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Mit Bestattungsvorsorge die Hinterbliebenen entlasten

Welke Blumen mit Erinnerungsschriftzug liegen auf einem Grab.
Nicht nur die Bestattung, sondern auch die Grabpflege birgt viele Kosten in sich.

Deutschland – Eine Bestattung kostet einer aktuellen Studie (Quelle: Statista.de) zufolge in Deutschland im Durchschnitt 13.000 Euro. Tendenz steigend, denn die allgemeine Preissteigerung macht auch vor dem Bestattungswesen nicht halt. Wer zu Lebzeiten für den eigenen Sterbefall vorsorgt, entlastet seine Angehörigen nicht nur finanziell.

Was ist die Bestattungsvorsorge?

Mit der Bestattungsvorsorge legt man fest, wie die eigene Beisetzung ablaufen soll und sorgt dafür, dass die Kosten dafür gedeckt sind. Sie kann verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel die Wahl der Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung etc.), die Gestaltung der Trauerfeier oder die Auswahl des Bestattungsortes. Zudem kann man auch finanzielle Vorkehrungen treffen, indem man eine Sterbegeldversicherung (siehe auch unseren Beitrag „Auch der Tod ist ein Geschäft„) abschließt oder Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Durch eine Bestattungsvorsorge stellt man sicher, dass die eigene Bestattung nach den eigenen Wünschen durchgeführt wird.

Wichtige Dokumente auffindbar hinterlegen

Mit einer Vorsorge kann man die Form und den Rahmen des eigenen Abschieds selbst bestimmen. Die Hinterbliebenen müssen in der Phase der Trauer nicht darüber nachdenken, welche Art der Bestattung sich der oder die Verstorbene wohl gewünscht hätte. Die unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen – wo sich auch Geburts- und Heirats- oder gegebenenfalls Scheidungsurkunden befinden. Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter in einem Sterbefall benötigt. 

Weiterhin empfiehlt es sich, wichtige Dokumente wie den Personalausweis, die Krankenkassenkarte, den Organspendeausweis, die Geburtsurkunde gut verfügbar aufzubewahren. Neben den oben bereits genannten Dokumenten sollten weitere Unterlagen wie ein Mitgliedsausweis einer Gewerkschaft, falls diese im Sterbefall zahlt oder eine Sterbegeldversicherung (siehe Ordner SZ-Lebensbegleiter „Meine Vorsorge“) für die Hinterbliebenen verfügbar sein. Versicherer für eine Lebens- und Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, gesetzliche oder private Krankenversicherung sollten innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall informiert werden. Das können Hinterbliebene dem Bestatter überlassen oder selbst übernehmen. 

Erwähnung im Testament reicht nicht aus

Den eigenen Bestattungswunsch im Testament zu verfügen, reicht nicht aus, da die Testamentseröffnung in der Regel Wochen nach einem Todesfall beziehungsweise der Beisetzung stattfindet. Legt man dagegen beispielsweise Geld auf dem Sparbuch zurück, so haben die Angehörigen darauf nicht automatisch Anspruch, denn die Summe wurde nicht „zweckgebunden“ angelegt. Besondere Wünsche wie einen Erinnerungsdiamanten aus der eigenen Asche können ebenfalls in der Bestattungsvorsorge eingeplant und vorfinanziert werden.

Anette Rietz

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