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Hilfe, der Impfpass ist weg!

Hilfe, der Impfpass ist weg
Der Impfpass dokumentiert jede Impfung und das dazugehörige Datum. Foto: Alexander Raths

Eine Pflicht zur Corona-Impfung besteht in Deutschland zwar nicht. Diskutiert wird aber über Privilegien für Geimpfte. Werden zum Beispiel in Zukunft nur Menschen, die gegen Corona geimpft sind, ein Flugzeug betreten können? Schon lange müssen manche Urlauber, die in gewisse tropische Länder fliegen, ihren Impfausweis dabei haben – ein Dokument, dem 2021 eine neue Bedeutung zukommen dürfte.

Wird die Corona-Impfung im Impfausweis eingetragen?

Ja. „Ärzte sind verpflichtet, jede Schutzimpfung zu bestätigen“, sagt Dr. Klaus Lorenzen, stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Hausärzteverbandes. Es gebe genaue Vorgaben, was bei einer Schutzimpfung alles dokumentiert werden müsse. Dazu gehören das Datum, die Bezeichnung des Impfstoffs samt Chargenbezeichnung und der Name der Krankheit beziehungsweise der Krankheitserreger, gegen die geimpft wurde. Anschließend unterschreibt der Arzt.

Ich habe noch den roten Impfausweis aus der DDR. Ist der gültig?

Ja. In Deutschland sind sehr unterschiedliche Impfausweise im Umlauf. Wer zum Beispiel in der DDR geboren ist, hat oft einen roten Impfausweis. In Westdeutschland gab es weiße Impfausweise. Der gelbe Impfausweis der WHO ist dagegen ein international empfohlenes Dokument, das rund um den Globus bekannt ist und ratsam ist für Menschen, die viel reisen. Hier sind die Felder für mögliche Pflichtimpfungen für bestimmte Länder auch schon vorgesehen – und es gibt Übersetzungen in mehrere Sprachen. Die inhaltliche Struktur ist in allen Impfausweisen sehr ähnlich.

Und was hat es dann mit dem geplanten EU-Impfpass auf sich?

Die 27 EU-Staaten arbeiten derzeit gemeinsam an einem Impfpass und der EU-weiten Anerkennung von Schnelltest-Ergebnissen. Bis Ende Januar wollen sie sich einigen. Offen ist noch, ob der gelbe Impfpass der WHO gemeinsamer Nenner werden könnte. Diskutiert wird auch, welche Daten erfasst werden und ob dies digital geschehen soll. „Es ist naheliegend, nach der CoronaImpfung einfach eine Dokumentation im vorhandenen Impfausweis zu machen“, sagt Reisemediziner Professor Tomas Jelinek aus Berlin. Zusätzlich könnte aber eine Art von elektronischer Dokumentation verlangt werden, weil diese deutlich besser vor Fälschungen geschützt sei.

Gibt es den elektronischen Impfpass nicht schon?

Frühestens ab dem Jahr 2022 soll mit der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten der Impfausweis digital abrufbar sein. Als eine der ersten Kassen bietet die AOK Plus ihren Versicherten bereits den eImpfpass an. Er ermöglicht es Patienten und Ärzten, Impfdaten auf einer gemeinsamen Plattform zu verwalten. Die Kasse steuert Angaben zu Impfungen der vergangenen sechs Jahre bei. Weiter zurückliegende Impfungen können Versicherte selbst übertragen und vom teilnehmenden Arzt elektronisch bestätigen lassen.

Ist die Corona-Impfung auch ohne Impfpass möglich?

„Wenn kein Impfausweis vorliegt, stellt der Arzt eine Impfbescheinigung aus“, sagt Lorenzen. Damit könnten Arzt oder Gesundheitsamt später die Impfung in den Impfausweis nachtragen.

Ich habe meinen Impfpass verloren. Woher bekomme ich einen neuen?

In dem Fall stellt der Arzt einen neuen Impfausweis aus und trägt alle Impfungen nach, die dokumentiert wurden.

Wie komme ich an Unterlagen über frühere Impfungen?

Welche Impfungen bereits vorgenommen wurden, wird meistens im Arzt-Gespräch klar. Im Einzelfall gibt es auch die Möglichkeit, konkret nachzuschauen. Ärzte sind verpflichtet, die Dokumentation über die Impfung ihrer Patienten für mindestens zehn Jahre aufzuheben. Wer seinen Arzt gewechselt hat, kann den vorherigen Arzt bitten, der neuen Praxis die Krankenakte zuzuschicken. Außerdem könne man laut Jelinek manchmal im Blut Antikörper von einer vergangenen Impfung nachweisen.

Und wenn es keinerlei Nachweise mehr gibt?

In dem Fall gibt es von der Ständigen Impfkommission (Stiko) Empfehlungen für verschiedene Altersgruppen, um dennoch einen guten Impfschutz zu erhalten. „Liegt keine Dokumentation vor, muss man davon ausgehen, dass keine Impfung stattgefunden hat“, sagt Michael Ramharter vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Auf Aussagen der Patienten darf sich ein Arzt nicht verlassen. Daher wird in solchen Situationen dazu geraten, die Impfungen nachzuholen. „Die Risiko-Nutzen-Abwägung ist hier eindeutig auf der Seite des Nutzens“, sagt der Infektiologe. Und Jelinek betont: „Man kann nicht überimpfen.“

Warum brauche ich überhaupt einen Impfausweis?

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie wichtig der Impfausweis ist. Eingetragen werden alle erhaltenen Impfungen. So kann jeder Arzt nachvollziehen, wogegen ein Patient, wann und wie oft geimpft wurde. Am besten ist es, den Impfpass über das ganze Leben fortzuführen. „Die Dokumentation ist auch wichtig, um zu sehen, wann Wiederholungen notwendig sind“, sagt Jelinek. Der Impfausweis sei aber auch ein potenzielles Reisedokument. Denn in manchen Ländern sind für die Einreise Impfungen vorgeschrieben.

Welche Rolle wird die Corona-Impfung für Reisen spielen?

„Das ist schwer abzuschätzen“, sagt Lorenzen. Die Impfpflicht werde zwar national und international diskutiert, aber sie werde eben auch von vielen wichtigen Stellen abgelehnt „Es spricht viel gegen eine Impfpflicht“, sagt Ramharter. Es sei besser, die Leute gut zu informieren und transparent aufzuklären. Dennoch ist zu erwarten, dass viele Länder den Nachweis der Impfung zur Reisebedingung machen werden.

Welche Bedeutung hat der Impfausweis auf Reisen?

Zwei Dinge sind zu unterscheiden, wie Ramharter erklärt: Zum einen gibt es vorgeschriebene Impfungen, ohne die man in einzelne Länder nicht ein- oder ausreisen darf. Zum anderen gibt es empfohlene Impfungen. Diese sind aus medizinischer Sicht sinnvoll, aber rechtlich nicht vorgeschrieben und werden auch nicht kontrolliert. Auch nach diesen empfohlenen Impfungen ist es aber wichtig, sein Impfdokument bei sich zu tragen. Denn passiert im Ausland etwa ein Unfall, kann der Arzt vor Ort Impfungen berücksichtigen und damit eine bessere Diagnose erstellen.

Kornelia Noack, Vera Kraft

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) regelmäßige Schutzimpfungen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf. So sollten Erwachsene alle zehn Jahre ihren Schutz gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Pertussis (Keuchhusten) auffrischen. Falls im Kindesalter keine Grundimmunisierung erfolgte, wird zudem eine Impfung gegen Polio (Kinderlähmung) empfohlen. Eine Masernimpfung ist anzuraten für alle, die nach 1970 geboren sind und nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden.
  • Für Erwachsene ab 60 Jahren empfiehlt die Stiko Impfungen gegen Influenza (Grippe), Pneumokokken und Herpes zoster (Gürtelrose).
  • Für bestimmte Risikogruppen und deren Angehörige werden zudem Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Haemophilus influenza Typ b (Hib), Hepatitis A und B, Meningokokken, Röteln, Tollwut und Varizellen (Windpocken) empfohlen.

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