Schneeberg – Der Mittwoch ist Einkaufstag bei Reiner Markert und für ihn der Höhepunkt der Woche. Dann holt Andreas Klaus den 69-Jährigen ab und beide besorgen gemeinsam im Supermarkt um die Ecke, was nötig ist. Wenn sie die Sachen im Kühlschrank verstaut haben, bleibt immer noch Zeit für ein Schwätzchen.
Seit seinem Schlaganfall 2015 hat Reiner Markert aus Schneeberg starke gesundheitliche Probleme. Auf dem rechten Ohr hört er nur noch 50 Prozent, auf dem linken gar nichts mehr. Die Augen sind sehr schlecht, der Gang unsicher. Mittlerweile hat er den Pflegegrad eins. Andreas Klaus unterstützt ihn im Alltag, wo er kann – egal, ob der Ofen repariert werden muss, die Betten einen frischen Bezug benötigen, ein Besuch beim Arzt ansteht oder die beiden beim Betrachten alter Fotos in Erinnerungen schwelgen. Denn Andreas Klaus ist einer von rund 3.900 Nachbarschaftshelfern in Sachsen. „Ich mache das gern“, sagt der 65-Jährige, der nur ein paar Hundert Meter entfernt wohnt. Dass er dafür ein paar Euro von Markerts Pflegekasse erhält – Nebensache.
Helfer offiziell anerkannt
Nachbarschaftshelfer gibt es seit sieben Jahren im Freistaat und in dieser offiziell anerkannten Form bisher auch nur hier. „Sie betreuen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad stundenweise“, sagt Hannelore Strobel von der AOK Plus. Allein über die Gesundheitskasse sind aktuell 2.339 Nachbarschaftshelfer in Sachsen zugelassen. „Sie unterstützen Pflegebedürftige, ihren Tagesablauf zu strukturieren, stärken deren Mobilität und ermöglichen ihnen damit, länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können.“ Auch die Angehörigen könnten so entlastet werden. „Regelmäßige Besuche mit Gesprächen oder gemeinsamen Aktivitäten helfen, soziale Isolation zu vermeiden“, sagt auch Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen. „Gleichzeitig werden vorhandene Kompetenzen aktiviert, erhalten und trainiert, zum Beispiel Zuhören, Sprechen, Laufen und vieles mehr.“ Bei der Barmer sind aktuell 327 anerkannte Nachbarschaftshelfer registriert. Rund 204.800 Pflegebedürftige gibt es in Sachsen, etwa 93.500 davon werden laut Sozialministerium ausschließlich von der Familie beziehungsweise von Pflegepersonen versorgt.
Reiner Markert hat nur noch seine Tochter. Sie wohnt in einem Nachbarort, doch sie haben wenig Kontakt. Andreas Klaus und seine Ehefrau Edith sind in den vergangenen Jahren so etwas wie seine neue Familie geworden. „Das Verhältnis zwischen ihnen ist besonders herzlich“, sagt Kerstin Klöppel von der Arbeiterwohlfahrt Erzgebirge. Die Gerontologin arbeitet im Quartiersbüro Stützengrün, dem Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe und kennt das Gespann seit 2017. Damals war Andreas Klaus schon ehrenamtlich als Alltagsbegleiter tätig. Diese unterstützen Menschen in ihrem Zuhause, die keinen Pflegegrad haben.
Kurs belegen
Als Reiner Markert der Pflegegrad eins zuerkannt wurde, ließ sich Klaus bei Kerstin Klöppel zum Nachbarschaftshelfer ausbilden. „Um als Nachbarschaftshelfer zugelassen zu werden, müssen Interessenten einen Kurs zur Betreuung Pflegebedürftiger absolvieren“, erklärt Klöppel, die jedes Jahr zwischen 60 und 80 Helfer schult. Viele von ihnen unterstützen bereits ältere Menschen im Alltag. Der Kurs umfasst fünfmal 90 Minuten und wird von der Pflegekasse des künftigen Helfers bezahlt. Vermittelt werden dabei Basiswissen zu Krankheitsbildern, insbesondere zu Demenz, Hinweise zur häuslichen Versorgung, zum Beispiel wie bei Stürzen oder anderen Notfällen zu reagieren ist, sowie rechtliche Grundlagen. Alle drei Jahre muss der Kurs aufgefrischt werden. Allein über die AOK haben im vergangenen Jahr 123 Gruppenkurse stattgefunden. Wer beruflich in der Pflege tätig ist – etwa Pflegefachkräfte, Pflegeassistenten und Betreuungsassistenten – braucht die Ausbildung nicht. Aktuell finden wegen der Corona-Pandemie keine Präsenzkurse statt. Daher ist die Kurspflicht bis Ende Juni in Sachsen ausgesetzt. „Solange besteht die Möglichkeit, ohne den Nachweis als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden“, sagt Katrin Lindner von der Techniker Krankenkasse. Einzelne Anbieter sind aber dabei, Online-Kurse einzurichten. Wer Interesse hat, sollte einfach bei seiner Pflegekasse nachfragen. Kerstin Klöppel etwa bietet am 27. Februar erstmals eine Ausbildung per Videochat an. Es gibt noch freie Plätze.
Geld für Betreuung
Für ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Nachbarschaftshelfer vom Betreuten eine Entlohnung. Die ist mit maximal zehn Euro pro Stunde zwar nicht üppig. „Vielen Helfern ist das Geld aber auch gar nicht so wichtig. Sie möchten einfach Gutes tun“, sagt Klöppel. Gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad eins bis fünf erhalten den sogenannten Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Der kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Versicherte können dafür Pflegedienste oder zertifizierte Anbieter engagieren – oder eben einen Nachbarschaftshelfer. Bei der Techniker Krankenkasse hat im vergangenen Jahr mehr als jeder zweite pflegebedürftige Versicherte den Entlastungsbeitrag in Anspruch genommen. Bei der AOK waren es etwa 70 Prozent. Das Geld kann vielseitig eingesetzt werden: für Hilfe beim Einkaufen, der Essenzubereitung, der Hausarbeit und Blumenpflege, für Gesellschaft beim Singen oder Basteln, für die Begleitung zu Veranstaltungen, Spaziergänge und Spielenachmittage. „Voraussetzung ist, dass der Anbieter offiziell zugelassen ist. Familienangehörige des Pflegebedürftigen dürfen die Leistungen nicht abrechnen“, sagt Katrin Lindner. Die 125 Euro werden nicht monatlich ausgezahlt. Nehmen Pflegebedürftige eine Leistung in Anspruch, müssen sie diese zunächst selbst bezahlen und die Rechnung bei ihrer Pflegekasse einreichen. Diese erstattet dann den Betrag. So läuft es auch bei Andreas Klaus und Reiner Markert. „Ich notiere einfach am Monatsende die Stunden“, sagt Klaus. Der kleine Zuverdienst ist für ihn als Frührentner unbedenklich. Wer Sozialleistungen bezieht und Nachbarschaftshelfer werden möchte, sollte das vorab besser mit seinem Jobcenter besprechen. Wie hoch der Stundenlohn am Ende ausfällt, darauf einigen sich der Pflegebedürftige und sein Nachbarschaftshelfer selbst. Nur eine Einschränkung gibt es: Wenn ein Helfer mehrere Menschen betreut, darf er insgesamt maximal 40 Stunden pro Monat als Helfer tätig sein. Abrechnen darf er maximal 400 Euro. Wer einen Pflegeberuf ausübt, kann seine Stundensätze selbst kalkulieren und ist auch hinsichtlich der Einsatzzeiten nicht limitiert. Andreas Klaus geht in seinem Ehrenamt als Nachbarschaftshelfer auf. Er kümmert sich rührselig. Manchmal würden er und seine Frau „den Reiner“ sogar mit auf einen Ausflug nehmen. „Das Zwischenmenschliche ist wichtig. Manchmal ist es für uns alle einfach nur schön, jemandem zum Reden zu haben“, sagt Klaus.
Kornelia Noack
SZ-Lebensbegleiter Tipp:
- Wer Unterstützung sucht, findet in der Pflegedatenbank Sachsen rund 2.000 anerkannte Angebote zur Hilfe im Alltag. Dazu kommen die 3.918 Nachbarschaftshelfer. Professionelle Anbieter sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten in der Datenbank des Pflegenetzes anzugeben. Bei den Nachbarschaftshelfern ist diese Veröffentlichung freiwillig. Auch die eigene Pflegekasse kann dazu Auskunft geben.
- Wer Unterstützung anbieten und Pflegebedürftigen helfen möchte, muss den Grundkurs zum Nachbarschaftshelfer absolvieren. Informationen zu Kursanbietern und Kontaktstellen gibt es beim Pflegenetz Sachsen oder direkt bei der eigenen Pflegekasse.
- Ausführliche Informationen finden Sie hier: web www.pflegenetz.sachsen.de