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Haben Sie schon Rauchmelder installiert?

Ein Senior hält eine Zeitung in der Hand und ist eingeschlafen. Das Papier hat an einer Kerze Feuer gefangen. Foto: Forum Brandrauchprävention
Vorsicht vor brennenden Kerzen. Wie hier auf dem Foto abgebildet, sind sie bei Unachtsamkeit eine echte Gefahrenquelle. Foto: Forum Brandrauchprävention

Sachsen – Seit 2024 gilt nun auch im Bundesland Sachsen die allgemeine Rauchmelderpflicht. Sachsen ist das letzte der insgesamt 16 Bundesländer, welches die Rauchmelderpflicht umsetzt. Galt sie in Sachsen seit 2016 nur eingeschränkt für Neu- und Umbauten, so wird die Rauchmelderpflicht nun allumfänglich umgesetzt. Die neue Bauordnung dazu wurde vom Landtag 2023 beschlossen. 

Ausgestattet werden müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure von allen Aufenthaltsräumen jeglicher Gebäudearten. In diesen Räumen muss mindestens je ein Rauchmelder installiert werden.  

Wer muss die Rauchmelder anbringen? 

Zur Installation von Rauchwarnmeldern sind die Eigentümer gesetzlich verpflichtet. Das beträfe selbstgenutzten und gleichermaßen vermietetes Wohneigentum, sagt Claudia Groetschel. Sie ist Sprecherin des Forums Brandrauchprävention. Die Bestimmung ist nun auch in Sachsen verpflichtend und letzte Säumige sollten handeln. Bedenken, die Frist für die Ausstattung aller Wohnungen rechtzeitig einzuhalten, waren anfangs durchaus da.

Zum einen wurden anfänglich Lieferengpässe vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VDW) vermeldet. Laut Verbandssprecher Alexander Müller waren diese Engpässe jedoch im Dezember 2023 größtenteils behoben. Müller äußerte gegenüber dem MDR: „Wir sind zuversichtlich, dass wir die Frist einhalten können.“ Noch Ende November 2023 berichtete die Leipziger Volkszeitung, dass in sächsischen Wohnungsgenossenschaften in 15.000 Wohnungen Rauchmelder installiert werden müssen. Insgesamt waren fast 300.000 Wohnungen von der Nachrüstpflicht betroffen. 

Senioren sind besonders gefährdet 

333 Menschen starben laut Statistischen Bundesamt im Jahr 2022. Damit habe sich die Zahl der Feuertoten im Vergleich zum Jahr 2001 um rund ein Drittel reduziert. Mehr als 61 Prozent der Brandtoten in Deutschland seien laut Claudia Groetschel älter als 60 Jahre. Eingeschränkte Mobilität, Sinneswahrnehmung und Reaktionsfähigkeit erhöhen das Risiko. Deshalb möchte die Initiative
„Rauchmelder retten Leben“ Menschen sensibilisieren und helfen, diese noch immer viel zu hohe Zahl zu senken. Sie bietet eine kostenlose Online-Broschüre „Brandschutz für Senioren“ an. Die kann man sich auf der Internetseite der Initiative kostenlos runterladen. Es ist eine Aufklärung über Gefahren. Zugleich werden älteren Menschen wertvolle Tipps gegeben wie sie sich vor einem Brand in den eigenen vier Wänden schützen können. Rauchmelder bleiben jedoch das Hilfsmittel der 1. Wahl.

So handeln Sie, wenn der Vermieter bislang keinen Rauchmelder eingebaut hat 

Sie sollten den Vermieter höflich auf dieses Versäumnis hinweisen. Das können Sie in einem persönlichen Gespräch tun oder in einem formlosen Schreiben formulieren. Auch die Hausverwaltung sollte vorab angesprochen werden. Sollte der Vermieter nicht reagieren, kann man sich an die Bauaufsichtsbehörde  wenden. Mit ihrer Hilfe wird der Vermieter zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Alternativ können Mieter ihre Mietzahlung mindern. Wichtig ist aber eine Vorabinformation des Eigentümers. 

Für den Fall, dass keine dieser Maßnahmen erfolgreich und die persönliche Sicherheit gefährdet ist, empfiehlt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ Mietern sogar, auf eigene Kosten einen Rauchmelder zu installieren. Dieser Schritt sollte jedoch erst nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Lage und unter Berücksichtigung örtlicher Vorschriften erfolgen.  

Es ist ratsam, die schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter festzuhalten. So kann im Bedarfsfall jeder Schritt nachgewiesen werden. Rechtsanwälte, Mietervereine und auch Experten der Verbraucherzentrale Sachsen geben dazu Rat.  Fakt ist: Die Sicherheit der Mieter hat oberste Priorität und gesetzlichen Vorgaben sollten umgesetzt werden. 

Darf der Vermieter für den Einbau der Rauchmelder die Mietwohnung betreten? 

Ja. Beim Einbau eines Rauchmelders handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme. Vermieter haben in dem Fall das Recht, die Wohnung zu betreten. Allerdings müssen sie ihren Besuch rechtzeitig in schriftlicher Form bei ihren Mietern ankündigen. Diese müssen den Einbau dulden.

Wer zahlt für die Rauchmelder? 

Die Herangehensweise von Vermietern in Bezug auf die Kosten für die Installation von Rauchmeldern variiert erheblich. Wie Sven Winkler vom Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften sagt, können die Kosten für den Kauf und Einbau der Rauchwarnmelder als Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Aber nur, wenn der Vermieter die Rauchmelder selbst kauft und installiert. Die Kosten werden sehr unterschiedlich veranschlagt. In der Regel startet die Höhe der sogenannten umlegbaren Modernisierungsmaßnahme bei 4 Euro.  

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder zuständig? 

Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, heißt es bei der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer zuständig. Aber auch die Mieter haben eine Pflicht: Sie müssen die Betriebsbereitschaft der Detektoren gewährleisten. Sprich: Nichts vor oder an das Gerät hängen und
Probleme melden. Und vor allem: Den Rauchmelder an der vorgesehenen Stelle hängen lassen. 

Wer kontrolliert die Rauchmelderpflicht?

Unter Eigenheimbesitzern wird die Rauchmelderpflicht zum Teil sehr emotional diskutiert. Während zum einen davon gesprochen wird, dass dies wieder eine nicht zu Ende durchdachte finanzielle Zusatzbelastung für Hauseigentümer bedeutet, befürchten andere, dass nun wohl künftig immer mal wieder eine „Rauchmelder-Polizei“ vor der Tür stehen könnte. Claudia Groetschel vom Forum Brandrauchprävention kann zumindest ein bisschen beruhigen. „Das wird nicht kontrolliert. Es wird niemand kommen, um nachzuschauen“, sagt sie.

Nach ihrer Kenntnis gebe es allerdings in Mecklenburg-Vorpommern einen Verweis im Gesetz, wonach für Zuwiderhandlungen eine Geldstrafe fällig werden kann. Stellt etwa die Bauaufsicht. Mängel fest, zum Beispiel weil ein Mieter die Behörde informiert hat, drohen dem Wohnungseigentümer Geldbußen bis 50.000 Euro. Theoretisch. 

Welche Konsequenzen könnten noch drohen? 

Werden entsprechende Rauchwarnmelder nicht angebracht, könne es im Schadensfall möglicherweise juristische Konsequenzen geben, teilt die Dekra Chemnitz mit. Angenommen eine Wohnung sei nicht mit Rauchmeldern ausgestattet und ein Brand würde ausbrechen, Personen wären verletzt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Findet sie ausreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, wird Anklage erhoben. Das sei in den letzten Jahren bereits wiederholt geschehen, bestätigt die Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Der Tatvorwurf könne von fahrlässiger Körperverletzung bis zu Totschlag durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz reichen. 

Wer zahlt den Feuerwehreinsatz, wenn der Rauchmelder Fehlalarm auslöst? 

Im privaten Bereich stellt die Feuerwehr in der Regel keine Rechnung, es sei denn, der Falschalarm wurde vorsätzlich ausgelöst, teilt die Sparkassen-Versicherung Sachsen mit. Die Feuerwehr wolle demnach vermeiden, dass Eigentümer oder Mieter die Rauchmelder aus Angst vor hohen Kosten für einen Falschalarm außer Betrieb nehmen. Rufen Nachbarn die Feuerwehr, weil sie den Signalton eines Rauchmelders hören, entstehen ihnen ebenfalls keine Kosten. Denn sie können oft nicht überprüfen, ob es tatsächlich brennt.

Im Sächsischen Gesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist lediglich geregelt, dass der Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage die Einsatzkosten übernehmen muss, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird. Generell seien Einsätze der Gemeindefeuerwehr zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe unentgeltlich, heißt es. 

Worauf sollte man achten, wenn man Rauchmelder selbst kaufen will? 

Man sollte beim Kauf darauf achten, dass die Rauchmelder nach DIN 14604 gefertigt sind und ein CE-Kennzeichen mit Prüfnummer tragen. Zuverlässige Rauchmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Hochwertige Rauchmelder besitzen eine zehnjährige Garantie, und die Batterien halten etwa zehn Jahre. 
 
Katrin Fiedler, Tobias Winzer

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

  • Wesentliche Hinweise erteilt das Forum Brandrauchpräventionwie!
  • Das Forum ist in Berlin ansässig und setzt sich seit 2000 im Rahmen der
    Initiative „Rauchmelder retten Leben“ für
    die flächendeckende Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern ein. 
  • Die telefonische Verbraucherberatung findet  
    – Montag bis Freitag von 11 bis 13 Uhr statt.
    – Telefon: 030/ 44 03 19 84 
  • Tipps zur Brandprävention für Senioren finden Sie auf der Internetseite.

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