Bautzen – Benjamin (39) und Robert Jähne (42) bieten QR-Codes für Grabsteine an. Wer die scannt, gelangt zu einer Internetseite, auf der etwa Fotos und Lebensgeschichte der Verstorbenen gezeigt werden können.
Robert Jähne geht gerne spazieren, auch auf Friedhöfen. „Dabei sehe ich immer wieder Gräber von Verstorbenen, über die ich gerne mehr erfahren würde. Was waren das für Menschen, was haben sie gemacht?“, berichtet der Bautzener von der Geburtsstunde seiner Idee. „Da der Platz auf Grabsteinen begrenzt ist, verknüpfen wir die reale mit der virtuellen Welt! Wir richten eine digitale Gedenkseite ein, die Raum für Fotos oder längere Texte bietet.“
Das funktioniert über einen QR-Code, der auf einer Plakette eingraviert und an der Grabstätte angebracht wird. „Unser erstes QR-Grab ist auf dem Bautzner Taucherfriedhof“, sagt Jähne. Wer dort an der letzten Ruhestätte der Unternehmerfamilie Bulnheim den QR-Code mit Smartphone scannt, erfährt auf der virtuellen Gedenkseite die Familiengeschichte, kann sogar eine digitale Kondolenzkerze „anzünden“. Die Gedenk-Inhalte bestimmen vorab die Verstorbenen, Angehörige oder wie in Bautzen Franziska Henke (49), die mit ihrer Familie die Grabpatenschaft übernommen hatte: „Das Wissen über die Bulnheim-Familie sollte nicht verloren gehen“, erklärt die Stadtführerin.
„Das Anbringen eines QR-Codes auf einem Grabmal ist grundsätzlich möglich“, sagt Tabea Köbsch (45), Sprecherin der evangelisch-lutherischen Landeskirche (verwaltet 1200 Friedhöfe). Es müsse allerdings von der jeweiligen Friedhofsverwaltung genehmigt werden.
Hermann Tydecks
SZ-Lebensbegleiter Tipp:
- Die Jähne-Brüder bieten ihren Service auf Ihrer Internetseite Gedenkstein online an.
- Sie kümmern sich um Plakette, Gravur und Pflege der Internetseite, die auf Wunsch Jahrzehnte online bleiben soll.
- Paketpreis ab 190 Euro.
- Künftig sollen sogar Videobotschaften ermöglicht werden, die Menschen auch vor ihrem Tod aufnehmen können.
- Bitte beachten Sie vor Ihrer Entscheidung, dass Sie das Anbringen Ihres individuellen QR-Codes mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abstimmen!
- Bitte lesen Sie zum Thema auch unsere Beiträge „Bitte vergiss mich nicht!“ und „Hier soll meine letzte Ruhe sein“.