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Pflegeunterstützung: Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe nutzen

Eine helfende Hand, ein sympathisches Lächeln: Alltagspflege machen das Leben leichter. Foto: AdobeStock/nopp-Pictures

Der Entlastungsbetrag, der jedem mit einem Pflegegrad zusteht, kann für vielfältige Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden. Doch obwohl das Geld eine wichtige Hilfe darstellt, wird der Entlastungsbetrag laut des Sozialverbandes VdK (VdK) von 80 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht in Anspruch genommen. Darauf weist die Pflegestudie 2022 des Sozialverbandes hin. Einer der Gründe sei die Tatsache, dass die Leistung nicht automatisch ausgezahlt, sondern erst nach Vorlage von Quittungen erstattet würden. Zudem dürften zertifizierte Anbieter nur die Entlastungsleistungen nach den jeweiligen Landesbestimmungen erbringen. Das führe oftmals zu einem Mangel an verfügbaren Dienstleistern.

Pflege, da sind sich auch die Politiker einig, ist ein herausforderndes Thema. So schätzte etwa Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf dem Deutschen Pflegetag 2023 ein: „Die Pflege braucht mehr Spielraum. Damit machen wir den Beruf nicht nur attraktiver, wir nutzen auch die Kompetenzen der Pflegekräfte besser. Deswegen werden wir die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Pflege deutlich erweitern.“

Alternativen zur herkömmlichen Pflege gibt es, zum Beispiel Menschen, die sich zu Nachbarschaftshelfern ausbilden lassen. Ihre Arbeit ist eine gute Bereicherung von professionellen Pflege- und Betreuungsdiensten. Für die Nachbarschaftshilfe kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Mit einem Pflegekurs zum Nachbarschaftshelfer

Interessierte können sich ausbilden lassen, um später sogenannte niedrigschwelligen Entlastungsleistungen anzubieten. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen im Alltag und werden durch die für den Pflegebedürftigen zuständige Pflegekasse finanziert. Voraussetzung: Die Pflegekasse ist durch das jeweilige Landesrecht anerkannt. In Sachsen ist das geregelt. Im Pflegenetz.Sachsen finden Sie dazu ausführliche Erörterungen. Und auch auf unserer SZ-Lebensbegleiter-Seite finden Sie in der Rubrik „Gesundheit & Pflege“ zahlreiche Artikel. Wie ganz praktische Nachbarschaftshilfe funktioniert, dass können Sie beispielsweise in unserem Beitrag „Prima, wenn Nachbarn helfen“ lesen.

Auch private Helfer können von der Pflegeversicherung finanziert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wie bei vielen Krankenkassen üblich, bietet etwa die compass private Pflegeberatung für privat Versicherte einen Online-Pflegekurs an, der die Qualifizierung zum Nachbarschaftshelfer ermöglicht. Durch die Registrierung mit Namen und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen werden die Kurskosten erstattet. „Zudem vermitteln wir auf Wunsch auch Präsenzkurse‘, erklärt Melanie Finsterhölzl von der compass private Pflegeberatung. Weitere Voraussetzungen: Die Nachbarschaftshelfer dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen zusammenleben oder nahe Verwandte sein. Außerdem ist die Anzahl der zu betreuenden Personen je nach landesrechtlichen Bestimmungen begrenzt. Zusätzliche Informationen sind auf www.pflegeberatung.de verfügbar.

Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland

Für gesetzlich Versicherte sind die Bedingungen nicht einheitlich. „Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Pflegekasse zu erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen in ihrem Bundesland Nachbarschaftshilfe möglich ist“, empfiehlt die Expertin. Normalerweise sind ein Mindestalter und der erfolgreiche Abschluss eines Pflegekurses notwendig. Ebenso variiert die Höhe der möglichen Aufwandsentschädigung je nach Bundesland. „Sobald die bürokratischen Hürden genommen sind, können die helfenden Nachbarn verschiedene Aktivitäten mit dem Pflegebedürftigen unternehmen – eine Bereicherung für alle Beteiligten.“

Katrin Fiedler

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