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Geld zählen
Was von der Rente übrig bleibt - verschaffen Sie sich vorab einen Überblick. Foto: AdobeStock

Was von der Rente bleibt

Laut Renteninformation sollen Sie 2000 Euro Rente bekommen? Dann sollten Sie wissen, dass nicht der gesamte Betrag bei Ihnen landet. Ein Teil geht bereits weg, bevor das Geld auf Ihrem Konto ist.

Ab dem 27. Lebensjahr bekommt jeder von der Rentenversicherung einmal pro Jahr die sogenannte Renteninformation zugeschickt. Empfänger finden darauf den Termin ihres frühesten Renteneintritts sowie die zu erwartende Rentenhöhe. Angehende Ruheständler können damit also gut abschätzen, wie viel Geld sie im Alter zur Verfügung haben. Aber Achtung: Was für Lohn und Gehalt gilt, gilt auch für die Rente: Brutto ist nicht gleich Netto! Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Abzügen und rechnen Ihnen vor, was ihnen mit einer Bruttorente von 2000 Euro am Ende bleibt. 

Von der Brutto- zur Netto-Rente: Was ist abzuziehen?

In der Renteninformation steht, welche Posten herauszurechnen sind: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern. Denn nicht jeder, der eine gesetzliche Rente bezieht, muss darauf tatsächlich Steuern zahlen. Das hängt von zahlreichen Faktoren wie Renteneintrittsjahr, etwaige Freibeträge und steuermindernden Ausgaben ab.

Wie viel geht für die Kranken- und Pflegeversicherung weg?

 Diese Aufwendungen werden prozentual berechnet. Rentner zahlen für die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent – also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst für sich festlegt. Auch diesen tragen Rentner genau zur Hälfte – macht noch mal etwa ein Prozent aus.

Den Anteil zur Pflegeversicherung von derzeit 4 Prozent für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern bezahlen Rentner komplett selbst. 

Von dem in der Renteninformation genannten Betrag gehen damit ungefähr 12 Prozent monatlich ausschließlich für Kranken- und Pflegeversicherung weg.

In welchem Umfang wird die Rente besteuert?

Wer 2024 erstmals Altersruhegeld bezieht, versteuert davon 83 Prozent. 17 Prozent sind steuerfrei. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 24.000 Euro sind also 19.920 Euro zu versteuern, die übrigen 4.080 Euro nicht. 

Doch Achtung: Der zu versteuernde Rentenanteil steigt. Seit diesem Jahr wächst der zu versteuernde Rentenanteil in 0,5-Prozent-Schritten. Deshalb versteuern Rentner bei einem Renteneintritt 2025 bereits 83,5 Prozent ihrer Rente, bei einem Renteneintritt 2026 84 Prozent. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 soll die gesamte Rente versteuert werden.

Gibt es Freibeträge, die die Steuer mindern?

Ja, die gibt es. An erster Stelle nennt Carola Fischer von der Bundessteuerberaterkammer den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Darüber hinaus senken Sonderausgaben die Steuerlast. Darunter fallen Fischer zufolge die Rentner-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das können die Kosten für neue Brillen, Zahnersatz oder Unterhaltszahlungen sein.

Auch ein bewilligter Grad der Behinderung (GdB) kann die Steuerlast senken. Bereits ein GdB von 20 bringt Steuerzahlern einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit 384 Euro pro Jahr ein. Je nach Umfang der Behinderung kann der Freibetrag auf derzeit 11.900 Euro anwachsen. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.

Was wird wirklich versteuert?

Um das herauszubekommen, werden Grundfreibetrag sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge von der zu versteuernden Rente abgezogen. Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Von dem möchte das Finanzamt etwas abhaben – in der Regel zwischen 7 und 14 Prozent.

Ein Beispiel: Eine ledige Person hat eine monatliche Bruttorente von 2000 Euro, Renteneintritt ist das Jahr 2024. Der steuerpflichtige Anteil liegt also bei 83 Prozent.

Die jährlichen Renteneinkünfte belaufen sich demnach auf 24.000 Euro, wovon 19.920 Euro zu versteuern sind. Abzüglich der Sonderausgaben in Höhe von maximal 1.900 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 500 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.520 Euro. Nach der sogenannten Grundtabelle für 2024, die zusätzlich den Grundfreibetrag berücksichtigt, wären im Schnitt rund 6,5 Prozent Steuern zu zahlen. Das entspricht etwa 1139 Euro pro Jahr, beziehungsweise 95 Euro pro Monat.

Was bleibt am Ende von der Summe in der Renteninfo übrig?

Von angenommenen 2000 Euro aus der Renteninformation sind unter dem Strich also mindestens 240 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und 95 Euro Steuer abzuziehen. Das sind in Summe 335 Euro, etwa 16,8 Prozent. Von den 2000 Euro Rente verbleiben am Ende also nur rund 1665 Euro im Geldbeutel.

Für private Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragskonditionen andere Regeln. Bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Hinzuverdiensten sowie der privaten Krankenversicherung müssen angehende Rentner ebenfalls anders rechnen. Übrigens: Den Solidaritätszuschlag werden die allerwenigsten Bezieher gesetzlicher Renten zahlen müssen. Denn der wird nur für Gutverdiener fällig, die 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen.

dpa/Monika Hillemacher

SZ-Lebensbegleiter-Tipp

Für Beratung und Fragen steht Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zur Verfügung. Sie können sich online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder auch telefonisch unter 0341/55055 informieren – Mo/Di/Do 8-17 Uhr und Mi/Fr 8-13 Uhr. Sie können auch eine Videoberatung vereinbaren. Auf der Internetseite finden Sie ebenfalls unter Angabe Ihres Wohnortes oder Ihrer Postleitzahl einen Anprechpartner vor Ort.

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