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Generationenberatung & Testament: Jetzt Tickets sichern!

Die SZ-Vorsorgeordner sind ein gutes Fundament, um seine Papiere zu archivieren. Für spezielle Tipps wird André Waßerberg (Foto rechts) als Generationenberater für SZ-Lebensbegleiter tätig sein. Foto: Jürgen Lösel

Dresden – Er ist 38 Jahre alt, stammt aus einer großen Familie mit drei Geschwistern und hat selbst drei Kinder: André Waßerberg. Vielleicht genau aus diesem Grund weiß der Fachexperte worauf es im Leben in Sachen Absicherung ankommt.

André Waßerberg ist als IHK-zertifizierter Generationenberater und zugelassener, unabhängiger wie auch neutraler Versicherungsberater tätig. SZ-Lebensbegleiter konnte den Fachexperten und Dienstleister als Generationen- und Versicherungsberater gewinnen.

Gestartet wird mit einem informativen Vortrag im Foyersaal der Sächsischen Zeitung. Gemeinsam mit dem renommierten Fachanwalt für Familien- & Erbrecht Frank Simon, Kanzlei BSKP, wird André Waßerberg rund um die Themen Generationenberatung und Testament referieren.

Wir fragten André Waßerberg:

Herr Waßerberg, was ist ein Generationenberater? Und warum ist Ihre Tätigkeit so wichtig?

Ich unterstütze die gesamte Familie bei wichtigen Fragen rund um die eigene Gesundheit, die rechtliche Vorsorge, Organisation der Nachlass- und Notfallplanung und damit einhergehenden finanziellen Aspekten wie die richtige Absicherung.

Damit bin ich das Bindeglied zwischen den Familien und beispielsweise Fachanwälten, Versicherern, Banken, Dienstleistern, Notaren, Medizinern. Ich helfe letztlich dabei, selbstbestimmt und unabhängig von den Zugriffen Dritter zu bleiben und dabei möglichst viele Eventualitäten zu berücksichtigen.

Können Sie das bitte genauer erklären?

Als Spezialist bin ich mit den Wünschen und Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Vorsorge und Absicherung vertraut, nicht zuletzt durch meine eigene Familie. Die Unterstützung einer Familie bei deren Notfallplanung, der Erstellung von Vorsorgedokumenten, der Absicherung von Vermögenswerten und der organisatorischen Abläufe gehört in vertrauensvolle Hände.

Sie sind zudem als Versicherungsberater tätig – was unterscheidet Sie von anderen „Versicherungsmenschen“?

Als Versicherungsberater arbeite ich frei von Provisionsinteressen und damit völlig unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Ich berate produktneutral und agiere als Sachwalter meiner Mandanten ausschließlich gegen Honorar, bei Versicherungsberatungen in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ansonsten je nach individueller Vereinbarung. Dabei unterstütze ich meine Mandanten mit der Prüfung von Versicherungsverträgen, bei der Suche nach tatsächlich notwendigem Versicherungsschutz und den dafür geeigneten Produkten, vertrete meine Mandanten aber auch außergerichtlich gegenüber Versicherungsunternehmen, zum Beispiel bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Schadensfall. Als Sachverständiger kann ich zudem auch für Gerichte als Ansprechpartner tätig sein.

Noch einmal konkret: Warum sind Sie als Versicherungsberater und nicht als Vertreter oder Makler tätig?

Es bleibt für den Mandanten immer ein „Geschmäckle“, wenn sein Ver(sicherungsver)mittler fast ausschließlich durch das Vermitteln von Verträgen seine Provisionen verdient. Für mich war es eine Herzensentscheidung, unabhängig zu arbeiten. Da zur Generationenberatung auch die Themen Finanzen und Versicherungen gehören, war mir auch hier der geeignete Weg über die reine Neutralität wichtig.

Wie viele Generationenberater gibt es in Deutschland und speziell in Sachsen?

In Sachsen gibt es derzeit eine sehr überschaubare Anzahl an tätigen Generationenberatern, da das Berufsbild noch relativ jung ist. Für Deutschland gibt es da bisher leider kein Register.

Und Versicherungsberater?

Hier sieht es schon anders aus: Es gibt nach meiner Kenntnis lediglich vier bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassene unabhängige und damit freie Versicherungsberater in ganz Sachsen. Dem gegenüber stehen fast 20.000 Beschäftigte in der Versicherungswirtschaft (einschl. Vertreter oder Makler) die ihren Unterhalt durch Provisionen oder im Angestelltenverhältnis verdienen (Quelle: GDV/IHK).

Können Sie das ins bundesweite Verhältnis setzen?

In der gesamten Bundesrepublik sind es nur etwas mehr als 300 Versicherungsberater und dem gegenüber etwa 500.000 Beschäftigte in der Versicherungswirtschaft.

Also ist die von Ihnen beschriebene Unabhängigkeit ein hohes Gut?

Anhand dieser Zahlen erkennt man leicht, wie selten tatsächlich unabhängige Beratung in Deutschland ist. Das soll aber natürlich die Qualität anderer Beratungswege nicht in einem schlechten Licht dastehen lassen. Es zeigt jedoch, wie provisionslastig und damit abhängig die Beratungsstruktur in Deutschland aufgestellt ist.

Darf man sagen, dass Ihre Tätigkeit im Bundesland Sachsen etwas Besonderes ist?

Die Kombination aus Generationenberater und Versicherungsberater dürfte in Sachsen einmalig sein – daher hat sich die DDV Mediengruppe für eine Zusammenarbeit mit mir entschieden.

Sie arbeiten für SZ-Lebensbegleiter als Generationenberater. Welchen Service bieten Sie?

Mein Service ist auf Basis eines engen Vertrauensverhältnisses unter anderem die Vermittlung der individuell geeigneten Services für rechtliche Lösungen, medizinische Leistungen, altersgerecht passenden Versicherungsschutz, die Unterstützung der gesamten Familie bei der Organisation der passenden Abläufe für bestimmte Fälle wie Pflege oder Tod eines Familienmitglieds.

Niemand ist in der Regel auf so einen Fall vorbereitet, und letztlich betrifft es doch die ganze Familie.

Wo sehen Sie sich als Generationenberater?

Ich komme genau dann ins Spiel, wenn ich beispielsweise bei der Auswahl der geeigneten Vorsorgedokumente (wie etwa der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), bei der Auswahl des geeigneten Weges diese zu erstellen, diese auffindbar zu hinterlegen – für Gericht, Krankenhaus, Familie, Bevollmächtigte – unterstütze.

Könnte ich mir das nicht auch aus dem Internet ziehen?

Sie könnten Ihren Willen sogar auf einem Post-It niederschreiben. Ich helfe dabei, dass Ihre Vorsorgedokumente Ihre eigenen Werte berücksichtigen, rechtssicher formuliert sind, aktuell gehalten werden und im Ernstfall auch juristisch durchgesetzt werden und zwar ohne enormen finanziellen Aufwand. Auf Wunsch können sie auch digitalisiert werden. Vor allem aber helfe ich, einen Leitfaden für die Bevollmächtigten zu erstellen, an welchem diese sich im Fall der Fälle orientieren können.

Welche Entlastung bringt das dem Ratsuchenden?

Mit meiner Unterstützung sollte ein langes Aufschieben, Angst vor dem „Endgültigen“ oder auch zusätzliche emotionale Belastung der Angehörigen durch Desorganisation der Vergangenheit angehören. Die Notfallplanung umfasst aber noch viel mehr. Dabei meine ich zum Beispiel die vielleicht schon bekannten Notfalldosen oder auch den Organspende-Ausweis – beides kann Leben retten. Zu guter Letzt ist all das auch schon sehr kompakt in den Vorsorgeordnern des SZ-Lebensbegleiters gebündelt.

Wie muss ich mich auf ein Beratungsgespräch vorbereiten?

Wichtig ist, sich um seine eigene Vorsorge zu kümmern, solange man gesund ist. Niemand kann vorhersehen, wann ihn oder einen nahestehenden Menschen ein Ereignis trifft, welches alle aus der Bahn wirft. Eine „Aufschieberitis“ sollte man unbedingt abschütteln. Ich nehme Sie gern an die Hand.

Was hilft dem Ratsuchenden besonders?

Man sollte sich auf jeden Fall bereits einige Gedanken zur persönlichen Situation gemacht haben und Fragen notieren, die für die eigene Vorsorge relevant sind, wie etwa „Für welchen Fall möchte ich vorsorgen?“ oder „Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es einmal nicht mehr kann? Wen möchte ich kategorisch ausschließen?“

Kennen Sie das Problem mit der Zettelwirtschaft?

Ja. Das wird schnell zur Herausforderung, weil es natürlich unübersichtlich werden kann wenn man versucht, alles allein zu regeln. Und es stellt sich sowieso regelmäßig die Frage: „Habe ich Versicherungsschutz, den ich gerne mal überprüfen lassen möchte?“ Auch Fragen zum Thema Vermögen oder Immobilienbesitz, der vor dem Zugriff anderer geschützt werden sollte, kommen oft.

Können Sie noch einmal kurz zusammenfassen?

Idealerweise haben die Leser sogar schon den Schuber des Vorsorgeordnersystems von SZ-Lebensbegleiter. Dort sind nahezu alle statt die meisten relevanten Dokumente für die Generationen- und auch Versicherungsberatung in der Regel bereits organisiert.

Von mir gibt es im Gespräch außerdem eine Liste mit allen notwendigen Angaben und Dokumenten, welche für die persönliche Notfallplanung benötigt werden. Und dann kann es mit der Erstberatung auch bereits losgehen und wir schauen individuell, ob es einen Folgetermin gibt, ob eine Notfallplanung Sinn macht und eine Versicherungsberatung notwendig wird, um eventuelle Vorsorgelücken für die Familie abzufedern.

Das Gespräch führte Katrin Fiedler.

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Lesen Sie dazu auch unser Interview zum Thema Erbrecht!
  • Am 15. September 2022 findet der 1. Vortrag „Generationenberatung und Testament“ statt.
  • Frank Simon, Fachanwalt für Familien- & Erbrecht, Kanzlei BSKP sowie André Waßerberg, IHK zertifizierter Generationenberater beantworten die Fragen:

Warum sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so wichtig?

Wie sieht die richtige Vorsorge für den Ernstfall aus?

Was ist bei der Erstellung des Testaments zu beachten?

  • Datum: 22. September 2022
  • Start: 18.30 Uhr (Einlass ab 18.15 Uhr)
  • Ort: Foyersaal der Sächsischen Zeitung, Ostra Allee 20, 01067 Dresden
  • Eintritt: 7,50 Euro, SZ- und MOPO-Card-Inhaber 5 Euro
  • Tickets sind in allen DDV Lokalen oder unter www.augusto-sachsen.de erwerbbar.

Vortrag in Meißen

  • Start: 18.30 Uhr (Einlass ab 18.15 Uhr)
  • Ort: DDV Lokal, Elbstraße 7, 01662 Meißen
  • Eintritt: 7,50 Euro, SZ- und MOPO-Card-Inhaber 5 Euro
  • Tickets sind in allen DDV Lokalen oder unter www.augusto-sachsen.de erwerbbar.

In den kommenden Wochen finden Sie auf unserer Seite Interviews zu diesen Themen:

  • Vererben, aber richtig
  • Schriftlich vorsorgen – aber wie?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Vorsorgedokumente zu erstellen?
  • Die Vorsorgevollmacht
  • Die Patientenverfügung

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