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Rentenvortrag beim Aktionstag
Rentenberater Christian Lindner erklärt beim "sz-Lebensbegleiter"- Aktionstag die Grundlagen der Rentenberechnung. Foto: Tobias Koch

Stimmt Ihre Rente?

Der Rentenbescheid ist eingegangen. Damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt berücksichtigt und berechnet wurde, informierte Rentenberater Christian Lindner beim 2. Aktionstag des „sz-Lebensbegleiters“ zu wesentlichen Faktenchecks. Als Service für Sie haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen und Hinweise zusammengestellt.

Was ist wichtig? Überprüfen Sie:

Ist der Lebenssachverhalt korrekt in rentenrechtliche Zeit umgesetzt?

Sind Zeiträume vollständig und richtig erfasst?

Ist die Entgelthöhe zutreffend?

Ist die Rechtskreiszuordnung korrekt?

Rentenberechnung

Für die Rentenberechnung wird hinzugezogen:

1. Individueller Bruttoverdienst. Er kann gegebenenfalls auf die Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 2 und 2a zum SGB VI) begrenzt sein

2. Durchschnittsverdienst aller Versicherten (West), ggf. Hochwertung von Ostverdiensten (Anlage 10 zum SGB VI) bis 31.12.2024

Dann gilt: Bruttoverdienst : Durchschnittsverdienst = Entgeltpunkte bzw. Entgeltpunkte (Ost – nur bis 30.6.2024).

Rentenberechnung Beispiel

Beschäftigungsjahr 1998 im Beitrittsgebiet

individueller Bruttoverdienst = 60.000 DM

Hochwertungsfaktor = 1,2113

60.000 DM x 1,2113 = 72.678 DM

72.678 DM : 52.925 DM = 1,3732 EP-Ost (ab 1.7.24 = EP)

Monatsrente = 1,3732 x 37,60 € = 51,63 €

Diese Berechnung wird für jedes Beschäftigungsjahr wiederholt. 

Was sind rentenrechtliche Zeiten?

Dazu gehören: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit), Berücksichtigungszeiten

Was zählt zu den Beitragszeiten? Die wichtigste Auswahl

– Pflichtbeitragszeiten wegen Beschäftigung

– Pflichtbeitragszeiten wegen selbständiger Tätigkeit

– Pflichtbeitragszeiten aus anderen Gründen, z. B. Kindererziehung, Wehr-/Zivildienst, Bezug von Lohnersatzleistungen, Pflege

– Freiwillige Beitragszeiten

– sonstige Beitragszeiten (z. B. aus Minijobs ohne Versicherungspflicht, Versorgungsausgleich)

Was zählt zu den Anrechnungszeiten? Die wichtigste Auswahl

– Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung nach vollendetem 17. Lebensjahr bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren

– Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug

– Mutterschutz

– Rentenbezug neben Zurechnungszeit

Was versteht man unter Zurechnungszeit?

– Beginn: Eintritt der Erwerbsminderung oder Tod

-Ende: Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und 1 Monat, bis 2031 Anhebung auf 67 Jahre)

– Auswirkungen: fiktive Beitragszahlung bis zur Regelaltersgrenze, keine Berücksichtigung bei Wartezeitprüfung

Was zählt zu den Berücksichtigungszeiten? Darauf achten!

– Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres

– Pflege (nur vom 1.1.1992 bis 31.3.1995)

Was tun bei falschen Bescheiden?

– Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides)

– Klage zum Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides)

– Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bei bindend gewordenen Rentenbescheiden, führt grundsätzlich auch zur Nachzahlung der höheren Rente für die letzten 4 Jahre)

SZ-Lebensbegleiter-Tipp

Die Rentenberatung Lindner informiert Sie zum besten Übergang in die Rente, prüft Ihren Rentenbescheid, übernimmt Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie Überprüfungsverfahren für bereits bindend gewordene Rentenbescheide. Sie bietet Unterstützung bei Problemen des DDR-Zusatz- und Sonderversorgungsrechts (AAÜG)an.

Kontakt: Rentenberatung LINDNER, Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück, Tel. 035201/70797. E-Mail: [email protected]

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