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Den 1.000 Förderbescheid hat Staatsminister Thomas Schmidt an Christine Neuhauser aus Hainichen übergeben. Foto: SMR/Ziem

Barrierefreier Wohnraum – so fördert Sachsen

Hainichen – Stolperstellen müssen weg. Badezimmer umgebaut werden. Denn im Alter ist so mancher Schritt beschwerlich – auch bei Christine Neuhauser aus Hainichen. Die 81-Jährige ist in ihrer Mobilität eingeschränkt und musste ihr Bad entsprechend umbauen. Sie nutzte die Unterstützung des Freistaat Sachsen, ein entsprechendes Förderprogramm, und feierte gleich einen Runden mit. Denn Christine Neuhauser ist einer von 1.000 geförderten Fällen bei der Anpassung von Wohnraum. Den Förderbescheid für den Umbau ihres barrierefreien Bades erhielt sie im August 2023 persönlich von Staatsminister Thomas Schmidt überreicht. „Ich bin froh, dass wir Menschen wie Frau Neuhauser das Leben im eigenen Zuhause ein ganzes Stück erleichtern können“, sagt der für Bauen und Wohnen zuständige sächsische Staatsminister.

45 Millionen Euro für behinderten- und altersgerechten Wohnraum

Das landeseigene Förderprogramm „Wohnraumanpassung“ gibt es seit Juli 2017.  Die Bedingungen sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank nachzulesen.

Damit ältere oder auch gehandicapte Menschen Barrieren in ihren Wohnräumen beseitigen können, stellt der Freistaat Mittel zur Verfügung, die die Umbauten erleichtern. „Dieser Zuschuss kann bis zu 80 Prozent, maximal 8 000 Euro, bei Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sogar maximal 20 000 Euro betragen“, teilt das Sächsische Staatsministerium (SMS) dazu mit. Mehr als 1.500 Haushalte würden inzwischen jährlich von dieser Förderung profitieren – Tendenz steigend. Das SMS: „Bisher konnten insgesamt fast 7 000 Anträge im Umfang von mehr als 45 Millionen Euro bewilligt werden, davon allein in diesem Jahr bereits 1 000 Bewilligungen in Höhe von rund 7 Millionen Euro.“ Im Doppelhaushalt 2023/2024 stünden insgesamt 28 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Die Unterstützung ist bundesweites Vorbild

„Die Richtlinie ‚Wohnraumanpassung‘ ist eine wichtige Hilfe für die selbstbestimmte Lebensführung von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen. Dieses Förderprogramm entfaltet seine Wirkung direkt bei den betroffenen Personen“, heißt es aus dem SMS. Der Freistaat unterstütze Mieter bzw. Eigentümer individuell bei der alters- oder behindertengerechten Modernisierung ihres Wohnraums. Die Förderung gelte bundesweit als Vorbild. Das Versprechen des Ministers: „Wir werden diese Wohnraumförderung fortführen und die Mittel nach Möglichkeit weiter aufstocken.“

Facettenreiche Umbauten

Der Wohnung verändert sich mit uns. Erst Single, dann Pärchen, später kommen die Kinder dazu – immer wieder wird die Umgebung dem Leben angepasst. Mit zunehmenden Alter kann das einstige Umfeld zur Hürde werden. Schwellen, Treppen oder Sanitärräume müssen rück- oder umgebaut werden, denn sie könnten zu Hürden werden.

Barriere armer oder -freier Umbau bedeutet etwa, die Beseitigung von Schwellen, der Einbau ebenerdiger Duschen, die Verbreiterung von Durchgängen und Türen oder die Installation eines Treppenlifts. Die Facette ist so vielfältig wie die eingeschränkte Mobilität von Menschen. „Genau an dieser Stelle setzt – neben der Wohnraumanpassungsförderung Sachsens – auch der Verein WohnXperium e. V. an“, so das SMS. Hier fand auch die Übergabe des 1.000 Förderbescheids statt. Ein schönes Symbol, denn der Verein verknüpft Wissenschaft und Praxis zu barrierefreiem Planen und Bauen sowie Wohnen und Pflege miteinander und hilft dabei, gute Lösungen zu finden. Dafür werden auch Architekten geschult. In Sachen alters- und behindertengerechter Wohnraumanpassungen werden zudem vielfältige Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen angeboten. Die Räume des Chemnitzer Vereins bieten dafür auf mehr als 550 Quadratmetern reichlich Platz. Sie sind eine moderne, flexible und barrierefreie Experimentier- und Veranstaltungsfläche.

Katrin Fiedler

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Das sollten Sie wissen:

  • Die „Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen“ beinhaltet wichtige Punkte für die Unterstützung des barrierefreien Umbaus von Wohnraum von Mietern oder selbstnutzenden Eigentümern.
  • Zuschüsse gibt es in Höhe von bis zu 80 Prozent.
  • Anträge können unkompliziert über die Beratungsstellen zur Wohnraumanpassung gestellt werden und werden von der Sächsischen Aufbaubank begleitet.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 8 000 Euro. Er erhöht sich bei einem rollstuhlgerechten Umbau auf 20 000 Euro.
  • Bezieht der Geförderte selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden.
  • Aktuell gibt es in Sachsen drei Anlaufstellen für barrierefreies Wohnen: Sozialverband VdK Sachsen e. V. in Chemnitz, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.  in Dresden sowie Behindertenverband Leipzig e. V.

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