Leipzig – Mehr als die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) planen für den Urlaub im Jahr 2022 eine Reiseversicherung abzuschließen. Das geht aus einer Umfrage der weltweit führenden Reisesuchmaschine KAYAK hervor. „41 Prozent geben COVID-19 als treibenden Faktor an“, heißt es. 15 Prozent der Befragten führten aus, dass sie den meisten Versicherungsanbietern nicht vertrauen würden; 24 Prozent halten viele Verträge für unklar und irreführend in Bezug auf den tatsächlichen Versicherungsschutz. Weitere 18 Prozent glauben, dass die meisten Verträge komplizierte Schadensabwicklungen beinhalten würden.
KAYAK, zu der auch die Suchmaschinen SWOODOO und momondo zählen, hat reagiert und bietet auf seiner Plattform verschiedene Reiseschutzoptionen an, zu der auch ein 24/7-Kundenservice von Koala (Versicherer) zählt. Doch worauf muss ich achten, damit ich im Ernstfall nicht auf meinen Reisekosten sitzen bleibe?
SZ-Lebensbegleiter fragte bei der Verbraucherzentrale Sachsen nach:
Frau Neumerkel, derzeit sind die Einreisebedingungen der Länder sehr unterschiedlich. Worauf ist vor einer Buchung zu achten?
Bei Buchungen sollten die Einreisebedingungen frühzeitig erkundet werden. Das betrifft insbesondere die Regelungen des Ziellandes zum Impfstatus. Außerdem müssen auch die Einreisebedingungen Deutschlands beachtet werden, wie etwa Quarantäneregeln, wenn man in einem Hochrisikogebiet war. Noch immer gilt: Für nicht geboosterte Reisende sind die Bedingungen international sehr kompliziert, was die Einreise und den Bewegungsradius betrifft. Nach wie ist das Thema sehr komplex und alles kann sich immer wieder sehr schnell ändern. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes und die offiziellen Seiten der jeweiligen Staatsregierungen bieten stets die aktuellsten Auskünfte. Das gilt generell für alle Gesundheits-, Hygiene sowie politische Vorschriften. Im Übrigen empfehlen wir sehr klar, dass bei Buchungen aller Art die Option einer langfristigen Stornomöglichkeit gewählt wird.
Wird eine Buchung storniert, muss ich dann einen Gutschein, statt einer Kostenrückerstattung akzeptieren?
Nein. Der Reisende kann sich natürlich aus freien Stücken dafür entscheiden. Man sollte hierzu wissen, dass Gutscheine bei einer Unternehmenspleite regelmäßig wertlos werden. Am 31. Dezember 2021 ist staatliche Bürgschaft für Reisegutschein ausgelaufen.
Claudia Neumerkel ist bei Referentin für Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Allgemeines Verbraucherrecht, speziell das Reiserecht, gehören zu ihren Aufgaben.
Wenn ich zu lange auf eine Auszahlung warten muss, was kann ich tun? Welche Fristen gelten?
14 Tage Rückzahlungsfrist gilt für Pauschalreisen bei Stornierung seitens des Veranstalters, wenn ein Flug storniert wurde – eine Woche. Leider hatte sich ein Großteil von Anbietern während der Pandemie, besonders aber die Fluggesellschaften, nicht an diese Fristen gehalten. Bleibt die Erstattung aus, sollte man sich per Einschreiben an den Anbieter wenden und auf Erstattung der bisher geleisteten Zahlungen bestehen. Dabei sollte man eine Frist von 14 Tagen setzen. Wenn der Anbieter nicht reagiert, bleibt nur der Rechtsweg.
Wann ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen?
Dieser ist bei lange im Voraus gebuchten, teuren Reisen, die insbesondere Familien mit Kindern oder Senior*innen antreten möchten, durchaus überlegenswert. Denn in diesen Konstellationen kann es öfters passieren, dass eine Reise zum Beispiel wegen Krankheit nicht angetreten werden kann und die Stornokosten dann aufgrund ihrer Höhe besonders schmerzen.
Was sollte sie beinhalten?
Gute Standardleistungen und auf jeden Fall eine Absicherung bei Reiseabsage aus Pandemiegründen. Je nach Lebenssituation sollte auch eine Absicherung bei einem Positivtest vor Reiseantritt oder Quarantäne bei Einreise mit abgeschlossen werden.
Wofür kommen diese Versicherungen auf?
Zu den Standardleistungen gehören schwere Krankheit, Unfall oder Tod bis hin zu Komplikationen bei Schwangerschaft, Eigentumsschäden durch Brand oder Sturm am Haus oder Arbeitsplatzverlust. Sie sichern ebenso mitreisende Risikopersonen oder nahe Angehörige ab.
Und wann ist eine Rückerstattung ausgeschlossen?
Grundsätzlich bei individueller Angst und damit Nichtantritt meiner Reise oder auch bei chronischen Grunderkrankungen. Deshalb sollte im Falle von Erkrankungen vor dem Abschluss die Kondition geklärt werden.
Können Sie eine Empfehlung aussprechen, wo ich eine Versicherung abschließen sollte?
Es gibt ein sehr breites Portfolio. Wir empfehlen vorab einen Preis- und Leistungsvergleich und beraten dazu auch individuell. Auch die aktuellen Tests der Stiftung Warentest geben eine Orientierung.
Gibt es eine Mitversichernd für Familienmitglieder?
Ja. Beispielsweise können alle Familienmitglieder in einem Jahresvertrag ganzjährig versichert werden, auch wenn einzelne Familienmitglieder unterwegs sein werden.
Wie sieht es mit Sondertarifen für Senioren aus?
Häufig werden die Tarife im Alter unterschieden. Bis 64 gilt man nicht als älter. Danach werden die Versicherungen teurer. Viele Versicherungen versichern keine besonders hochbetagten Reisenden.
Das Gespräch führte Katrin Fiedler.