Der Tod ist kein Tabuthema, sondern unvermeidlich. Lesen Sie hier, wie Sie die letzte Ruhe und den Abschied vorher regeln und so die Hinterbliebenen entlasten.
Wissen Ihre Angehörigen eigentlich, wo sie beerdigt werden möchten oder wissen Sie es von Ihren Angehörigen? Der Eintritt unseres Todes ist nicht vorhersehbar. Daher ist es wichtig, im Sinne der Hinterbliebenen, rechtzeitig vorzusorgen und sie möglichst frühzeitig mit allen wichtigen Unterlagen, Vollmachten und Wünschen zu konfrontieren.
Der Tod ist für viele Menschen ein schwieriges Thema, trotzdem können wir den Hinterbliebenen mehr Zeit für ihre Trauer lassen, wenn wir uns rechtzeitig, bei noch guter Stimmung, über alle vorab klärbaren Dinge kümmern. Hierzu gehört auch der Bestattungsvorsorgevertrag (auf den wir in unserem SZ-Vorsorgeordner „Mein letzter Wille“ verweisen). Bereits zu Lebzeiten ist es möglich, solch einen Vertrag mit einem Bestatter zu schließen.
Nicht immer sind sich alle Angehörigen einig, wo der Verstorbene begraben werden soll, wenn er dies nicht vorher bekannt gemacht hat. Oft leben die Angehörigen an verschiedenen Orten und möchten den Verstorbenen in ihrer Nähe wissen und nicht an dem Ort, den andere Familienmitglieder oder ein eventuell neuer Ehepartner wünschen. Das führt häufig zu unnötigen Streitigkeiten und Enttäuschungen bei den Hinterbliebenen.
Reden ist Gold
Es kann beruhigend und befreiend wirken, wenn man sich gemeinsam Gedanken macht, wo und wie man selbst zur letzten Ruhe kommen möchte. Hier helfen nicht nur gemeinsame Gespräche, sondern auch Checklisten. Die finden Sie auch im SZ-Vorsorgeordner. Ebenso ist dort eine Bestattungsverfügung für den Todesfall hinterlegt. Sie können sie auch bei einem Beerdigungsinstitut anfertigen und dort offiziell hinterlegen lassen. Tritt ein Todesfall ein, so ist alles vorbereitet, der Bestatter bereits gewählt und er muss nur noch informiert werden. Die Entscheidung, ob Erd- oder Feuerbestattung gewünscht ist, Vorstellungen zur Trauerfeier und zu den Trauergästen oder auch die Bekleidung im Sarg, können Sie auf diesem Wege vorab mit den Angehörigen besprechen und bereits festlegen. So werden in der ersten Phase der Trauerzeit viele Wege, Überlegungen und Sorgen erspart und die Hinterbliebene wissen, dass der oder die Verstorbene eine würdige Beerdigung erhält und all seine Wünsche umgesetzt wurden.
Selbst die gewünschte Grabstätte kann auf vielen Friedhöfen schon zu Lebzeiten ausgesucht und oft sogar bezahlt werden. Mit einem vorher zusammengetragenen Kostenüberblick ist es manchmal ratsam, eine diesem Betrag angepasste Sterbegeldversicherung abzuschließen, denn die Finanzierung der gewünschten Bestattung sollte aus der Versicherung, durch ein Treuhandkonto oder das Erbe gedeckt sein.
Sachsen plant neue Bestattungsverordnung
Das Land Sachsen wird in der laufenden Legislaturperiode eine neue Bestattungsverordnung erlassen, da sich die traditionelle Friedhofs- und Bestattungskultur in Deutschland im Wandel befindet. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erarbeitet derzeit die Neuerungen im Sächsischen Bestattungsgesetz und hatte zuvor alle Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens aufgerufen, sich bis zum 17. Januar 2021 aktiv an der Ausgestaltung der Themenbereiche Friedhofswesen, Leichenwesen und Bestattungswesen zu beteiligen. Ihr Team vom SZ-Lebensbegleiter wird Sie entsprechend informieren.
Anette Rietz
SZ-Lebensbegleiter Tipp:
- Generell gilt: Geordnete Unterlagen helfen nicht nur Ihnen, sondern auch Angehörigen in Notsituationen weiter. Ein praktisches System sind etwa die vier SZ-Vorsorgeordner. Sie können Sie derzeit elektronisch hier bestellen. Einfach auf „Bücher&Unterhaltung“ gehen, auswählen und absenden. Auch in allen DDV Treffpunkten sind die SZ-Vorsorgeordner erhältlich.