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Rentenberater Christian Lindner hält einen Vortrag.
Diplom-Verwaltungsfachwirt Christian Lindner steht in Sachen Rente Rede und Antwort. Foto: Tobias Koch

Die richtige Altersrente beziehen

Wer bezieht wann und zu welchen Konditionen eine Altersrente? Grundsätzliche Fragen zur Verrentung klärte Diplom-Verwaltungswirt und Rentenberater Christian Lindner beim 2. Aktionstag des „sz-Lebensbegleiters“ im Dresdner Haus der Presse. Unser Service für Sie: eine Zusammenfassung des Fachvortrages. Die wichtigsten Fragen und Antworten: 

Welche Altersrenten gibt es?

Neben der Regelaltersrente gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Nur Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können eine Altersrente für Frauen, eine Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beziehen. 

Welche Voraussetzungen gelten für die Regelaltersrente?

– Vollendung des 67. Lebensjahres

– Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren (nur Beitragszeiten).

Bis Jahrgang 1946 gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre.

Was gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte?

– Vollendung des 63. Lebensjahres

– Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten)

– Abschlag von 0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze, maximal 14,4 Prozent

Was gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

– Vollendung des 65. Lebensjahres (ab Jahrgang 1964), für ältere Versicherte abgestufte Altersgrenzenanhebung

– Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren

– kein Abschlag, keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich

Was sind anrechnungsfähige Zeiten bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte?

 Dazu zählen: 

– Pflichtbeitragszeiten, 

– Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung, Pflege)

– Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld

– freiwillige Beitragszeiten (wenn für mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen)

Was ist von der Anrechnung ausgenommen?

 – Pflichtbeitragszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder ALG II

– Pflichtbeitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit oder freiwillige Beitragszeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Die „Ausnahme von der Ausnahme“: Die Arbeitslosigkeit ist Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe.

Was gilt für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

– Vollendung des 62. Lebensjahres (ab Jahrgang 1964)

– Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten)

– Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 SGB IX

– für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres 0,3 % Abschlag, maximal 10,8 %

– stufenweise Altersgrenzenanhebung für die Jahrgänge 1952-63

Was gilt bei Rente und Hinzuverdienst (Flexirente)?

Die Flexirente ermöglicht den flexiblen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand – ohne Einkommenseinbußen. Sie ist kein eigenes Rentenmodell, sondern bietet Optionen, länger arbeiten zu können. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es seit Januar 2023 nicht mehr. Heißt: Altersrentner können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Was ist der Vorteil der Flexirente?

Bezüglich des Erwerbseinkommens besteht keine Notwendigkeit einer Flexirente. Doch es gibt Fälle, in denen die Teilrente von Vorteil ist.

Die selbstbestimmte Teilrente könne Sie selbst festlegen. Sie muss sich auf mindestens 10 Prozent bis höchstens 99,99 Prozent der Vollrente belaufen. Der große Vorteil der kleinen 0,01 Prozent-Differenz zur Vollrente: Sie erhalten Ihren Anspruch auf Krankengeld, Verletzungsgeld, Kurzarbeitergeld. Wer sich den Reha-Anspruch gegen den Rentenversicherungsträger sichern will, wählt eine Teilrente in Höhe von maximal zwei Dritteln. 

Rentenabschläge können vermindert werden. Sie können sogar Ihre Rentenansprüche erhöhen, wenn Sie neben dem Rentenbezug oder über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Sie vermeiden oder vermindern die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Pflichtbeitragszeiten wegen nicht erwerbsmäßiger Pflegetätigkeit (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) werden angerechnet.

Worauf sollten Sie vor Ihrem Renteneintritt achten?

– Loten Sie Gestaltungsmöglichkeiten vor Renteneintritt aus.

– Ist eine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch möglich? Rechtzeitig vor Rentenbeginn beantragen!

– Erwerbsminderungsrente als Alternative zur Altersrente prüfen, insbesondere für schwerbehinderte Menschen

Was tun bei falschen Bescheiden?

– Widerspruch (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides)

– Klage zum Sozialgericht (innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheides)

– Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (bei bindend gewordenen Rentenbescheiden, führt grundsätzlich zur Nachzahlung der höheren Rente für die letzten 4 Jahre)

SZ-Lebensbegleiter-Tipp

Rentenwahl und Ansprüche sind immer individuell. Gute Beratung zahlt sich aus. Aktionstag-Referent Christian Lindner ist in seiner Rentenberatung (Mo-Do 8.30-18 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr) in Dresden-Langebrück, Dresdner Str. 17 unter Telefon 035201/70797 zu erreichen. Infos unter www.rentenberatung-lindner.de.

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