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Ehepaar am Laptop mit Unterlagen
Bevor die Steuer erklärt wird, sollten sich Rentner sorgfältig kundig machen, was alles ausgefüllt werden muss. Foto: 123rf/goodluz

Wann muss ich meine Rente versteuern?

Sachsen – Im April ist bundesweit das Steuerportal „EinfachElster“ an den Start gegangen. Damit können Rentner und Pensionäre, die nur Alterseinkünfte beziehen, ihre Steuererklärung nun deutlich einfacher elektronisch abgeben. Sie werden schrittweise durch einen Fragebogen geführt und erhalten Antwortmöglichkeiten. Hier finden Sie wichtige Antworten:

Was muss ich tun, um die vereinfachte Online-Erklärung nutzen zu können?

Rentner müssen sich mit Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer auf der Seite einfach.elster.de kostenfrei anmelden. Sie erhalten per Post eine Zugangsnummer, mit der sie sich einloggen und die Erklärung papierlos ausfüllen können. Bis der Aktivierungscode per Post eintrifft, kann es einige Tage dauern. Mehr als 3.000 Zugangsnummern für „EinfachElster“ wurden in Sachen bereits beantragt und rund 1.200 Erklärungen darüber abgegeben.

Die bereits automatisch an das Finanzamt gemeldeten Daten müssen nicht mehr eingetragen werden. Rentner sollten die Angaben aber prüfen und bei Bedarf ergänzen. „Nach dem Absenden der Steuererklärung kann man eine neue Zugangsnummer für das nächste Jahr vorbestellen. Man erhält sie dann im ersten Quartal des neuen Jahres per Post“, erklärt Jörg Herold vom sächsischen Finanzministerium.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Der liegt für 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Verheiratete bei 19.488 Euro. Eine Erklärung muss auch in jedem Fall abgegeben werden, wenn das Finanzamt einen dazu auffordert. Eine Orientierung geben die Zahlen der Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums (siehe Tabelle).

Eine Rente wird jedoch nicht voll besteuert. „Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und der Höhe der Bruttorente bleibt ein Teil steuerfrei. Das ist der sogenannte persönliche Rentenfreibetrag“, sagt Steuerberater Andreas Brösicke aus Leipzig. „Dieser wird vom ersten Jahr mit vollem Rentenbezug ermittelt und bleibt in den Folgejahren immer gleich.“ Ein Beispiel: Wer im Juni 2021 in Rente gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt, 19 Prozent der Rente des Jahres 2022 bleiben steuerfrei. 81 Prozent müssen versteuert werden (siehe Tabelle). Auch jede Rentenerhöhung wird zu dem steuerpflichtigen Anteil hinzugerechnet.

Werde ich automatisch informiert, wenn ich steuerpflichtig bin?

Darauf sollte man sich nicht verlassen. Das Finanzamt fordert nicht alle steuerpflichtigen Rentner auf. „Viele glauben, sie können abwarten, doch das ist falsch“, sagt Brösicke. „Senioren sind verpflichtet, sich zu erkundigen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.“ Wer unsicher ist, kann Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater suchen.

Kann ich als Rentner die Erklärung weiter in Papierform abgeben?

Ja, wenn keine Gewinneinkünfte als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen. In Sachsen funktioniert die Abgabe besonders einfach. 2018 wurde die vereinfachte Steuererklärung für Senioren eingeführt. Im vergangenen Jahr nutzten bereits 101.066 Rentner das nur zweiseitige Formular. Der Vorteil: Die Daten, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Dazu gehören die Rentenbezüge. Noch einzutragen sind Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen.

Beim Ausfüllen hilft die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der Rentenversicherung. Sie enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge. Die Bescheinigung kann man unter 0800/1000 4800 anfordern. Die Steuerformulare gibt es beim Finanzamt oder werden auf Anfrage zugeschickt.

Muss ich immer Steuern nachzahlen, wenn ich eine Erklärung abgeben?

Nein. Auch Rentner können verschiedene Ausgaben absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören insbesondere die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Das Finanzamt zieht zudem pauschal 102 Euro Werbungskosten ab.

Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Zu den Sonderausgaben gehören die Beiträge zur Privat- und Kfz-Haftpflicht- sowie Unfallversicherung, die Kirchensteuer und Spenden, außerdem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Handwerkerleistungen, zum Beispiel die Heizungswartung, können 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten, maximal 1.200 Euro im Jahr, abgesetzt werden. Außerdem können die kompletten Ausgaben für den Schornsteinfeger angegeben werden. Bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Gartenpflege, werden bis zu 20 Prozent gewährt, jedoch maximal 4.000 Euro. Voraussetzung ist: Die Rechnungen wurden per Überweisung bezahlt.

Zu den Außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem die Gesundheitskosten – also Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Fahrtkosten, Krankenhauskosten oder Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Kur. Zu beachten ist: Diese Ausgaben werden nur berücksichtigt, wenn sie die sogenannte persönliche zumutbare Belastung übersteigen. Diese richtet sich nach den Einkünften und dem Familienstand.

Was ist zu beachten, wenn ich als Rentner etwas dazuverdiene?

Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen versteuert werden. Aber: Wer mit seiner Rente und dem Hinzuverdienst insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss keine Steuererklärung abgeben. Bei einem Gehalt bis zu 450 Euro fallen in der Regel ohnehin keine Abgaben an – die übernimmt der Arbeitgeber.

Wie wird meine Schwerbehinderung berücksichtigt?

Durch pauschale Freibeträge, die für das Steuerjahr 2021 deutlich gestiegen sind. Daher kann sich ein Antrag auf Schwerbehinderung für viele Rentner lohnen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 können nun zum ersten Mal einen Behindertenpauschbetrag von 384 Euro geltend machen. Beim GdB 30 werden pauschal 620 Euro gewährt, bei GdB 40 sind es 860 Euro und bei GdB 50 sind es 1.140 Euro. „Mit dem Einreichen einer Kopie des Schwerbehindertenausweises als Nachweis hat sich für viele Rentner eine Steuernachzahlung erledigt“, hat Steuerberater Brösicke beobachtet. Der Pauschbetrag wird automatisch gewährt, wenn der GdB in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eingetragen ist.

Wie wirkt sich mein Pflegegrad auf die Steuern aus?

Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuer angegeben werden. Auch wer sein Pflegegeld an sorgende Angehörige weitergibt, muss es nicht versteuern.

Spielt die Pflege eines Angehörigen bei der Steuer eine Rolle?

Ja, wer sich um einen nahestehenden, hilfebedürftigen Menschen kümmert und dafür keine Entlohnung erhält, kann den Pflegepauschbetrag ansetzen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause oder bei der Pflegeperson versorgt wird. Liegt ein Pflegegrad zwei vor, stehen 600 Euro pro Jahr zu. Bei Pflegegrad drei sind es 1.100 Euro, und bei den Pflegegraden vier und fünf beziehungsweise dem Merkzeichen „H“ sind es 1.800 Euro. Einzutragen sind die Angaben in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Ich erhalte nun eine Witwenrente. Bin ich damit automatisch steuerpflichtig?

Nein, aber häufig tritt dieser Fall ein. Die eigene Alters- und die Witwenrente werden zusammengezählt – damit liegt das zu versteuernde Einkommen in der Regel über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. „Es ist empfehlenswert, sich steuerrechtlich beraten zu lassen, wenn eine Witwenrente neu bezogen wird“, sagt Brösicke.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Für das Jahr 2021 endet die Frist am 31. Oktober 2022. Wer die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann sich bis Ende August 2023 Zeit lassen. Wer beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen möchte, kann dies formlos, aber schriftlich tun.

Notiert von Kornelia Noack.

Wer 2021 ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, kann in der Tabelle ablesen, ob Steuern anfallen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten die doppelten Beträge. Diese gelten für das Rentengebiet Ost zweites Halbjahr 2021. Weil bei der Einkommensberechnung nur die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung als Ausgaben berücksichtigt wurden, können bei weiteren steuermindernden Aufwendungen auch höhere Rentenbezüge steuerfrei bleiben.

Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein

SZ-Lebensbegleiter Tipp:

Lesen Sie bitte auch hierzu unsere Beiträge „Als Witwe plötzlich zur Steuer verpflichtet – worauf Sie achten müssen“ und „So können Rentner ihre Steuerpflicht prüfen“

Alle Vordrucke können im Internet heruntergeladen oder beim Finanzamt abgeholt werden. Das gilt auch für die Formulare für die vereinfachte Steuererklärung für Senioren.

Fragen zur Steuererklärung werden auch am Infotelefon der Finanzverwaltung beantwortet: 0351/79997888 (Mo-Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr).

In der Broschüre „Steuertipps für Rentner“ hat das Sächsische Finanzministerium das Wichtigste für Senioren zusammengefasst. Sie kann kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden.

Vordrucke finden Sie im Internet unter www.formulare-bfinv.de

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