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Wer hält die Geisterfahrer von morgen auf?

Immer wieder sind auch Senioren Geisterfahrer. Deshalb gibt es Debatten, fahruntaugliche Senioren zu stoppen .Foto: StockAdobe/Sven Grundmann

Deutschland – Dieser Unfall hat viele erschüttert: Vor rund drei Wochen sind eine 82-jährige Geisterfahrerin und ein 52-jähriger Mann bei einem Frontalcrash auf der A4 gestorben. Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Seniorin hatte es schon gegeben, trotzdem durfte die Frau weiter hinters Steuer. Müssen Ärzte, die ihre Patienten für nicht mehr fahrtauglich halten, künftig Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde machen? Diese Frage wird derzeit auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Die SZ hat mit einem Teilnehmer aus Sachsen, Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei, gesprochen.

Dieter Müller (63) ist Jurist und Professor an der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg (bei Görlitz). Foto: Robert Michalk

Herr Professor Müller, was halten Sie von verpflichtenden Fahrtauglichkeitstests für Ältere?

So etwas ist praktisch nicht machbar, und es ist auch nicht sinnvoll, weil es keine starren Altersgrenzen für körperliche Fahreignungsmängel gibt. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentner. Unser Begutachtungssystem würde diese Personenzahl gar nicht bewältigen können. Ich halte das für eine Diskussion ohne reale Grundlage.

Aber wie lässt sich das Problem lösen?

Indem man von verschiedenen Punkten her angreift. Punkt eins: Die Polizei muss mehr Möglichkeiten haben, Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Diese Möglichkeiten haben die Beamten schon deswegen nicht, weil sie mit vielen anderen, fremden Aufgaben belastet sind, die sie von Verkehrskontrollen abhalten. Punkt zwei: Die Beamten müssen besser geschult sein, Fahreignungsmängel zu erkennen. Denn sie haben die Pflicht, diese Mängel der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Die Behörde wiederum kann dann in fachlich begründeten Fällen begutachten lassen.

Gibt es denn Schulungen für Polizisten?

Sachsen ist das einzige aller 16 Bundesländer, in dem es ein Fortbildungsprogramm zum Erkennen von Fahreignungsmängeln gibt. Dieser einwöchige Lehrgang wird am Fortbildungszentrum der Polizei in Bautzen mit ärztlicher und psychologischer Unterstützung durchgeführt.

Wie viele Polizisten sind bislang geschult worden?

Im Herbst 2016 habe ich den Lehrgang erstmals gemacht. Seitdem hat es elf Veranstaltungen mit über 200 Polizisten gegeben. Allerdings gibt es in Sachsen rund 12.000 Polizisten. Wir reden also von einem Tropfen auf den heißen Stein. Eigentlich müsste jeder Polizist, der auf Streife unterwegs ist, diesen Lehrgang absolviert haben.

Sind neben den Polizisten nicht auch die Ärzte verstärkt gefordert? Sollten sie verpflichtet werden, fahruntaugliche Senioren zu melden?

Zunächst einmal: Eine Meldepflicht nur für ältere Menschen steht nicht zur Debatte.

Sondern?

Ärzten soll das Recht gegeben werden, Patienten mit schweren Erkrankungen unabhängig von ihrem Lebensalter bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Polizei oder bei beiden zu melden. Und zwar bei schweren Krankheitsbildern, beispielsweise Demenz, Parkinson, Schizophrenie oder Gesichtsfeld-Ausfällen. Also Leiden, die direkte Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr haben. In erster Linie sollten sie aber zuvor ihre Patienten über die bestehenden Risiken für sich und andere sorgfältig aufklären. Dafür braucht es übrigens auch verkehrsmedizinische Aus- und Weiterbildung für Ärzte.

Im Moment gibt es eine Meldeoption für Ärzte nicht?

Wenn der Arzt seine Schweigepflicht unbefugt bricht, ist das eine Straftat. Um es doch tun zu dürfen, braucht es juristisch einen Rechtfertigungsgrund. Den gibt es: Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs, der „rechtfertigende Notstand“. Dieser gilt aber wirklich nur dann, wenn der Arzt meint, dass sein Patient zur konkreten Unfallgefahr für alle anderen wird, sobald der sich ins Auto setzt. Tatsächlich ist das oft der Fall. Doch viele Ärzte trauen sich nicht, das zu melden. Die Strafvorschrift schreckt viele ab.

Wo verlaufen bei der Debatte um eine Meldepflicht oder -option für Ärzte die Konfliktlinien? Wer vertritt welche Position?

Auf der einen Seite sehe ich Automobilklubs wie den ADAC und den AVD, die immer alles ablehnen, was nach Kontrolle aussieht und irgendwie in die Freiheitsrechte ihrer Mitglieder eingreifen könnte. Anders der Auto Club Europa und der Verkehrsclub Deutschland: Deren Mitglieder sind für Verkehrssicherheitsfragen offener.

Was sagt die Unfallstatistik über ältere Autofahrer?

Es ist erwiesen, dass ab 75 das Unfallrisiko stark steigt. Wenn jemand in diesem Alter an einem Unfall beteiligt ist, dann ist er in drei von vier Fällen der Hauptverursacher. Deswegen sind freiwillige Rückmeldefahrten für Senioren aus Sicht der Unfallforschung der Versicherer, des Verkehrssicherheitsrats und der Verkehrswacht eine ganz wichtige Sache.

Wie läuft so eine Rückmeldefahrt ab?

Das ist eine begleitete, 45- bis 60-minütige Fahrt, zum Beispiel mit einem Verkehrspsychologen, im normalen Straßenverkehr. Daraus werden dann Em­pfehlungen abgeleitet, etwa zum Verzicht auf Nacht- oder Autobahnfahrten.

Wie oft werden solche Fahrten in Anspruch genommen?

Ganz selten. Statistische Erhebungen gibt es allerdings nicht. In diesem Bereich wird sehr wenig geforscht.

Wer müsste das ändern?

Verkehrsminister Wissing. Doch auch er ist ein Verfechter von Freiheitsrechten und gegen jedweden Eingriff. Er ist kein Sicherheits-, sondern ein Mobilitätsminister. Insofern unterscheidet er sich nicht von den drei CSU-Ministern vor ihm.

Zurück zu den Rückmeldefahrten: Haben Senioren womöglich Angst, dass es negative Folgen für sie hat, wenn diese Fahrt schlecht ausfällt?

Hat es aber nicht. Denn vor der Fahrt schließt man einen reinen Privatvertrag über eine Begutachtung. Es bleibt alles unter den beiden Vertragsparteien. Für den Gutachter gilt eine Schweigepflicht.

Das scheinen viele nicht zu wissen.

Und es schreckt ab, dass für diesen „Mobilitäts-Check“ rund 200 Euro fällig werden. Es gibt aber die Möglichkeit, dass das jeweilige Bundesland über die Verkehrswacht die Teilnahme sponsert. Mein Vater hat das so gemacht: Er hat mit 80 Jahren eine freiwillige Rückmeldefahrt bei der Verkehrswacht Hannover absolviert und dafür nur einen Eigenanteil von 30 Euro bezahlt.

Gibt es Vergleichbares in Sachsen?

Nein. Generell braucht es für dieses Thema besonders ausgebildete Fahrlehrer, die für das Thema sensibilisiert sind. Da müsste man mit dem Fahrlehrerverband kooperieren und ein Konzept entwickeln, gleichzeitig aber auch Sponsoren finden. Zur Not müsste der Staat diese Trainings bezahlen. Einen Unkostenbeitrag sollte aber jeder Teilnehmer einer Rückmeldefahrt zahlen.

Dass ein solches Projekt im Freistaat realisiert wird, sehen Sie nicht?

Der Wille dafür fehlt, auch in der Politik, sowohl im Innen- als auch im Verkehrsministerium. Bei der Verkehrsprävention für Senioren gibt es in Sachsen deutliche Defizite. Deshalb sind negative Entwicklungen, die anhand solcher Unfälle wie im Januar auf der A4 sichtbar werden, so bitter.

Welche Empfehlung wird der Verkehrsgerichtstag am Freitag verabschieden?

Ich gehe davon aus, dass man bei der bereits bekannten Empfehlung landet, nämlich der für freiwillige Rückmeldefahrten. In der Hoffnung, dass Politik und Gesellschaft das Thema aufgreifen.

Das Gespräch führte Andreas Rentsch

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