Dresden – Christine Pohle kann sich immer noch darüber aufregen: Wie viele Mieter in Dresden hat sie in den vergangenen Wochen einen Brief von ihrem Vermieter erhalten. Die Wohnungsgenossenschaft Johannstadt schrieb ihr, dass sie jetzt jeden Monat über ihren Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser informiert wird. Das Ziel: mehr Transparenz, weniger Kosten.
Doch ausgerechnet für diese Informationen soll Christine Pohle Geld bezahlen. Bei ihr fallen deshalb jährlich 13 Euro an, plus Portokosten. Eine Summe, die die 85-Jährige nicht in den Ruin stürzen wird. Aber: „Ich find’s widersinnig“, sagt sie. „Dass die Preise fürs Heizen steigen, wissen wir doch alle. Dazu muss ich keine Schreiben bekommen. Das kostet ja auch Papier“
Hintergrund ist die neue Heizkostenverordnung, die der Bundestag Ende 2021 beschlossen hat. Dass Mieter gut daran tun, ihren Energieverbrauch zu drosseln, daran dürfte es kaum noch Zweifel geben. Die Ukraine-Krise könnte dazu führen, dass die ohnehin schon hohen Brennstoffpreise noch weiter steigen. Ob die monatliche Post vom Vermieter beim Sparen hilft, ist aber auch unter Fachleuten umstritten. Wir haben einige Fragen gebündelt und nach Antworten gesucht:
Was sieht die neue Heizkostenverordnung vor?
Vermieter sind jetzt dazu verpflichtet, ihre Mieter einmal pro Monat über ihren Verbrauch von Heizenergie und Warmwasser zu informieren. Vorausgesetzt, dass die Wohnungen über fernablesbare Zähler verfügen, was in Dresden auf einen Großteil der Häuser zutrifft. „Dies ist bei uns bereits in 99,4 Prozent aller Wohnungen der Fall“, sagt Julia Grotjahn, Sprecherin der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt (WGJ).
Werden Zähler jetzt ausgetauscht, müssen fernablesbare Geräte eingebaut werden. Vermieter, in deren Häusern noch keine fernablesbaren Zähler installiert sind, haben bis Ende 2026 Zeit zum Nachrüsten.
Was passiert, wenn Vermieter sich nicht an die neuen Regeln halten?
Falls der Vermieter die neue Verordnung missachtet, hat der Gesetzgeber eine Sanktion eingebaut: Der Mieter kann bei der Abrechnung drei Prozent der Kosten zurückverlangen. Aus Mietersicht mag das wenig sein. „Aber für Großvermieter ist das schon viel“, sagt Florian Bau, Rechtsberater beim Mieterverein Dresden.
Er rät Mietern, Widerspruch einzulegen, falls ihre Vermieter gegen die Verordnung verstoßen haben. „Von alleine kommt die Rückzahlung nicht.“
Können Mieter die Informationen ablehnen?
Nein. Die Heizkostenverordnung lässt sich laut Mieterverein nicht umgehen. Auch nicht durch persönliche Absprachen. „Selbst wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, dass die neue Heizkostenverordnung Unfug ist“, sagt der Rechtsberater Florian Bau.
Man könne davon ausgehen, dass sich kaum ein Vermieter auf Ausnahmen einlässt. Denn die Heizkostenverordnung habe einen höheren Stellenwert als vertragliche Vereinbarungen. Das heißt: Auch wenn Mieter und Vermieter per Vertrag festlegen, dass die monatlichen Informationen nicht übermittelt werden, hat der Mieter am Jahresende ein Recht auf die Rückzahlung in Höhe von drei Prozent.
Was können Mieter gegen zu hohe Kosten tun?
Nicht viel. „Wir kennen das von anderen Betriebskosten, zum Beispiel für den Hausmeister“, sagt Bau. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Hat der Mieter den Eindruck, dass der Vermieter unwirtschaftlich handelt, liegt die Beweislast jedoch beim Mieter. Er muss zeigen, dass der Vermieter zu viel Geld verlangt. „Das scheitert meistens“, sagt Bau.
Auch bei den Preisen für die Heizkosten-Informationen dürften Mieter schlechte Karten haben. „Der Vermieter darf nicht wesentlich von dem abweichen, was marktüblich ist“, so Bau. Das Problem: In diesem Fall ist noch gar nicht klar, welche Preise marktüblich sind.
Bei der Vonovia liegen die Kosten pro Jahr und Wohnung laut einem Sprecher nur bei drei Euro. Die WGJ arbeitet dagegen mit Messdienstleistern zusammen, die zwischen fünf und 36 Euro jährlich veranschlagen. „Um Portokosten und Papierverbrauch zu sparen, empfehlen wir unseren Mitgliedern daher, eine digitale Variante zu wählen“, sagt Sprecherin Grotjahn. So können sich Mieter E-Mails schicken lassen oder über eine App auf die Informationen zugreifen.
Wie sinnvoll sind die neuen Regeln?
Bei der WGJ ist man zwar der Ansicht, dass durch die neue Verordnung mehr Transparenz entsteht. „Sehr kritisch betrachten wir jedoch die Umsetzung des neuen Gesetzes“, sagt Grotjahn. Das Gesetz sei sehr kurzfristig – am 1. Dezember 2021 – in Kraft getreten. Vermieter hätten wenig Zeit gehabt, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten.
Pro Monat müsse die WGJ nun zirka 8.000 Briefe verschicken. Hinzu kommt: „Die in der Verbrauchsinformation angegebenen Werte sind nicht nutzerfreundlich, da die Angabe in Kilowattstunden für die Mitglieder nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen ist. Zudem fehlen oft die Vergleichswerte.“ Auch bei der Vonovia, der 38.000 Wohnungen in Dresden gehören, ist man skeptisch: „In der bisherigen Form halten wir den Ansatz für nicht allzu wirksam, wenn man Aufwand und erwartetes Ergebnis gegenüberstellt“, sagt ein Sprecher.
Laut Florian Bau vom Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. gibt es Studien, die mit einem Einsparpotenzial von fünf Prozent rechnen. „Ich bin fest davon überzeugt, dass es sehr viele Mieter gibt, die jetzt schon sparsam sind. Ich verstehe, dass sie frustriert sind“, sagt er. Andererseits sei es wichtig, alles zu tun, um den Energieverbrauch zu senken. Bis August 2025 soll untersucht werden, ob die neue Heizkostenverordnung tatsächlich dazu beiträgt.
Christoph Pengel