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Für die Stromerzeugung auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse lässt das Land Sachsen Millionen springen. Foto: Priwatt

So bekommen Sie Zuschüsse für Ihr Balkonkraftwerk

Sachsen – Ein oder zwei Solarmodule, verbunden mit einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, dazu Anschlusskabel und Stecker: fertig ist das Balkonkraftwerk. Die simplen Mini-Photovoltaikanlagen werden immer beliebter und inzwischen sogar von Discountern wie Aldi oder Lidl verkauft. Dank eines neuen, sachsenweiten Förderprogramms sollen sich derartige Installationen bald schneller rentieren.

Was kostet ein Balkonkraftwerk, und wie hoch ist die Förderung?

Ein Solarpanel mit 300 bis 400 Watt Nennleistung, ein Wechselrichter mit maximal 600 Watt Anschlussleistung und das nötige Zubehör sind ab etwa 400 Euro zu haben. Für Beispielrechnungen, die die Verbraucherzentrale derzeit bei Infoveranstaltungen zeigt, kalkuliert Referent Denis Schneiderheinze mit 500 bis 750 Euro für ein 400-Watt-Modul samt Wechselrichter, Kabel und Stecker. Dazu kommen laut seiner Schätzung noch 50 bis 200 Euro für Unterkonstruktion und Befestigung sowie 50 bis 150 Euro für die Einspeisesteckdose nebst Montagekosten durch den Elektriker. Damit stehen Gesamtkosten zwischen 600 und 1.100 Euro zu Buche. Von dieser Summe kann der erwähnte Landeszuschuss in Höhe von 300 Euro abgezogen werden. Den Festbetrag gibt es für Mieter wie für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum gleichermaßen.

Wo stelle ich den Förderantrag, und welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Die Beantragung erfolge „nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation/Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage“, erklärt die Sächsische Aufbaubank (SAB), die das Geld verteilt. Der Zugang für den Onlineantrag soll voraussichtlich Ende August freigeschaltet werden. Einen genauen Termin nennt die Bank nicht.

Antragsteller müssen ein Dutzend Voraussetzungen erfüllen – etwa jene, dass sie ihre Module nicht vor dem 22. Juni verbindlich bestellt oder gekauft haben dürfen. Wer diesen Stichtag ignoriert hat, geht bei der Förderung leer aus. Außerdem muss die Installation bei der Bundesnetzagentur und beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Welcher das ist, geht aus der Stromrechnung hervor. Auf der steht die Codenummer des Netzbetreibers, manche Versorger geben auch den Firmennamen an. Schließlich braucht das „Projekt Balkonsolar“ auch den Segen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.

Was für Unterlagen brauche ich für den Antrag bei der SAB?

Auf dem SAB-Förderportal müssen sich Antragsteller per Video-Ident-Verfahren ausweisen. Hochzuladen sind eine Kopie der bezahlten Rechnung und ein Foto der betriebsbereiten, installierten Anlage. Außerdem wird noch die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur abgefragt. Auch den Zuwendungsbescheid gibt es digital. Wie lange es dauert, bis das Geld ausgezahlt wird, hat die SAB bislang nicht mitgeteilt.

Wie schnell amortisiert sich ein gefördertes Balkonkraftwerk?

Die Verbraucherzentralen haben es für zwei Anlagengrößen durchgerechnet: Bei einer 350-Watt-Steckersolaranlage mit einem Modul, die 600 Euro kostet und pro Jahr 280 Kilowattstunden Strom erzeugt, läge die Einsparung in diesem Zeitraum bei gut 100 Euro. Die Anlage hätte sich also nach drei Jahren amortisiert. Bei der Va­riante mit zwei Modulen (600 Watt) und einem Kaufpreis von 1.000 Euro dauert es über dreieinhalb Jahre.

Kann ich neben der Landesförderung noch andere Fördertöpfe anzapfen?

Nein. Laut SAB ist klar geregelt, „dass für die Stecker-Photovoltaikanlage keine zusätzlichen Fördermittel anderer öffentlicher Stellen in Anspruch genommen werden dürfen“. Wer trickst, begeht Subven­tionsbetrug. Laut Verbraucherschützer Denis Schneiderheinze hat bisher nur die Stadt Leipzig ein eigenes Förderprogramm beschlossen. Mit 200 Euro für maximal zwei Photovoltaikmodule ist es aber weniger lukrativ als die Sachsen-Förderung.

Muss ich mich Ende August mit der Antragstellung beeilen?

Grundsätzlich gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wie schnell der 6,5-Millionen-Topf leer sein wird, lasse sich nicht seriös abschätzen, so Schneiderheinze. „Die Erfahrung aus einem ähnlichen Programm in Mecklenburg-Vorpommern zeigt allerdings, dass Eigentümer wahrscheinlich schneller sein müssen.“ Das für diese Nutzergruppe vorgesehene Budget in Höhe von vier Millionen Euro sei nach dreieinhalb Monaten ausgeschöpft gewesen. Bei Mietern ist das nicht so, wohl auch deshalb, weil die auf die Zustimmung ihres Vermieters angewiesen sind – die Hürde für den Förderantrag also höher liegt. Wie schnell die Zahl der Balkonkraftwerke steigt, zeigen Statistiken der Netzbetreiber. So sind beispielsweise im Einzugsbereich der SachsenNetze – dazu zählen die Stadt Dresden und große Teile Ostsachsens – in der Zeit vom 1. Januar bis 13. Juli 1.782 neue Anlagen in Betrieb gegangen. Insgesamt gebe es damit knapp 3.000 steckerfertige Solaranlagen in der Region, sagt eine Unternehmenssprecherin. Die in West-, Südwest- und Mittelsachsen aktive Mitnetz Strom bestätigt eine ähnliche Tendenz.

Soll die erlaubte Leistung der Balkonkraftwerke nicht ansteigen?

Ja. Falls das von der Bundesregierung geplante Solarpaket I Anfang 2024 in Kraft tritt und der Vorschlag einer EU-Verordnung übernommen wird, werden aus den bislang maximal erlaubten 600 Watt 800. Auf die neue Rechtslage müssen Käufer aber nicht warten. Hersteller bieten heutzutage Anlagen an, deren Anschlussleistung sich per Update oder Entdrosselung anheben lässt. Wichtig: Die besagten 600 oder 800 Watt beziehen sich immer auf die Leistung am Ausgang des Wechselrichters.

Welche Erleichterungen sind noch vorgesehen?

Auch das Anmelden der Steckersolargeräte beim Netzbetreiber soll künftig entfallen. Gleiches gilt für die Vorgabe, eine spezielle Einspeisesteckdose zu verwenden. Statt des sogenannten Wielandsteckers soll nun offiziell auch der klassische Schuko­stecker genügen. Punkt drei: Balkonkraftwerke sollen in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen werden. Wie bei Wallboxen fürs E-Auto könnten Vermieter damit so ein Projekt nicht mehr so einfach blockieren.

Worauf muss ich beim Anlagenkauf noch achten?

Interessenten sollten anschlussfertige Geräte bevorzugen und sich vom Verkäufer bestätigen lassen, dass die Anlage dem Sicherheitsstandard 0001:2023-01 der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entspricht, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Passende Geräte sind mit einem orange-grünen Logo gekennzeichnet.

Weitere Infos rund um das Balkonkraftwerk lesen Sie in unserem Text: Ökokraftwerk für den Balkon.

Erzeugen Sie selbständig Energie? Dann müssen sie sich im Marktstammdatenregister registrieren. Zudem erhalten Sie hier auch einen gesamten Überblick über alle Energieerzeuger und Akteure.

Andreas Rentsch

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