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Pflege: Zuschuss bei Digitalisierung verlängert

Digitale Pflege. Arzt hält virtuellen Brief mit Text und einem Interface zum Thema Medizin in der Zukunft
Die Pflege soll bis Ende 2026 digital werden. Foto: AdobeStock/MQIllustrations

Dresden – Sachsens Pflegeeinrichtungen schöpfen erst ein Viertel der Fördergelder für Digitalisierung aus. Das zeigt eine aktuelle Analyse der DAK-Gesundheit Pflegekasse für den Zeitraum von Januar 2019 bis Mitte Januar 2024. Für ihre digitale und technische Ausstattung können zugelassene Pflegeeinrichtungen bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten. Der Anspruch besteht durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Mit 9,2 Millionen Euro wurde in Sachsen bislang nur rund ein Viertel der Gesamtmittel aus dem Fördertopf abgerufen.

Zuschuss-Möglichkeit bei digitalen Anschaffungen verlängert

Die DAK ist im gesamten Freistaat für das Antrags- und Auszahlungsverfahren zuständig, weshalb ihre Datenanalyse repräsentativ ist. Insgesamt 2.330 Förderanträge wurden von 1.452 zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Sachsen bislang gestellt, von denen 95 Prozent bewilligt wurden. Am Analysetag waren rund 3.200 Einrichtungen in Sachsen antragsberechtigt. Zwar wurden die Fördermöglichkeiten ausgebaut und bis Ende 2030 verlängert, doch so lange sollten die Einrichtungen nicht warten. 

Der DAK-Auswertung zufolge wurden am häufigsten Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. An zweiter Stelle standen Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, gefolgt vom Internen Qualitätsmanagement.

Ab Ende 2026 nur noch vollelektronische Abrechnung 

„In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen“, erklärt Steffen Meyrich, kommissarischer Leiter der DAK-Landesvertretung in Sachsen. „Damit einhergehen nicht unerhebliche Investitionssummen. Jetzt besteht noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen.“

Spätestens Ende 2026 wird außerdem die vollelektronische Abrechnung von Pflegeleistungen Pflicht. „In der Konsequenz bedeutet dies für die Leistungserbringer, dass spätestens Ende 2026 keine anderen Übermittlungswege für ihre Abrechnungsdaten mehr möglich sind“, betont Meyrich. „Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um digitale Chancen und Potenziale für die Langzeitpflege zu nutzen. 

Dank der Ausweitung des Programms können nun auch jene Einrichtungen davon profitieren, die bereits vor der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes digital fortschrittlich aufgestellt waren.“ Denn mit dem im Mai 2023 verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) sind zusätzlich auch die Fördermöglichkeiten ausgebaut worden. 

Förderungen: Von Sicherheits-Software bis WLAN-Anschluss für Bewohner

Gefördert werden neben den Anschaffungen von Hardware und Software (auch für Cybersicherheit) auch das Einrichten von IT-Arbeitsplätzen und von Mitarbeiterportalen für Dienstpläne und Urlaubsanträge sowie die Umstellung von analoger auf digitale Abrechnungssoftware. Außerdem soll die Digitalisierung auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie zur Stärkung der Teilhabe der Pflegebedürftigen beitragen. So wird nunmehr beispielsweise Bewohnern einer stationären Pflegeeinrichtung ein Zugang zu Internet- oder WLAN-Anschluss ermöglicht. 

Digitalisierung soll Pflegekräfte entlasten

Die Digitalisierung soll auch zu einer Entlastung der Pflegekräfte beitragen, indem etwa aufwendige administrative Arbeit künftig weniger Zeit in Anspruch nimmt. Förderberechtigt sind zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. 

In Sachsen ist die DAK-Gesundheit Pflegekasse für die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren für alle zugelassenen Einrichtungen zuständig. Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können.

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