte (Dresden-Pass, Ehrenamts-Pass) beträgt die Codiergebühr nur drei Euro. Vor Ort ist zudem eine Einverständniserklärung auszufüllen, die idealerweise auch schon vorausgefüllt mitgebracht werden kann (Download auf Website).
Hintergrund:
Sinn und Zweck der Codierung ist es, dass beim Auffinden eines gestohlenen Fahrrades durch den Code der rechtmäßige Besitzer schnell ausfindig gemacht werden kann. Außerdem kann der Code Diebe abschrecken. Der ADFC Dresden codiert die Räder mit einem Nagelpräger. Dabei wird eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination in den Rahmen geprägt. Zusätzlich wird über den Code eine Schutzfolie angebracht. Carbonräder können nicht mit dem Nagelpräger codiert werden, werden jedoch mittels einer Klebecodierung markiert. Aufgeprägt wird der sogenannte Eigentümer-Identifikations-Nummer-Code (EIN-Code), der sich aus dem Kfz-Kennzeichen des Ortes, den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindeschlüssels, einer Straßenkennung, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers, sowie dem Jahr der Codierung zusammensetzt. Der EIN-Code erfordert keine Datenbank, denn die Polizei kann allein anhand des Codes den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln. Erfolgt ein Umzug, so helfen die Einwohnermeldeämter dabei, den Besitzer zu ermitteln. Bei Weiterverkauf des Fahrrades ist eine Neucodierung ebenfalls nicht nötig, die Codierung muss nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden.