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Ein Testament sorgt vor

Beratungsgespräch zwischen Jurist und Klient
Frank Simon, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht der Kanzlei BPSK, berät eine Klientin. Foto: PR

Eine rechtzeitige und gute Vorsorge ist wichtig. Frank Simon, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht der Kanzlei  BSKP, gibt beim Vortrag von „SZ Lebensbegleiter unterwegs“ Antworten und Orientierung.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln, wer im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls Ihre Interessen vertritt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.  Wer nicht vorsorgt, riskiert, dass eine vom Gericht angeordnete Betreuung bestellt wird. 

Wichtig: Weder Ehepartner noch Kinder werden automatisch für Sie entscheiden können – sie müssen dazu bevollmächtigt sein. Gesetzlich gibt es nur ein befristetes Notvertretungsrecht des Ehepartners.

Auch das Thema Testament gehört zur Vorsorge. In einem Testament regeln Sie die Verteilung Ihres Vermögens im Erbfall. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer erwünscht ist. Sie stellt Ehegatten und Kinder, gefolgt von Enkeln oder Urenkeln, an erste Stelle, erst danach erben Eltern und Geschwister. Stiefkinder werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. Gibt es weder Testament und noch Angehörige, erbt der Staat. Oft bedarf es hierfür aber einer langwierigen Erbenermittlung.

Entscheiden sich die Ehegatten für ein Berliner Testament, setzen sich die Eheleute jeweils als Alleinerben ein. Die Kinder werden zu Schlusserben. Damit ist der überlebende Ehepartner vorerst wirtschaftlich abgesichert. Allerdings haben Kinder schon in diesem Fall Anspruch auf einen Pflichtteil. Das kann zu einer enormen Belastung führen, etwa wenn der Hinterbliebene das eigene Haus verkaufen muss, um die Kinder auszahlen zu können. Um das zu verhindern, kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Testament eingebunden werden. In diesem Fall gilt: Beansprucht ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil, wird es nach dem Ableben des zweiten Elternteils enterbt und bekommt dann ebenfalls nur das gesetzlich festgeschriebene Minimum. Die Ansprüche sind dann in jedem Fall geringer, auch wenn die Forderung des Pflichtteils nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade auch in Patchworkfamilien bedarf die Testamentsgestaltung besonderes Augenmerk.

Erfahren Sie, worauf beim Aufsetzen eines Testaments zu achten ist, welches Testament für Ehepaare sinnvoll ist und wie Sie sich einen Überblick über verschiedene Testamentsformen verschaffen.

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